Nun fand Person A in dem Tread über Rechtsanwälte einen Anwalt aus Nürnberg.
Soll Person A mit ihm Kontakt aufnehmen?
Person A will unbedingt klagen - weiß aber nicht wie dies funktioniert!
Person A bittet um eine Anleitung wie man klagen kann! Muß Person A zu einem Gericht?
Kann Person A über diese Spende an GEZ-Boykott eine Klage eröffnen???
Dies sind
allgemeine Grundsatzfragen, die sich in großen Teilen, wenn nicht in Gänze erübrigen dürften, wenn A die
Suchfunktion des Forums bemüht und sich insbesondere
eingehend einliest, verinnerlicht und versucht, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen:Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.htmlAuch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.htmlGenerell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420und Folgebeiträge.
Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstellehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837...und das ist Geschmackssache.
Die
vorgegaukelten "Ratenzahlungsvereinbarungen", die die Empfänger niemals wissentlich eingegangen sind, sollen ein
"Leckerli" sein, um die Leute zum Zahlen zu bewegen. Das zeugt schon von der Verzweiflung der Anstalten in ihrem Bemühen, dem Geld hinterherzurennen und keine "Vollzugsdefizite" auflaufen zu lassen (Bedingung/ Anweisung der KEF)
Wer ohnehin klagen und also nicht zahlen will, dem kann die Info, dass jetzt die Ratenzahlung nicht mehr möglich ist, letztlich egal sein.
Die
Differenzen des Fälligkeitszeitraums sind ein eigenes Thema und werden mglw. auf "Diskrepanzen" zwischen der
Annahme des Beitragsservice (rückwirkend zum 01.01.2013?) und den mglw. noch nicht bestätigten (Melde-)
Daten von Person A herrühren. Das ist ein eigenes Thema - aber ebenfalls schon im Forum hier und da behandelt. Fällig sind Beträge seit 01.01.2013 prinzipiell für den Zeitraum des Innehabens (Mietens/ Nutzens) einer Wohnung.
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