Die GEZ tut aber so und behauptet, als dürften sie Verwaltungakte erlassen.....in dem Moment täuschen sie vor, als wären sie als Vollstreckungsbehörde dazu berechtigt. Sie maßen sich also ein Amt an, dessen sie nicht befugt sind.
Wie gesagt, is nur ein Gedankengang und keine Behauptung.
Du bist doch eigentlich schon lange genug dabei, um zu wissen, dass die GEZ überhaupt keine Vollstreckungsbehörde ist. Die Landesrundfunkanstalten verfügen über
keine eigenen Vollstreckungsstellen, weshalb sie ja die
Amtshilfe der Vollstreckungsbehörden (
GV, Stadtkasse, Finanzamt) in Anspruch nehmen.
Der BS tritt nur als Gläubiger auf!!!Der BS erlässt auch keine Verwaltungsakte, sondern das tun die LRA´s. Die sind durch den RBStV dazu ermächtigt. Der BS wird als Teil der LRA nur gemäß §10 (7) RBStV tätig.
Ist das sooo eindeutig? Wie wäre es mit Amtsanmaßung und Vortäuschung falscher Tatsachen bzgl. des Verwaltungsaktes der Zwangsvollstreckung ?
doch! und zwar ist es im 16 RstV nicht geregelt warum eine Zwangsanmeldung erfolgt für die, die sich nicht freiwillig melden.
Nochmals.
Der BS handelt nach
angeblichem Gesetz. Das Gesetz soll durch den
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vollzogen werden. Solange dieser Vertrag, der angeblich ein Gesetz sein soll, nicht von einem Gerichts für ungültig erklärt wird und somit das Gesetz verfassungswidrig macht, können
die mit staatlicher (landesrechtlicher) Legitimation tun und lassen was sie wollen ohne rechtlich belangt zu werden.
Jedem Bürger dieses Landes steht es zu, dagegen Rechtsmittel einzulegen und zwar nicht nur den Schuldnern, sondern auch den Beitragszahlern. Dazu müssten sie aber erstmal ihre Zahlungen einstellen, weil ohne einen Beitragsbescheid (Zahlungsaufforderung/Verwaltungsakt) und einen späteren Widerspruchsbescheid nunmal kein Verfahren vor Gericht in Gang kommt.Ich weis zwar nicht, was du mit
§16 BBStV meinst, denn es im Übrigen gar nicht gibt, aber das wird im
§11 RBStV geregelt. Wenn dir das nicht passt, dann steht die Klage gegen diesen Vertrag offen.
Eine Straftat oder Ordungswidrigkeit stellt die
Zwangsanmeldung auch nicht dar, weil sich der Staat/das Land das Recht nimmt, Zwang per Gesetz durchzusetzen.