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Autor Thema: Rundfunkbeitrag auf wackligen Füßen - Briefe an RK und MP/MdL  (Gelesen 14827 mal)

D
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  • liberté, égalité, fraternité!
Ich denke, man kann hier leicht den Überblick über die Situation an sich verlieren.

Wir, als kleine Bürger, müssen uns selbst vor diesem Beitrags-Wahnsinn schützen, indem man uns auf den rechtlichen Weg zwingt.  Wir müssen also die Gerichte bemühen, während die Gründe des Versagens in allererster Linie bei den verantwortlichen Politikern der Landtage liegt.  Dass sollte man nicht vergessen!

"Rundfunk" ist Ländersache - und die Landtage haben dort die Entscheidungsmacht.  Darüber thront die "Rundfunkkommission der Länder", bestehend aus den Ministerpräsidenten und der Vorsitzenden, Frau Dr. Dreyer.

Ich habe monatelang recherchiert und mich in diese Thematik hineingelesen.  Resultat:  die Notwendigkeit der Existenz des ÖRR wird aus Artikel 5, GG, abgeleitet.  Staatsfern soll er seinen Verpflichtungen nachkommen, einen Einfluß auf die Programmgestaltung und deren Inhalte darf der Staat (Politiker) (eigentlich) nicht haben.  Soweit, so schlecht.

AAAAABER:  WO steht es eigentlich geschrieben, dass man den ohnehin bereits über Gebühr belasteten und durch die Wirtschaftslage gebeutelten Bürgern ein System von DOPPELTER "Grundversorgung" und somit einem medialen und personellen Übermaß eines ÖR-Wasserkopf zumuten darf?

Das BVerfG hat mehrfach festgestellt, dass die Finanzierung des ÖRR nach den Geboten von Sorgfalt, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit UND sozialer Leistungsfähigkeit der Haushalte der öffentlichen Hand zu erfolgen hat.  Es hat ebenfalls festgestellt, dass das Gebühren-System, welches nach Hörfunk und Fernsehen unterschied NICHT grundgesetzwidrig war.  Weiterhin ist davon auszugehen, dass die Urteile des BVerfG betreffend der Gebührenbasierten Finanzierung auch weiterhin Gültigkeit haben.  (Leseempfehlung: alle Rundfunk-Urteile!  Hilft auch beim Verstehen des juristischen Ductus...)

Nun, was bedeutet das?  Zu allererst bedeutet das, dass der Rundfunkbeitrag u.U. auf recht wackligen Gründen basiert, denn ein Gesetz, welches - grob gesagt - auf einer "Annahme" oder "mutmaßlichen Nutzung" eines Raumes besteht, welcher auch noch durch das GG als besonders schutzwürdiger und unverletzlicher Ort angesehen wird, ist an sich schon irrsinning.  Vollends galoppiert jedoch der Wahnsinn, wenn folgendes berücksichtigt wird:

a.)  Ein "Gutachten", welches als Grundlage zur Verwirklichung eines Gesetzes herangezogen wird, wird nicht in vollem Umfang berücksichtigt (Ausklammerung wichtiger sozialer Gründe, totale Verneinung und Unberücksichtigung der sozialen Leistungsfähigkeit sowie grundgesetzliche Implikationen verschiedenster Art).  Hier beweist sich:  es sollte ausschliesslich eine neue und auf medienpolitischen Gründen "belastbare"  Finanzierungsgrundlage gefunden werden.  Nichts weiter!

b.  Das Rundfunkbeitragsgesetz als sogenannte Rechtsnorm kollidiert mit anderen Gesetzen gleichen Bezugs.  Ich verweise da auch auf die Abgaben-Ordnung und auch dass Kommunale Abgabengesetz (KAG), worin Beiträge stets als Kompensation für eine konkret zuzuordnende Leistung erst bei Inanspruchnahme dieser Leistung fällig werden.  Und dort, wo Beiträge erhoben werden, denen aber keine konkret zuzuordnende Gegenleistung zu Grunde gelegt werden kann, muss ein Ausgleich geschaffen werden, denn ansonsten erfüllt eine solche Abgabe sehr leicht den Tatbestand einer Enteignung.  Insoweit soll also der "Rundfunk-Beitrag" der einzige Beitrag im Feld der Abgaben sein, welcher nicht an eine konkrete Nutzung und Inanspruchnahme einer Leistung gebunden ist?

