a) der Beginn der Zahlungspflicht wäre in §7 Abs.1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt.
b) die Rundfunkbeiträge müssten entsprechend der gesetzl. Regelung auch ohne Auffoderung gezahlt werden.
c) eines extra Bescheids bedürfe es zur Geltendmachung der Forderung nicht.
d) erst rückständige Rundfunkbeträge wären gemäß §10 Abs.5 mittels Bescheid festzusetzen.
e) die GEZ würde als nicht rechtsfähige öffentl.-rechtl. Verwaltungsgemeinschaft die Rundfunkbeiträge erheben.
f) der Geschäftsführer heißt Dr. Stefan Wolf
g) der aktuelle Kontostand der offenen Beiträge wäre 509,13€
h) man soll innerhalb von drei Wochen antworten (Eingang des einfachen Briefes: 30.04.15)
Die Liste ist vermutlich eine Zusammenfassung des Schreibens?
a) ungültige Regeln sind anzuzeigen, damit diese geändert werden können, das darf jeder Bürger
b) das Gesetz ist in diesem Punkt direkt fehlerhaft
c) ein Gesetz kann zwar eine Pflicht zur Zahlung vorsehen, ohne Leistungsbescheid muss ein Bürger gar nichts
d) ein Sonderrecht im Verwaltungsrecht, so gesehen eine Einzelstellung, jeder Bürger sollte diese als nichtig betrachten
e) die GEZ gibt es nicht mehr, falls das dort so steht, -> wie dem auch sei, eine Zahlung sollte, wenn überhaupt nur an die jeweilige Finanzkasse einer LRA erfolgen, ein Schickschuld sofern kann nur durch Barzahlung
getilgt werden, die Zahlung von Buchgeld erfüllt nicht den Bestand der Tilgung, so gesehen ist, dass was das Gesetz will und das wie Gezahlt werden soll nicht einheitlich, sondern zwei verschiedene Sachen. Wer dazu mehr wissen will, sollte sich ausdrücklich mit dem Wort Schickschuld und Tilgung befassen.
f) dazu gibt es nichts weiter zu sagen
g) ein Konto, welches ohne Zustimmung geführt wird, kann einen beliebigen Kontostand haben, der sagt aber über die Gültigkeit der Forderung nichts aus
h) vielleicht mittels Fax ;-) anbei ein Vorschlag
Eine beliebige fiktive Person mit dem Namen ich, mir, mich oder A bis Z könnte auf so ein Schreiben, welches an sich keinen rechtlichen Wert, falls eine Rechtsbelehrung fehlt, hat, auch folgende Antwort per Einfachfax senden. Am besten auch gleich dem jeweiligen Landtag ;-), welcher sich für diesen "Quatsch" überhaupt verantwortlich zeichnet. Normal müssten alle Bürger so verfahren, Zahlung einstellen, und die Ungültigkeit direkt und unmittelbar dem jeweiligen Landtag anzeigen. Bitte dabei auch immer die Beteiligung bei den Landtagswahlen lesen. Z.B. war die in Sachsen für den fraglichen Zeitraum bei sage und schreibe 49%. So gesehen bestimmt eine Minderminderheit in Sachsen. -> Was dabei rauskommt kann man an diesen ungültigen Gesetzen sehen.
Beispiel für eine einfache A4 Fax Seite
Zurückweisung der Forderung wegen unmittelbarer Nichtigkeit.
Weil doch jeder Bürger die Möglichkeit und das Recht auch Ihnen Informationen über ungültige Gesetze anzuzeigen besitzt, wird von dieser Möglichkeit hier Gebrauch gemacht.
Hiermit weise ich oder A bis Z Ihre Forderungen zurück. Die Forderung hat keine rechtliche ausreichende Grundlage.
Ich oder A bis Z hat Ihren Angeboten keine Zustimmung erteilt. Diese Zustimmung ist für Angebote, welche eine Dienstleitung darstellen, in Deutschland ebenso immer noch direkt notwendig und kann nicht einfach durch eine Satzung, Vertrag zwischen Bundesländern und einer Ratifizierung zu einem Landesgesetz Gesetz ausgehebelt werden.
Die Angebote von Ihnen, respektive einer LRA stellen zudem auch nach EU Recht eine zustimmungspflichtige Dienstleistung dar, weil diese im Wettbewerb mit anderen ähnlichen Angeboten steht. Diese Zustimmung zur Bezahlung Ihrer Angebote wurde durch mich, einer Person ich oder A bis Z nicht erteilt.
Die Satzung, der Vertrag und die Ratifizierung, welche das Konstrukt als Gesetz verankern sollen sind zudem direkt nichtig.
Damit Gesetze in Deutschland überhaupt Gültigkeit erlangen können, müssen alle Gesetze diese Einschränkungen, welche Sie, entgegen der jeweiligen persönlichen Freiheiten, ausüben wollen, welche das GG garantiert, nach Art. 19 GG anzeigen. Werden Gesetze geschrieben ohne diese Belange vollständig anzuzeigen, dann sind Verwaltungsakte, welche sich darauf berufen direkt nichtig.
Zudem sollten im Verwaltungsrecht Forderungen zuerst immer mittels Leistungsaufforderung bekannt geben werden. Fehlen diese Aufforderungen liegt bereits beim ersten Schritt ein Mangel vor. Sieht ein Gesetz das so gesehen ausdrücklich nicht vor, so ist dieses Gesetz dahingehend fehlerhaft, weil es den unmittelbaren garantierten Rechtsschutz der Bürger gegen den Staat unterläuft.
Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Landtag, damit dieser ein dem GG entsprechendes konformes Gesetz erlassen kann.
Bis es soweit ist, unterlassen Sie es doch zukünftig bitte mich oder die Person A bis Z weiter mit Ihren Nichtigen Forderungen weiter zu belästigen, denn, dass kostet mich, Sie, später Richter und auch weitere Bürger wertvolle Lebenszeit, welche ich, die Person A bis Z Ihnen sonst dauerhaft in Rechnung stellen werde.
Mit freundlichen Grüßen
ich oder Person A bis Z