Gesetze welche die formalen Anforderungen nicht erfüllen und in die Grundrechte der Bürger eingreifen und das nicht anzeigen, sind bereits mit inkrafttreten nichtig. Deshalb kann Person A dieses Bescheid auch direkt zurückweisen und anzeigen das dieser nichtig ist. Und nur hilfsweise Widerspruch innerhalb der Frist einlegen.
Aber normal sollte eine Zurückweisung wegen Nichtigkeit auch völlig ausreichen. (Leider sehen das die anderen Parteien regelmäßig anders, insbesondere der BS) Der hilfsweise Widerspruch ist formal nur zur Wahrung der eigene Rechte leider not wendig. An sich reicht es die Anstalt darauf hinzuweisen, dass dieses Gesetz bereits formal nichtig ist und diese auffordern Ihr Handeln zu ändern. Die Anstalten sind der Ansicht das dieses Gesetz gültig wäre, weil es ja von allen ratifiziert worden ist, aber ein Gesetz muss halt mehr erfüllen als diese Ratifizierung. Anderenfalls sieht man sich vor Gericht wieder um die Sache auszudiskutieren. Schließlich steht es Meinung gegen Meinung bis alle Parteien, welche sich streiten einen Konsens gefunden haben. Genau so verhält sich Person X mit dem Formfreien Widerspruch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345 Bisher nur Mahnungen. Eine ordentliche rechtlich wichtige oder weiterverwertbare Antwort war bisher nicht dabei. Ob die Drohung aus den letzten 3 Mahnungen irgendwann umgesetz wird bleibt offen. Person X hat die Zurückweisung mit hilfsweisem Widerspruch bisher 2 mal getätigt. Die 3te Zurückweisung erfolgt wahrscheinlich mündlich vor Ort zur Niederschrift. Sollte irgendwann tatsächlich etwas rechtlich relevantes dabei sein wird Klage erhoben mit dem Ziel der Feststellung das dieses Gesetz bereits formal ungültig ist. Verwaltungsakte, welche sich auf ungültige Gesetze berufen sich perse nichtig. Man kläre die Bürger besser über Ihre Grundrechte auf und darüber, wie Gesetze entstehen und welche Anforderungen diese erfüllen müssen. Ich denke Richter sollten darüber auch aufgeklärt werden insbesondere Richter an einfachen VG.