Ich denke, man kann hier leicht den Überblick über die Situation an sich verlieren.
Wir, als kleine Bürger, müssen uns selbst vor diesem Beitrags-Wahnsinn schützen, indem man uns auf den rechtlichen Weg zwingt. Wir müssen also die Gerichte bemühen, während die Gründe des Versagens in allererster Linie bei den verantwortlichen Politikern der Landtage liegt. Dass sollte man nicht vergessen!
"Rundfunk" ist Ländersache - und die Landtage haben dort die Entscheidungsmacht. Darüber thront die "Rundfunkkommission der Länder", bestehend aus den Ministerpräsidenten und der Vorsitzenden, Frau Dr. Dreyer.
Ich habe monatelang recherchiert und mich in diese Thematik hineingelesen. Resultat: die Notwendigkeit der Existenz des ÖRR wird aus Artikel 5, GG, abgeleitet. Staatsfern soll er seinen Verpflichtungen nachkommen, einen Einfluß auf die Programmgestaltung und deren Inhalte darf der Staat (Politiker) (eigentlich) nicht haben. Soweit, so schlecht.
AAAAABER: WO steht es eigentlich geschrieben, dass man den ohnehin bereits über Gebühr belasteten und durch die Wirtschaftslage gebeutelten Bürgern ein System von DOPPELTER "Grundversorgung" und somit einem medialen und personellen Übermaß eines ÖR-Wasserkopf zumuten darf?
Das BVerfG hat mehrfach festgestellt, dass die Finanzierung des ÖRR nach den Geboten von Sorgfalt, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit UND sozialer Leistungsfähigkeit der Haushalte der öffentlichen Hand zu erfolgen hat. Es hat ebenfalls festgestellt, dass das Gebühren-System, welches nach Hörfunk und Fernsehen unterschied NICHT grundgesetzwidrig war. Weiterhin ist davon auszugehen, dass die Urteile des BVerfG betreffend der Gebührenbasierten Finanzierung auch weiterhin Gültigkeit haben. (Leseempfehlung: alle Rundfunk-Urteile! Hilft auch beim Verstehen des juristischen Ductus...)
Nun, was bedeutet das? Zu allererst bedeutet das, dass der Rundfunkbeitrag u.U. auf recht wackligen Gründen basiert, denn ein Gesetz, welches - grob gesagt - auf einer "Annahme" oder "mutmaßlichen Nutzung" eines Raumes besteht, welcher auch noch durch das GG als besonders schutzwürdiger und unverletzlicher Ort angesehen wird, ist an sich schon irrsinning. Vollends galoppiert jedoch der Wahnsinn, wenn folgendes berücksichtigt wird:
a.) Ein "Gutachten", welches als Grundlage zur Verwirklichung eines Gesetzes herangezogen wird, wird nicht in vollem Umfang berücksichtigt (Ausklammerung wichtiger sozialer Gründe, totale Verneinung und Unberücksichtigung der sozialen Leistungsfähigkeit sowie grundgesetzliche Implikationen verschiedenster Art). Hier beweist sich: es sollte ausschliesslich eine neue und auf medienpolitischen Gründen "belastbare" Finanzierungsgrundlage gefunden werden. Nichts weiter!
b. Das Rundfunkbeitragsgesetz als sogenannte Rechtsnorm kollidiert mit anderen Gesetzen gleichen Bezugs. Ich verweise da auch auf die Abgaben-Ordnung und auch dass Kommunale Abgabengesetz (KAG), worin Beiträge stets als Kompensation für eine konkret zuzuordnende Leistung erst bei Inanspruchnahme dieser Leistung fällig werden. Und dort, wo Beiträge erhoben werden, denen aber keine konkret zuzuordnende Gegenleistung zu Grunde gelegt werden kann, muss ein Ausgleich geschaffen werden, denn ansonsten erfüllt eine solche Abgabe sehr leicht den Tatbestand einer Enteignung. Insoweit soll also der "Rundfunk-Beitrag" der einzige Beitrag im Feld der Abgaben sein, welcher nicht an eine konkrete Nutzung und Inanspruchnahme einer Leistung gebunden ist?
