Hallo Leute,
Person X hat ebenfalls einen Festsetzungsbescheid bekommen, nachdem sie zuvor einen Gebührenbescheid erhielt und Widerspruch einlegte. Im Festsetzungsbescheid werden - im Vergleich zum vorher erhaltenen Gebührenbescheid - die Gebühren für einen späteren Zeitpunkt gefordert. D.h.: Der Gebührenbescheid forderte die Rundfunkgebühren für 1.1.2013 bis 31.3.2014 während der Festsetzungsbescheid die Gebühren vom 1.4.2014 bis zum 30.6.2014 fordert.
Auf dem Festsetzungsbescheid ist zudem rückseitig exakt die selbe Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt wie beim Gebührenbescheid.
Person X geht daher davon aus, dass der Begriff "Festsetzungsbescheid" nur ein anderes Wort für Gebühren-/Beitragsbeischeid ist und wird daher Widerspruch etc. einlegen.
Vielleicht helfen diese Hinweise auch den anderen Personen, die sich hier (fiktiv
) tummeln, wobei diese natürlich keinerlei Rechtsberatung darstellen. Person X schildert lediglich ganz fikitv, wie sie (rein fiktiv) handeln würde und wie sie einen solchen Fall sieht.