Nun, dass dürfte nun auch die bittere Situation der Kommunen verständlicher machen.  Denn die würden gerne Ihre Mehraufwendungen "nach unten" weiterreichen, doch wie soll dass geschehen?  Kann der "Rundfunkbeitrag", der ja im kommunalen Haushalt als Belastung ausgewiesen muss, dadurch kompensiert werden, in dem man diejenigen Steuern oder Abgaben anhebt auf welche eine Gemeinde, eine Verbandsgemeinde oder Stadt ein Anrecht hat?  (Dass sind übrigens nur sehr wenige!)

Kann ein von einer Kommune geforderter und zu leistender "Beitrag" generell zur Anhebung von Steuern führen, welche wiederum die Bürger aufzubringen haben?  Und falls das der Fall ist, WO, WIE und in WELCHER HÖHE wird diese Kosten-Umlage getätigt?  Hier zeigt sich das berühmte Fass ohne Boden, denn bei einem tatsächlichen "Rundfunkbeitrag" in Höhe von Euro 17,98.- pro Monat und Bürger wird es garantiert NICHT bleiben!  Letzendlich wird der Bürger die Zeche "Rundfunk" zu zahlen haben, und dass schale ÖRR-Pils wird ihm dann mehr als sauer aufstossen!  Vor allem denke ich, dass die Grundsteuer nicht allzusehr ansteigen wird, ich tippe eher auf die Anhebung von Kosten für das Wasser, evtl. auch noch die Abwasserklärungskosten.  Denn dort sprudelt das Geld der Bürger noch immer, (schliesslich braucht er diese lebensnotwendige Versorgungsleistung) und nur dort kommt man durch eine Umlage auf eine bekannte Jahresproduktionsleistung auch garantiert zu Geld.

Grund genug, dass man sich auch in dieser Richtung informiert und auch einmal nachfragt, wie denn die Politiker diese Belastung vor zwei Jahren sahen - und wie sie dieses Problem denn zu lösen gedachten.  Ach, dass war "unvorhersehbar"???  Wie erstaunlich!....

Eine andere interessante Frage ist, was Bürger tun können, die bereits jetzt - basierend auf der Summe Ihrer Abgaben - mit dem Rücken an der Wand stehen?  Was passiert, wenn sich die Bürger, welche ja aus dem Raster der Befreiungen gem. RfBeitrStV fallen, an Ihre Gemeinde, Verbandsgemeinde, Stadt wenden?  Und dass zu Tausenden?  Haben sie Anspruch auf soziale Leistungen?  Und wenn ja, welche?  Werden die Bürger Deutschlands nach der erfolgreichen Demontage des Mittelstands zu einem "Volk von Aufstockern"?  Und führt ein solcher Anstieg von hilfesuchenden nicht unumgänglich zu einer weiteren Belastung der Sozialkassen und somit im Endeffekt der öffentlichen Hand?  Deren Haushaltslage ist bereits heute mehr als angespannt und weitere Abgaben sind auch den Bürgern einfach nicht mehr zuzumuten, weil einfach nicht mehr politisch vertretbar!

Ich denke, so langsam wird es selbst den Politikern klar, welche Büchse der Pandora sie da geöffnet haben.  Anstelle einer ECHTEN Reform, und zwar der sozialverträglichen Verkleinerung des ÖRR, hat man sich die "Verwaltungs-"Arbeit einfach machen wollen:  an den fürstlichen Gehältern und den oppulenten Versorgungen wurde nicht gerüttelt, man hat den ganzen Mist dem Bürger aufgebürdet, der nun mit Recht nach Möglichkeiten sucht seine finanziellen Verluste so klein wie möglich zu halten, damit er wenigstens noch ein wenig am sozialen Leben teilnehmen.

