Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Festsetzungsbescheid erhalten - Meldungen unterschiedlicher Mitglieder  (Gelesen 6497 mal)

g
  • Beiträge: 181
Es ist wohl davon auszugehen, dass dies zulässig ist, letztlich wird ein Gericht das entscheiden müssen, sofern Person A diese Zulässigkeit in Frage stellt.
Ja, Person A muss gegen beide Bescheide vorgehen, bei Fristüberschneidung kann auch denkbar sein, gegen beide Bescheide einen Widerspruch zu formulieren, hierbei sollte Person A natürlich die Frist des ersten Bescheids nicht überschreiten.
Die Rechtsbehelfsbelehrung ist in diesem ersten Schritt das Maß der Dinge.
Auch wird im Fall des Falles Person A gegen beide Schriftstücke klagen müssen, bzw. den Widerspruchsbescheid (der dann eben ein oder beide Bescheide umfasst).
Aller Wahrscheinlichkeit wird eine Klage ohnehin beide Bescheide, oder auch weitere, zusammenziehen, das hängt auch von der gewählten Strategie und Argumentation ab.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2014, 16:54 von Bürger«

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Kurz: Mit einem Widerspruch oder Klage beide zusammenfügen/-legen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2014, 16:54 von Bürger«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

i
  • Beiträge: 6
Ich denke, Person A wird beiden widersprechen und sich beim zweiten auf ihren ersten Widerspruch beziehen. Passt scho.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2014, 16:55 von Bürger«

b
  • Beiträge: 1
Und was tun, wenn die Person A schon dem Beitragsbescheid widersprochen hat und keine Antwort erhielt? Dem Festsetzungsbescheid auch widersprechen?

Edit "Bürger":
Wie schon zuvor und anderswo im Forum und im Netz geschrieben, wären gegen jeden einzelnen (Beitrags-/ Festsetzungs- o.ä.)-Bescheid Rechtsmittel gem. der beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung einzulegen.



Dieser Thread wurde geschlossen zur Vermeidung mehrfacher Diskussion gleicher, im Forum bereits behandelter Themen.

Bitte also eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

insbesondere auch
BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

analog hierzu seit Sep 2014 neue "Machart":
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html

Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


Ihr alle könnt und müsst dazu beitragen.
Das Forum lebt und kann nur Bestand haben, wenn es von den Mitgliedern unterstützt wird.

Danke für Euer Verständnis & Euer Mitwirken.
Bürger/ gez-boykott Team


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2014, 17:07 von Bürger«

 
Nach oben