Vom Oberverwaltungsgericht gibt es eine Anfrage, ob ich mit schriftlichem Beschluss ohne mündliche Verhandlung einverstanden bin. Da das Ergebnis schon feststeht, kann ich mir die Kosten einer mündlichen Verhandlung samt Anreise mit den dazugehörigen Anwaltskosten sparen und verzichte auf die mündliche Verhandlung. Es wurde zudem Antrag gestellt, die Rechtssache nach Artikel 100 (1) GG dem BVfG vorzulegen.
Zusätzlich wurde ich mal wieder vom Beitragsservice belästigt. Mahnung, Androhung von Zwangsvollstreckung, neuer Festsetzungsbescheid. Ich habe direkt an das Justiziariat des WDR geschrieben und auf die laufende Berufung verwiesen.
Ich habe die förmliche Zustellung der neuen Festsetzungsbescheide beantragt, daraufhin kam im gelben Brief vom WDR die Zusage, dass Vollstreckungsmaßnahmen bis Abschluss des Klageverfahrens ausgesetzt sind und die erneuten Widersprüche nach Klageabschluss beschieden werden.