Fazit:  die Bürger sollten sich verstärkt an die von ihnen gewählte und bezahlte "Lobby" wenden und darauf drängen, dass diese endlich Ihre Arbeit tut.  Eine sozialverträgliche Reform und Neu-Ordnung des ÖRR - vor allem hinsichtlich seiner fast schon ordinären umfänglichen Größe - wäre schon einmal ein guter Anfang.  Denn nur so geht es!

Also Briefe raus an die RK der Länder, namentlich an Frau Dreyer, Briefe an Euere MP und an die von Euch gewählten MdL.  Eine Evaluierung soll schon dieses Jahr stattfinden und all diese Leute haben unseren Stimme noch nicht gehört!  Machen wir sie die Stimme des Volkes hören!

Daniel61


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. August 2014, 03:23 von Bürger«
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

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Dieser Beitrag ist zu wichtig, daher bekommt er ein eigenes Thema.

Danke - Daniel61


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L
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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Also Briefe raus an die RK der Länder, namentlich an Frau Dreyer, Briefe an Euere MP und an die von Euch gewählten MdL.  Eine Evaluierung soll schon dieses Jahr stattfinden und all diese Leute haben unseren Stimme noch nicht gehört!  Machen wir sie die Stimme des Volkes hören!

Die Politiker der Altparteien zeigen sich uneinsichtig. Ich habe bereits im vergangenen Jahr die Verantwortlichen im Landtag diesbezügl. angeschrieben und bin von deren Referenten mit Textbausteinen abgespeist worden. Mittlerweile bin ich soweit, dass ich Protest wählen werde, um die Schmarotzer von den Fleischtöpfen zu vertreiben. Die Sachsen haben ja jetzt Gelegenheit dazu.
http://afd-dd.de/pressemitteilung-gez-urteile-potsdam/
Desweiteren habe ich meine Zeitungsabos (ZEIT und Tageszeitung) mit Hinweis auf den sog. "Rundfunkbeitrag" abbestellt, damit sie direkt die Auswirkungen zu spüren kriegen, wenn der Staatsfunk den Verbrauchern das Geld abpresst. Ich werde dann die Pressevertreter zu meiner Gerichtsverhandlung einladen. Vielleicht kommen sie dann mal aus dem Mustopf und unterstützen uns im Kampf um Gerechtigkeit.


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V
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Die Politiker werden bis zum Einführen einer bürgergerechten freiheitlichen Lösung ihre Beeinflussungsmaschine (Meinungs-diktatur) mit unlogischen Behauptungen (Textbausteinen) verteidigen.

Wir alle müssen den Druck weiter erhöhen und sie bisweilen telefonisch kalt erwischen. Wir müssen Fragen und logische Antworten entschieden einfordern und sich nicht abwimmeln lassen.

Sie sollten spüren, dass sie gegen uns Bürger arbeiten und sie uns die mediale Freiheit schuldig sind. Für Meinungs-diktatur der Anstalten ist heute, im Multimediazeitalter, kein Platz mehr vorhanden.

Die ARD sagt zu ihrem „öffentlich-rechtlichen Auftrag“, siehe FRAGENKATALOG DER EU-KOMMISSION http://www.br.de/unternehmen/inhalt/rundfunkrat/pdf-fragenkatalog-eu100.html
auf die Frage:
Zitat
2.2. Definition des „öffentlich-rechtlichen Auftrags“
2.2.1. Bitte erläutern Sie, wie in Ihrem Land der öffentlich-rechtliche Auftrag, insbesondere auch in Hinblick auf neue Medien, definiert ist.

"Diese Angebote dienen der Erfüllung des Programmauftrags und sind an diesen Auftrag gebunden. Sie informieren, bilden und unterhalten."
 

Dann fragen wir sie doch:

Welche "besonderen Vorteile" für die demokratische Ordnung erfüllen die ö.-r. Programme, die andere Medien wie priv. Stadt-Radio, Webradio, Zeitungen, Zeitschriften, Internet, private TV-Anbieter, nationale und internationale Anbieter NICHT abdecken?

Sie alle "informieren, bilden und unterhalten". Es gibt keine besonderen Vorteile, die nur die ö.-r. Programme bieten. Sie sind nichts anderes, wie ein x-ter Bäcker in der nahen Umgebung. Nur, dass dieser die Anwohner zur Zahlung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme zur Geldzahlung erpresst.

