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Autor Thema: Obergerichtsvollzieherin - "Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft"  (Gelesen 92779 mal)

O
  • Beiträge: 2
Hallo Zusammen,

Person A bezahlt keine GEZ Gebühren seit April 2013. Es kam dazwischen *-zig Briefe und Mahnungen von GEZ.
Das letzte Brief kam am 04.07.2014 - "Ankündigung der Zwangsvollstreckung". Das Brief wurde auch ignoriert.

Heute (12.08.2014) kam ein Brief von "Obergerichtsvollzieherin" - "Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft".

(Die Briefkopien von GEZ und Obergerichtsvollzieherin sind unten sichtbar)

Wie kann Person A jetzt vorgehen? Soll A aufgeben und den Betrag (252,00 €) doch überweisen oder zum Termin erscheinen?

Bitte um Meinungen von euch.
Vielen herzlichen Dank.

   


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2016, 17:59 von Bürger«

S
  • Beiträge: 550
War der Beitragsbescheid formal korrekt?
siehe
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html
Wenn nicht erstmal behaupten keinen Bescheid erhalten zu haben und entsprechende Rechtsmittel einlegen die ich leider nicht aus dem Hut weiß.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2014, 22:13 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Danke für das Einstellen dieser geradezu kruden Schreiben.

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
1) Frage:
Ist die Vollstreckungsgrundlage = BeitragsBESCHEID überhaupt (im Zweifel nachweislich) zugestellt worden?


Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283

in Verbindung mit
VG Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) - oder die Briefe sind nie angekommen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10210.0.html

und mit
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

außerdem auch
Aufklärung:
Mahnung - Androhung zur Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Sofern die Vollstreckungsgrundlage = BeitragsBESCHEID nachweislich) zugestellt bzw. seitens Person A darauf reagiert worden ist, gilt üblicherweise:

2) Frage:
Entspricht die Vollstreckungsgrundlage = BeitragsBESCHEID überhaupt den formalen Anforderungen...


Hier gilt es, Formfehler im Erhebungs-/ Vollstreckungsverfahren abzuklopfen, in Anlehnung z.B. an
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html

und bei Verstößen entsprechend "abwehrend" zu reagieren...

Da eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom Gerichtsvollzieher bzw. der örtlichen Vollstreckungsstelle wohl Anzeichen einer akut drohenden Vollstreckung ist, wäre ggf. auch die Option eines Antrags auf Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht zu prüfen.

Näheres hierzu u.a. unter

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Weitere Infos u.a. auch unter

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

sowie in der umfangreichen Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2014, 02:44 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

s
  • Beiträge: 516
Gab es vorher keinen anderen Brief oder einen Besuch von der Gerichtsvollzieherin?
Eine Ladung zur Vermögensauskunft als erster Kontaktversuch wäre sehr merkwürdig.


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  • Cry for Justice
Diese Obergerichtsvollzieherin scheint eine besonders Eifrige ihrer Sorte zu sein und gehört erst mal etwas gezähmt ! Scheinbar hat sie ansonsten immer Scheuklappen angelegt. Wie geistig beschränkt kann diese Person denn nur sein , BEUGEHAFT anzudrohen ?! Sie befindet sich damit auf dem gleichen minderwertigen Level wie der Bservice und die LRAs.
Ich bin bereits in wesentlich höherem Rückstand und würde es nur zu gern darauf anlegen , ihre SCH.... Beugehaft auskosten zu dürfen.
Also keine Panik , vor 500 €  sogenanntem  Minus in deren SCH ... Sache tut sich gar nichts !


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Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
PS: Da spielt es auch nicht die geringste Rolle ob irgendwelche Fristen zu irgendeinem Einspruch  eingehalten wurden !! Der Kontrahent schert sich doch ebenso wenig um deren Beachtung !
 Hier geht es einzig und allein um die Berechtigung  , dass überhaupt etwas für nichts eingefordert werden darf !!


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Schrei nach Gerechtigkeit

s
  • Beiträge: 516
Beugehaft ist schon das gesetzlich vorgesehene Mittel, wenn die Vermögensauskunft verweigert wird.
Allerdings kann die erst abgenommen werden, wenn eine zuvor gesetzte Zweiwochenfrist zur Begleichung der Forderung erfolglos verstrichen ist. (§ 802f ZPO)

Also entweder ist die GV völlig bekloppt oder Optimus1976 hat einige Zwischenschritte verschwiegen.