Nun, dass dürfte nun auch die bittere Situation der Kommunen verständlicher machen. Denn die würden gerne Ihre Mehraufwendungen "nach unten" weiterreichen, doch wie soll dass geschehen? Kann der "Rundfunkbeitrag", der ja im kommunalen Haushalt als Belastung ausgewiesen muss, dadurch kompensiert werden, in dem man diejenigen Steuern oder Abgaben anhebt auf welche eine Gemeinde, eine Verbandsgemeinde oder Stadt ein Anrecht hat? (Dass sind übrigens nur sehr wenige!)
Kann ein von einer Kommune geforderter und zu leistender "Beitrag" generell zur Anhebung von Steuern führen, welche wiederum die Bürger aufzubringen haben? Und falls das der Fall ist, WO, WIE und in WELCHER HÖHE wird diese Kosten-Umlage getätigt? Hier zeigt sich das berühmte Fass ohne Boden, denn bei einem tatsächlichen "Rundfunkbeitrag" in Höhe von Euro 17,98.- pro Monat und Bürger wird es garantiert NICHT bleiben! Letzendlich wird der Bürger die Zeche "Rundfunk" zu zahlen haben, und dass schale ÖRR-Pils wird ihm dann mehr als sauer aufstossen! Vor allem denke ich, dass die Grundsteuer nicht allzusehr ansteigen wird, ich tippe eher auf die Anhebung von Kosten für das Wasser, evtl. auch noch die Abwasserklärungskosten. Denn dort sprudelt das Geld der Bürger noch immer, (schliesslich braucht er diese lebensnotwendige Versorgungsleistung) und nur dort kommt man durch eine Umlage auf eine bekannte Jahresproduktionsleistung auch garantiert zu Geld.
Grund genug, dass man sich auch in dieser Richtung informiert und auch einmal nachfragt, wie denn die Politiker diese Belastung vor zwei Jahren sahen - und wie sie dieses Problem denn zu lösen gedachten. Ach, dass war "unvorhersehbar"
Wie erstaunlich!....
Eine andere interessante Frage ist, was Bürger tun können, die bereits jetzt -
basierend auf der Summe Ihrer Abgaben - mit dem Rücken an der Wand stehen? Was passiert, wenn sich die Bürger, welche ja aus dem Raster der Befreiungen gem. RfBeitrStV fallen, an Ihre Gemeinde, Verbandsgemeinde, Stadt wenden? Und dass zu Tausenden? Haben sie Anspruch auf soziale Leistungen? Und wenn ja, welche? Werden die Bürger Deutschlands nach der erfolgreichen Demontage des Mittelstands zu einem "Volk von Aufstockern"? Und führt ein solcher Anstieg von hilfesuchenden nicht unumgänglich zu einer weiteren Belastung der Sozialkassen und somit im Endeffekt der öffentlichen Hand? Deren Haushaltslage ist bereits heute mehr als angespannt und weitere Abgaben sind auch den Bürgern einfach nicht mehr zuzumuten, weil einfach nicht mehr politisch vertretbar!
Ich denke, so langsam wird es selbst den Politikern klar, welche Büchse der Pandora sie da geöffnet haben. Anstelle einer ECHTEN Reform, und zwar der sozialverträglichen Verkleinerung des ÖRR, hat man sich die "Verwaltungs-"Arbeit einfach machen wollen: an den fürstlichen Gehältern und den oppulenten Versorgungen wurde nicht gerüttelt, man hat den ganzen Mist dem Bürger aufgebürdet, der nun mit Recht nach Möglichkeiten sucht seine finanziellen Verluste so klein wie möglich zu halten, damit er wenigstens noch ein wenig am sozialen Leben teilnehmen.
Fazit: die Bürger sollten sich verstärkt an die von ihnen gewählte und bezahlte "Lobby" wenden und darauf drängen, dass diese endlich Ihre Arbeit tut. Eine sozialverträgliche Reform und Neu-Ordnung des ÖRR - vor allem hinsichtlich seiner fast schon ordinären umfänglichen Größe - wäre schon einmal ein guter Anfang. Denn nur so geht es!
Also Briefe raus an die RK der Länder, namentlich an Frau Dreyer, Briefe an Euere MP und an die von Euch gewählten MdL. Eine Evaluierung soll schon dieses Jahr stattfinden und all diese Leute haben unseren Stimme noch nicht gehört! Machen wir sie die Stimme des Volkes hören!
Daniel61