Wann stoppen sie die zum Himmel stinkenden Zwangszahlungen für diese ö.-r. Meinungs-diktatur?

Noch mehr Fragen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/karl_schultheis-928-49901--f422950.html#q422950

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5320.msg74220.html#msg74220

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.0.html

Auch so muss der Kampf aussehen - Widerspruch zur Niederschrift... :
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7349.msg74434.html#msg74434


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. August 2014, 14:59 von Viktor7«

i
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Was sollen die Briefe an die MPs bewirken. Die stecken doch hinter allem. Die ÖR sind schon längst ein Tummelplatz für Verwandte und Bekannte der Bundes- und Landespolitiker geworden. Systematisch wird die Demokratie immer mehr ausgehöhlt und die meisten Bürger schauen zu.
Gut finde ich z. B. die Kündigung von "Der Zeit" (ein reines SPD-Blatt) usw. mit Hinweis auf die Schieflage der Rundfunkfinanzierung.


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Was sollen die Briefe an die MPs bewirken. Die stecken doch hinter allem. Die ÖR sind schon längst ein Tummelplatz für Verwandte und Bekannte der Bundes- und Landespolitiker geworden. Systematisch wird die Demokratie immer mehr ausgehöhlt und die meisten Bürger schauen zu.
Gut finde ich z. B. die Kündigung von "Der Zeit" (ein reines SPD-Blatt) usw. mit Hinweis auf die Schieflage der Rundfunkfinanzierung.

Was sie bewirken sollen?  Aufmerksamkeit zum Beispiel.  Und vllt. eine Einsicht, dass man hier ein System (mit-)geschaffen hat, welches die Belastungspyramide endgültig umgekehrt hat und die Bürger im Übermaß belastet.  Ausserdem kann man ruhig monieren, dass bei den Steuern die "Kalte Progresion" noch immer nicht abgeschafft wurde, auf dem ländlichen Raum noch immer kein schnelles Internet vorhanden ist (Gabriels "Agenda" greift erst ab 2018...) usw..

Die Einkommen der letzten 20 Jahre sind nicht im erforderlichen Umfang gestiegen, als dass die Bürger diese auf den Kopf gestellte Belastungspyramide noch tragen können.  Hier muß dringendst Abhilfe geschaffen werden - und dass geht eben nur politisch und über die RK der Länder.  Dort sitzen die MP an einem Tisch, dort muß man einhaken und die unsoziale Dimension anprangern, die der ÖRR in den letzten Dekaden erreicht hat.

Wenn Du Dich lediglich auf die rechtlichen Wege verlassen willst - bitte.  Aber wenn es dann nicht hinhaut, dann ist das Pulver verschossen, das Beitrags-System des ÖRR für alle Zeit einzementiert und die MP lehnen sich wieder beruhigt zurück....



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Gut gesagt!

Ich habe meinen Brief an Frau Kraft angefangen. Werde ich einstellen, sobald er raus is.

Snoopy


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Ich hatte an MP Dreyer geschrieben. Dies ist die Antwort aus der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Insbesondere der abschließende Text ist interessant. Die Berücksichtigung "vieler Wünsche aus der Bevölkerung" soll dazu geführt haben, dass von dem Vorschlag von Prof. Kirchhof zum RBStV wie geschehen abgewichen wurde?