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mk222

Hier steht IMHO die Frage im Raum, ob der Gerichtsvollzieher jemals vorher den Versuch einer persönlichen Kontaktaufnahme gemacht hat.

Ich habe ja schon des öfteren geschrieben, das "Mahnungen" und "Ankündigungen zur Zwangsvollstreckung" widersprochen werden sollte, damit der Gerichtsvollzieher, bzw. die "Befehlskette", verpflichtet ist, die Ansprüche der GEZ zu prüfen. Der Hinweis auf das aktuelle Gerichtsurteil von Bürger ist in diesem Fall Gold wert.

Ich würde diesen Termin nicht wahrnehmen, sondern mich zügig schriftlich äussern.

Tenor Deiner Antwort: "Ich bin unbedingt zahlungswillig, aber nur dann wenn die Rechtmässigkeit des Verfahrens geprüft wurde".

Gegenfrage:
Hattest Du irgendwelche (gelben) Briefe von der Stadt oder Gemeinde oder immer nur von der GEZ?

Ein Kommentar, der eigentlich nichts zur Lösung Deines Falles beiträgt erlaube ich mir: Ich muss echt sagen, so langsam hat die ganze GEZ Geschichte einen echten Unterhaltungswert. Die Drohung mit Gefängnis ist schon ein starkes Stück. Ich möchte gerne den Richter kennenlernen, der den Gefängnisaufenthalt eigenhändig unterschreibt.

An den fiktiven Richter: Bitte denken Sie an BGB §63. Sie machen sich mit ihrer Unterschrift persönlich dafür verantwortlich.





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2014, 23:35 von mk222«

m

mk222

Ich möchte auch auf die Möglichkeit hinweisen, das hier im Forum falsche Briefe und Aussagen veröffentlicht werden könnten, um einen Teil der User noch mehr zu verunsichern. So etwas kann niemals ganz ausgeschlossen werden. Die GEZ hätte genug Geld, um irgendwelche Mitarbeiter damit zu beauftragen. Ich bin der Überzeugung, das das nicht ausgeschlossen werden kann.

Ein Fall, wo direkt zur Vermögensauskunft aufgerufen wird und mit Gefängnis gedroht wird, ist höchst ungewöhnlich oder der TS verschweigt einige Details.

Laut ZPO hat der GV nämlich die Pflicht eine friedliche Einigung herbeizuführen. Das hier sieht etwas anders aus.


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Hallo Zusammen!

Danke euch alle für die schnelle Antworten!

Fazit: (Leider muss Person A zugeben, dass sie nicht so lange in DE wohnt und sehr schwer mit ganzen rechtlichen Gesetzen, Begriffen usw. klarkommt... Aber sie versucht's ja. Person A arbeitet auch Vollzeit in DE und zahlt alle Steuern wie alle anderen. Aber GEZ nervt einfach. Person hat nicht mal einen Fernseher daheim.)

Folgende Briefe hat Person A bekommen (nach Datum sortiert):

Zahlung der Rundfunkbeiträge am 01.02.2014
[img width=600]http://c2n.me/iIUgHR.jpg[/img]
----------------------------------------------

Ein "Beitragsbescheid" hat Person A bekommen am 04.04.2014:
[img width=600]http://c2n.me/iIUcoM.jpg[/img]
----------------------------------------------

Dann kam eine Mahnung am 01.06.2014
[img width=600]http://c2n.me/iIUkiP.jpg[/img]
----------------------------------------------

Danach kam noch ein "Beitragsbescheid" am 04.07.2014
[img width=600]http://c2n.me/iIUm3l.jpg[/img]
----------------------------------------------

Und auch am 04.07.2014 kam Ankündigung der Zwangsvollstreckung wie oben schon ist:
[img width=600]http://c2n.me/iIQNhf.jpg[/img]


Nach diesen allen Briefen war ein Monat Pause und am 12.08.2014 (heute) kam der Brief von Obergerichtsvollzieherin.
Es gab zwischen 04.07.2014 und 12.08.2014 gar keine Briefe mehr. Weder von GEZ auch noch von Obergerichtsvollzieherin.
Die Obergerichtsvollzieherin hat auch nicht angerufen und kam auch nicht vorbei. (Zumindest in der Zeit wo Person A zuhause ist, meistens Abends):

[img width=600]http://c2n.me/iIQPfG.jpg[/img]
[img width=600]http://c2n.me/iIQQFR.jpg[/img]

Irgendwelche andere Briefe gabs nicht.. Nur im Jahr 2013.. Da ist aber nichts anderes als herkömmliches Schreiben von GEZ.

