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Autor Thema: Festsetzungsbescheid erhalten nach Beitragsbescheid und Widerspruch  (Gelesen 6770 mal)

  • Beiträge: 10
  • berliner, selbständig, ledig, EK 8,500 /240=3%
Eine fiktive Freundin hat also die folgende Geschichte :

Sie hatte innerhalb eines Monats nach Erhalt des Beitragbescheids einen Einspruch per Einschreiben versand und am 6.9.14 dann das Schreiben mit dem Titel "Festsetzungsbescheid " erhalten.

Den Einspruch wollte sie auch noch hochladen um die Auseinandersersetzung hier öffentlich zu machen und eventuell Hilfe und Unterstützung von Menschen zu bekommen und auch um andere zu inspirieren, diese verfassungwidrigen Verhätnisse und die grobe Rechtsbeugung des Beitragsservice hier aufzuzeigen und sich entsprechend dagegen zu verteidigen.

Sie (und ich auch) sieht es als Pflicht, hier nicht den langsamen Verfall geltenden Rechtes und staatlicher/ wirtschaftlicher Willkür sang und klanglos einfach nur hinzunehmen - wir als Deutsche sind hier wohl historisch insbesondere verpflichtet.

Anhänge:
1. Festsetzungsbescheid vom 1.9.2014
2. Beitragsbescheid vom 1.8.2014
3. Der Widerspruch zum Beitragsbescheid vom 31.8.2014


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2014, 04:45 von Bürger«
berliner, selbständig, ledig, EK 8,500 /240=3%

  • Moderator
  • Beiträge: 11.453
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Der "FestsetzungsBESCHEID" vom 01.09.2014 ist nicht als Antwort auf den Widerspruch gegen den "Gebühren-/BeitragsBESCHEID" vom 01.08.2014 zu verstehen.

Der "Gebühren-/BeitragsBESCHEID" vom 01.08.2014
bezieht sich auf den Zeitraum 01.01.2013 - 31.03.2014 und beläuft sich auf 277,70 Euro.

Der "FestsetzungsBESCHEID" vom 01.09.2014
bezieht sich auf den Folge-Zeitraum 01.04.2014 - 30.06.2014 uns beläuft sich auf 61,94 Euro.


Seit 01.09.2014 scheinen statt "Gebühren-/BeitragsBESCHEIDen"
Gebühren-/BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

neuerdings "FestsetzungsBESCHEIDe" versendet zu werden...
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html

...mit denen (ebenso wie auch bisher) die angefallenen Beträge "festgesetzt" werden.


Am prinzipiellen Ablauf und der Vorgehensweise von Widerspruch & Klage scheint sich dadurch allerdings nichts grundsätzlich zu ändern - daher gilt auch weiterhin vor jeglichem Fragen oder Handeln:

Eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen :police: ;)

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Der bisherige Begriff "Gebühren-/ BeitragsBESCHEID" (bis August 2014) scheint hierbei seit 01.09.2014 durch "FestsetzungsBESCHEID" zu ersetzen zu sein.


Dieses Thema hier wird unter Verweis auf o.g. Informationen zwecks
Wahrung der Übersicht des Forums und Vermeidung von Mehrfachposts geschlossen.


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