Zitat
"Sie kritisieren in Ihrer E-Mail den Rundfunkbeitrag und sprechen das Gutachten des
Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen an. Auch sehen
Sie im Rundfunkbeitrag einen Zwangsbeitrag, der einer Steuer gleichkommt.
Dazu möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
In dem Gutachten kommt der Wissenschaftliche Beirat u. a. zum Ergebnis, dass der
öffentlich-rechtliche Rundfunk nur dort mit seinen Angeboten erscheinen sollte, wo
das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist. Darüber hinaus sollte der
öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig aus dem allgemeinen Staatshaushalt finanziert
werden oder sich über eine Nutzungsgebühr finanzieren. Schließlich sprechen sich
die Gutachter für einen kompletten Verzicht auf Werbefinanzierung und mehr
Transparenz und Kosteneffizienz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus.
Mit den erstgenannten beiden Forderungen widerspricht das Gutachten der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Position der Länder zum
öffentlich-rechtlichen Rundfunk in eklatanter Weise. Wiederholt hat das
Bundesverfassungsgericht den umfassenden Versorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks und seine nach wie vor große Bedeutung für eine
demokratische Gesellschaft betont. Es hat darauf hingewiesen, dass die Sender
nicht zu einem "Nischenrundfunk" werden dürfen, der nur das sendet, was private
Medienunternehmen nicht bedienen wollen.
Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht in seiner ständigen
Rechtsprechung die solidarische gesellschaftliche Finanzierung über die
Rundfunkgebühren und jetzt den Rundfunkbeitrag für das Gesamtsystem als
zutreffend erachtet. Dieser Sicht der Dinge, wie sie auch die Länder vertreten, würde
eine Finanzierung über Nutzungsentgelte zuwider laufen.
Im letzten Jahr haben auch der rheinland-pfälzische und der bayerische
Verfassungsgerichtshof den Rundfunkbeitrag für vereinbar mit der jeweiligen
Landesverfassung erklärt. Der VGH sieht keinerlei rechtliche Bedenken gegen den
seit 2013 erhobenen Rundfunkbeitrag und hat die entsprechenden
Verfassungsbeschwerden abgewiesen. Die Neuregelung zur Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde in ihren Grundstrukturen insgesamt bestätigt.
Die Richter machten ebenfalls noch einmal deutlich, dass der neue Rundfunkbeitrag
keine verdeckte Steuer darstellt.
Der Rundfunkbeitrag ist als Beitrag konzipiert, da Beiträge für die Bereitstellung einer
Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben werden. So
sind beispielsweise auch Sozialversicherungsbeiträge keine freiwilligen Leistungen
der (Pflicht- )Versicherten und unabhängig davon zu entrichten, ob jemals entsprechende
Sozialversicherungsleistungen in Anspruch genommen werden. Die Bezeichnung
als Steuer ist mit dem die Steuer rechtfertigenden Gedanken der Gemeinlast
nicht vereinbar: Bei einer Steuer tragen alle Bürger in relativer Gleichheit je nach
Leistungsfähigkeit alle die Gemeinschaft treffenden Lasten. Zugleich ist
gewährleistet, dass diese Lasten auch tatsächlich aus den von allen gemeinsam
aufgebrachten Steuermitteln getragen werden. Die Staatsfreiheit der
Rundfunkfinanzierung verbietet jedoch eine Abgabeform, deren Ertrag nicht von
vornherein für Aufgaben der Rundfunkanstalten vorbehalten sind, sondern jährlich
vom Parlament bei der Budgetbewilligung in seiner Verwendung überprüft und neu
entschieden werden muss. Die Steuer ist daher kein Instrument der
Rundfunkfinanzierung und somit ist der Rundfunkbeitrag auch nicht als Steuer
umgesetzt worden.
Abschließend möchte ich anmerken, dass das neue Beitragsmodell nicht über die
Köpfe der Betroffenen hinweg entwickelt wurde. Es wurde vielmehr über mehrere
Jahre öffentlich diskutiert, die zahlreichen Eingaben von Einzelpersonen sowie die
Stellungnahmen von Interessenverbänden, die die verschiedensten Bevölkerungsgruppen
vertreten, wurden intensiv diskutiert. Gerade diese Stellungnahmen haben
in Teilen zu Überarbeitungen und Änderungen des Entwurfs geführt. Im Ergebnis
konnte auf diese Weise vielen Wünschen aus der Bevölkerung Rechnung getragen
und am Ende ein zukunftsfähiges und ausgewogenes Beitragssystem entwickelt
werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. März 2015, 19:22 von Bürger«
"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

