Warum bleibt das aus Sicht der Person A die einzige Option?
Wie immer Rechtsberatung ist nicht statthaft, deswegen nochmal die Fragen, welche Person A sich stellen könnte?
Könnte es zum Beispiel Bescheide Y und X gegeben haben? Was zeichnet einen richtig zugestellten Bescheid aus?
Wie könnte die Zustellung eines Bescheids Y und X ausgesehen haben? Was könnte daraus folgen.
Wenn z.B. PersonB einen Bescheid Y nachweisbar bekommen hätte dann hätte PersonB diesem sehr wahrscheinlich innerhalb der First direkt widersprochen. Weil aber möglicherweise ein GV sich jetzt doch auf einen Bescheid X berufen würde, dann könnte es passiert sein, dass dieser Bescheid X bei PersonB nicht vorgelegen hat, denn schließlich reagiert PersonB ja auf nachweisbar zugestellte Bescheide innerhalb einer Frist siehe Bescheid Y, weil diese, wenn diese denn einen Bescheid X bekommen hätte auch gegen diesen einen Widerspruch fristgerecht eingereicht hätte. Also würde PersonB in dem Fall dass es um Bescheid X geht wahrscheinlich die Option "nicht erhalten" in Betracht ziehen, und PersonB gegenüber keiner Anstalt oder dem BS eine Reaktion zum Erhalt eines Bescheides X getätigt hat, so dass eine Anstalt oder der BS davon ausgehen musste, das so ein Bescheid angekommen wäre.
Natürlich müsste sich PersonB fragen lassen warum dann vielleicht nicht auf die Mahnungen etc. reagiert wurde, aber das wäre erstmal egal, die Anstalt müsste den Nachweis erbringen, das tatsächlich ein vollstreckbarer Bescheid zu gegangen ist. Selbst wenn es keinen Bescheid Y geben würde, würde PersonB immer fristgerecht Widerspruch gegen nachweislich zugestellte "Bescheide einlegen.