Ausgehend davon, dass es in vorgenanntem fiktiven Fall nicht um Rundfunk
gebühren, sondern um Rundfunk
beiträge geht:
Frau B und Herr A leben gemeinsam im selben EFH.
Gezahlt werden muss doch aber nur für einen Haushalt - oder?
...genau, so sagt es der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Würden beide bezahlen, hätten die doch doppelt abkassiert.
Kann A bzw. B diese doppelte Abzocke als Widerspruch anführen?
A bzw. B könnten das zwar "anführen", hätte aber wohl
wenig Relevanz, da es
A bzw. B obliegt, dem "Beitragsservice" die
Anmeldedaten entsprechend "anzuzeigen" - und so eine
Doppeltzahlung zu vermeiden.
Person B müsste dann ggf. auf Person A verweisen und deren Beitragsnummer angeben.
Diese Informationen finden sich aber auch unter
www.rundfunkbeitrag.de und sind nicht Aufgabe dieses Forums.
Zudem ist das Thema doppelter Anmeldung/ Forderung etc. schon mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt und mit ein bisschen Sucharbeit auch auffindbar - der
Suchbegriff "doppelt" liefert ausreichend Material
Für den weiteren Verlauf bitte auch die
Suchfunktion des Forums bemühen und insbesondere
eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen:Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.htmlAuch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.htmlGenerell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420und Folgebeiträge.
Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstellehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837...und das ist Geschmackssache.
Zur Vermeidung mehrfacher Diskussion bereits behandelter Themen und somit zur Wahrung der Übersicht des Forums bleibt dieser Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis + alles Gute weiter.