C
  • Beiträge: 342
Ein anderer Punkt der immer unwidersprochen in den Raum gestellt wird:
Zitat
Die Staatsfreiheit der Rundfunkfinanzierung verbietet jedoch eine Abgabeform, deren Ertrag
nicht von vornherein für Aufgaben der Rundfunkanstalten vorbehalten sind, sondern jährlich
vom Parlament bei der Budgetbewilligung in seiner Verwendung überprüft und neu entschieden
werden muss. Die Steuer ist daher kein Instrument der Rundfunkfinanzierung und somit ist der
Rundfunkbeitrag auch nicht als Steuer umgesetzt worden.
Ich frage mich für wen es denn nun ein Problem ist, wenn der Beitrag eine Steuer wird. Geht es allein um diese Staatsferne oder Staatsfreiheit? Das können wir uns schenken, wenn Politiker im ÖRR eh vertreten sind. Und so problematisch kann diese Finanzierung auch nicht sein, sonst hätte der Beirat das nicht vorgeschlagen.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

K
  • Beiträge: 810
Zitat von: Malu Dreyer
Die Neuregelung zur Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurde in ihren Grundstrukturen insgesamt bestätigt.

... jedoch mit einer höchst fragwürdigen Argumentation.

Zitat von: Malu Dreyer
Die Richter machten ebenfalls noch einmal deutlich, dass der neue Rundfunkbeitrag
keine verdeckte Steuer darstellt.

Warum bloß sehen dies 32 renommierte Wissenschaftler anders?

Zitat von: Malu Dreyer
Der Rundfunkbeitrag ist als Beitrag konzipiert, da Beiträge für die Bereitstellung einer
Leistung unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erhoben werden. So
sind beispielsweise auch Sozialversicherungsbeiträge keine freiwilligen Leistungen
der (Pflicht- )Versicherten und unabhängig davon zu entrichten, ob jemals entsprechende
Sozialversicherungsleistungen in Anspruch genommen werden.

Die Sache ist halt: Die Höhe von Sozialversicherungsbeiträgen richtet sich nach der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Der Rundfunkbeitrag hingegen ist praktisch unter vollständiger Missachtung des Leistungsfähigkeitsprinzips von jedem in gleicher Höhe zu leisten. Wie ungerecht wäre es wohl, ein typisiertes Durchschnittseinkommen zugrunde zu legen, von welchem für jeden Erwerbstätigen die Sozialversicherungsabgaben in gleicher Höhe ermittelt und vom Gehalt abgezogen werden?

Zitat von: Malu Dreyer
Abschließend möchte ich anmerken, dass das neue Beitragsmodell nicht über die
Köpfe der Betroffenen hinweg entwickelt wurde. Es wurde vielmehr über mehrere
Jahre öffentlich diskutiert, die zahlreichen Eingaben von Einzelpersonen sowie die
Stellungnahmen von Interessenverbänden, die die verschiedensten Bevölkerungsgruppen
vertreten, wurden intensiv diskutiert. Gerade diese Stellungnahmen haben
in Teilen zu Überarbeitungen und Änderungen des Entwurfs geführt. Im Ergebnis
konnte auf diese Weise vielen Wünschen aus der Bevölkerung Rechnung getragen
und am Ende ein zukunftsfähiges und ausgewogenes Beitragssystem entwickelt
werden.

Da fragt man sich dann allerdings, warum es gegen die Abgabe derzeit so viele Klageverfahren gibt.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Ich frage mich für wen es denn nun ein Problem ist, wenn der Beitrag eine Steuer wird.
Das größte Problem hat der ÖRR dann wohl selbst damit.
Als Steuer würde die Sache schließlich einkommensabhängig über die Bühne gehen.
Und dann steht plötzlich eine besserverdienende Klientel mit gierigen Rechtsanwälten auf der Matte und fragt , warum sie für eine unerwünschte unbestellte Leistung auf einmal viel mehr als die vorherigen Peanuts aus der Portokasse zahlen soll.
Die dann anrollende Klagewelle würde dem ÖRR dann endgültig das Wasser bis zum Hals stehen lassen.
Daher will man das nicht als Steuer haben  , sondern belässt es lieber beim asozialen Beitrag .
Einfach gleich und gleicher für alle.
Die Reichen lachen sich dumm und dämlich und die weniger Reichen streichen für das mafiöse Schutzgeld ihre eigene Altersvorsorge .
Schande lass nach....


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You can win if you want

K
  • Beiträge: 810
Das größte Problem hat der ÖRR dann wohl selbst damit.
Als Steuer würde die Sache schließlich einkommensabhängig über die Bühne gehen.