Vielen herzlichen Dank an alle!


Verlinkte Dokumente/Bilder entweder nicht mehr vorhanden oder abgelaufen.

René
Administrator


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. September 2014, 11:55 von René«

m

mk222

Sollte es so sein, das "Person A" in diesem Fall keine weiteren Informationen verschweigt, rate ich dazu, das Person A sich mit dem korrekten Ablauf einer Zwangsvollstreckung beschäftigt.

Für mich macht es den Anschein, das hier wichtige Schritte -insbesondere der persönliche Kontakt zum GV oder der Versuch einer friedlichen Einigung- übersprungen wurden.

Reine Mut­ma­ßung: Ich kenne den korrekten Ablauf der Zwangsvollstreckung gemäß ZPO nicht, aber mein "Rechtsempfinden" sagt mir, das eine direkte Vorladung zur EV nicht der Norm entspricht.

Ich habe keine Lösung, rate aber Person A alles weitere schriftlich zu erklären. Den Empfang meiner Erklärungen würde ich mir persönlich, mit Unterschrift gegenzeichnen lassen. Man muss dafür selbstverständlich selbst vorbeifahren, aber mir ist es die Zeit wert.

Die nächste wichtigste Frage, die sich Person A nun stellen muss ist: Gibt es überhaupt irgendeine Rechtsgrundlage, Personen ohne sonstige vorherige Massnahmen zur EV einzuladen ?

Reine Mut­ma­ßung: Nein. Die EV ist das letzte Mittel in einer Kette von Massnahmen. Die ZPO regelt, das zunächst eine friedliche Einigung möglich sein muss. Auch muss eine schriftliche Äusserung für den Fall eines unberechtigten Gläubigers möglich sein.

Person A muss immer daran denken, dass prinzipiell jeder jeden ohne jegliche Berechtigung in diese Situation versetzen kann.



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Laut ZPO hat der GV nämlich die Pflicht eine friedliche Einigung herbeizuführen. Das hier sieht etwas anders aus.

Von meinen diversen Runden Tischen liegt mir, nicht von Mitarbeitern der "GEZ" , solch ein Ersuchen mit diesem, bzw. ähnlichem Wortlaut leider wirklich vor.

Das mit der Freiheitsstrafe steht hier bei dem mir vorliegenden Schreiben genauso drinnen.

Die Sache mit der Haftstrafe steht hier etwas anders nämlich:

"Falls Sie zu diesem Termin nicht erscheinen, Ihr Ausbleiben.........oder wenn Sie sich grundlos weigern, die Vermögensauskunft abzugeben, wird auf Antrag des Gläubigers gegen Sie ein Haftbefehl erlassen gem. § 802 g ZPO. Zugleich erfolgt eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (§882c Abs. 1 ZPO)"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2014, 07:08 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

B
  • Beiträge: 10
Beugehaft.. lächerlich.. "Auf Antrag des Gläubigers..".. also müssten ARD, ZDF Deutschlandradio Haftbefehl ausrufen.. bei Hunderttausenden Nichtzahlern?? .. lasst euch alle nicht einschüchtern. STANDHAFT BLEIBEN!


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In diesem fiktivem Fall würde ich Person A dazu raten - weil offensichtlich der Widerspruch der Bescheide fehlt - den Erhalt der Bescheide zu bestreiten. Im Zweifelsfall muss der BS nachweisen, dass ein Bescheid bei Person A eingetroffen ist. Dies gilt natürlich nur, wenn Person A 1. die Bescheide nirgends erwähnt hat (ausser hier) und 2. die Bescheide nur mit normaler Briefpost angekommen sind.

Sollte dies der Fall sein, so kann Person A den Bescheid bezüglich der zu vollstreckenden Kosten neu anfordern und das ganze geht von vorne los. Hierzu hat dann die Person A genügend Zeit sich hier im Forum sachkundig zu machen, wie man einem Bescheid widerspricht, um rechtlich wasserfest dazustehen, falls es wieder zur Vollstreckung kommen sollte.


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mk222

Ich gehe auch davon aus, das es NIEMALS dazu kommen wird, das die GEZ Beugehaft veranlasst. Wisst ihr, was dann los ist, wenn ARD und ZDF Menschen ins Gefängnis schicken, um an ihr Geld zu kommen? Never ever no way. Den Skandal riskieren die nicht.




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