Hier die Informationen, die meine Klage betreffen. Ich werde hier meine Argumente posten. Sie sind sicherlich Diskusionsbedürftig.
Zunächst mal, zuständig ist das Verwaltungsgericht 40213 Düsseldorf, Bastionstr. 39.
Der Widerspruchsbescheid kam in einem Din A4 Umschlag, Porto zu 1,45 Euro, als Absender der Beitragsservice.
Betitelt ist er mit "Widerspruchsbescheid des Westdeutschen Rundfunks".
Da ich meine Widersprüche erhoben habe, als der Beitrag noch nicht durch die vielen Urteile der Schande gestützt waren, wird mir natürlich erklärt, dass der RBStV ein Gesetz ist, untermauert durch die Urteile des Bayerischen Gerichtshofs, des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Erklärt wird der Unterschied zwischen Steuer, Beitrag und Abgabe. Erklärungen des typisierten Empfangs in Wohnungen, der Medienkonvergenz und selbstverständlich die Verfassungsmäßigkeit bezüglich Artikel 3 GG, untermauert durch die Urteile des Verwaltungsgerichts Saarland, Bremen und Ansbach, jeweils mit Aktenzeichen.
Auf den Säumniszuschlag wollen die natürlich auch nicht verzichten.
Da dort niemand eine Ungerechtigkeit erkennen kann, ist die Aussetzung der Vollziehung nicht möglich. Eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt natürlich ebenfalls nicht.
Unterschrieben wurde der Widerspruchsbescheid gleich von zwei Sachbearbeitern.
Eine Bitte an die erfahrenen User hier, übernehmt mal für 4 Wochen die Beantwortung der Fragen unserer Neulinge, meine Zeit ist jetzt natürlich knapp. Ich habe die Klage zu 90% fertig, muss aber noch an den Formulierungen feilen und die Argumente mit Paragraphen untermauern. An meine Rechtsschutzversicherung werde ich eine Anfrage starten, mal sehen was da an Hilfe kommt.
Ich halte euch auf dem Laufenden.