Frau Dreyer hat sich mit ihrer Argumentation selbst ein Eigentor geschossen. Es ist zwar richtig, dass das Leistungsfähigkeitsprinzip der dominierende Grundsatz des Steuerrechts für die Rechtfertigung einer bestimmten Steuerhöhe (Belastungsintensität) ist. Nichtsdestotrotz beschränkt sich das Leistungsfähigkeitsprinzip gerade nicht ausschließlich auf den Bereich des Steuerrechts, sondern eben beispielsweise auch auf die von Frau Dreyer ins Feld geführten Sozialversicherungsbeiträge.

Die Höhe des Rundfunkbeitrages wird durch den Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung gerechtfertigt, denn wo früher für unterschiedliche Empfangsgeräte unterschiedliche Gebühren zu leisten waren, ist heute unabhängig von der Geräteart ein pauschaler Beitrag zu leisten. Der Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung (hier in Form der Pauschalierung der Beitragshöhe, nicht zu verwechseln mit der Typisierung des Belastungsgrundes) hat in dieser Hinsicht meiner Ansicht nach keinen Verfassungsrang, der Gleichheitssatz jedoch allemal.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. März 2015, 21:18 von Knax«

S
  • Beiträge: 2.177
Zitat
Im letzten Jahr haben auch der rheinland-pfälzische und der bayerische
Verfassungsgerichtshof den Rundfunkbeitrag für vereinbar mit der jeweiligen
Landesverfassung erklärt.

Sehr treffend: "für vereinbar mit der jeweiligen Landesverfassung erklärt".

Es waren keine echten Urteile, sondern Erklärungen, Willenserklärungen.


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Und dann steht plötzlich eine besserverdienende Klientel mit gierigen Rechtsanwälten auf der Matte und fragt , warum sie für eine unerwünschte unbestellte Leistung auf einmal viel mehr als die vorherigen Peanuts aus der Portokasse zahlen soll.
Die würden vorm EuGH viel eher zu klären suchen, und dank ausreichender Mittel auch in der Lage dazu sein, den Gerichtsprozess auch finanziell bestreiten zu können, warum sie für eine nie beantragte, nie bestellte, nie konsumierte und freilich vollständig unerwünschte Leistung bezahlen sollen, die dem europäischen, unmittelbar geltenden Wettbewerbsrecht zugeordnet ist.

Das derzeitige dt. Rundfunkfinanzierungssystem verzerrt den Wettbewerb in der EU und ignoriert die ebenfalls unmittelbar geltenden Belange des EU-Verbraucherschutzes.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

T
  • Beiträge: 46
Ich frage mich für wen es denn nun ein Problem ist, wenn der Beitrag eine Steuer wird.
Das größte Problem hat der ÖRR dann wohl selbst damit.
Als Steuer würde die Sache schließlich einkommensabhängig über die Bühne gehen.
Und dann steht plötzlich eine besserverdienende Klientel mit gierigen Rechtsanwälten auf der Matte und fragt , warum sie für eine unerwünschte unbestellte Leistung auf einmal viel mehr als die vorherigen Peanuts aus der Portokasse zahlen soll.
Die dann anrollende Klagewelle würde dem ÖRR dann endgültig das Wasser bis zum Hals stehen lassen.
Daher will man das nicht als Steuer haben  , sondern belässt es lieber beim asozialen Beitrag .
Einfach gleich und gleicher für alle.
Die Reichen lachen sich dumm und dämlich und die weniger Reichen streichen für das mafiöse Schutzgeld ihre eigene Altersvorsorge .
Schande lass nach....

Hallo Mickschecker,

ich seh es noch anders. Das größte Problem, das die ÖRR mit einer Steuer hätten, wäre das Finanzministerium, welches unter konstantem Sparzwang steht und jede Ausgabe regelmäßig auf den Prüfstand stellt. Dann müssten die ÖRR-Anstalten plötzlich sehr genau erklären, wofür sie Aber- und Abermilliarden pro Jahr benötigen.

Das ist das Hauptproblem, warum sie und ihre Lobbyisten wehement die Steuer ablehnen.

Gruß TQ


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