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Autor Thema: Widerspruch: 1 Monat  (Gelesen 15058 mal)

c
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Widerspruch: 1 Monat
Autor: 03. August 2014, 13:52
Hallo,

Person A hat mit Datum vom 04.07.2014 (Posteingang 14.07.) ihren Beitragsbescheid erhalten, und möchte eigentlich noch Widerspruch einreichen.
Da bekanntlich morgen der 04.08.2014 ist, bleiben für Person A 2 Fragen:

a) schliesst "innerhalb eines Monats" den morgigen Tag noch ein?
b) wenn a) = ja, kann A den Widerspruch auch persönlich bei der Landesrundfunkanstalt einreichen?

Gruss und Dankeschön


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Re: Widerspruch: 1 Monat
#1: 03. August 2014, 14:13
Müsste noch funktionieren.
Wikipedia Beispiel: "Die am 16. März 13 Uhr 50 durch die Zustellung eines Widerspruchsbescheids eingeleitete Monatsfrist beginnt am 17. März 0 Uhr und endet am 16. April 24 Uhr"

Wenn ich Dokumente im Rathaus abgebe, nimmt der Pförtner das entgegen, mit Stempel, Datum, Uhrzeit und Unterschrift. Sollte beim örR und B-Service ähnlich sein.


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

S
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Re: Widerspruch: 1 Monat
#2: 03. August 2014, 15:02
Die Monatsfrist endet einen Monat nach Zustellung, also 14.8.
Daher sollte Einwurfeinschreiben noch reichen, am besten zusätzlich per Fax vorab.


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R
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Re: Widerspruch: 1 Monat
#3: 03. August 2014, 15:06
Im Widerspruch sollte man den Zugangstag nennen, die Rundfunkanstalt kann evtl. abweichende Daten bei einfacher Post eh nicht beweisen.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

c
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Re: Widerspruch: 1 Monat
#4: 03. August 2014, 15:14
Dankeschön für die Hinweise!

Gibt es ein Programm, am besten für PC, mit dem man den QR-Code der Deutschen Post auslesen/entschlüsseln kann.
Alle Programme, oder Apps, liefern nur kryptische Zeichen.
Würde gern wissen, ob der QR-Code ein anderes Datum als den 04.07. zeigt.


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Re: Widerspruch: 1 Monat
#5: 03. August 2014, 15:17
Falls es sich um den ersten Beitragsbescheid handelt und man eh etwas spät dran ist , wäre das auch die optimale Gelegenheit den Erhalt des Beitragsbescheides einfach mal so in Frage zu stellen. Die haben absolut nichts beweisbares in der Hand und man kann es durchaus drauf ankommen lassen. Insbesondere wenn man sowieso gerade dabei ist , nicht mehr zahlen zu wollen. Wäre eine Überlegung wert im Kampf gegen Tom Buhrow und Co.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Re: Widerspruch: 1 Monat
#6: 03. August 2014, 15:21
Sich mit dem Code der fragwürdigen PremiumPost zu befassen , halte ich für vertane Zeit.
Das hat genauso wenig rechtlich relevante Bedeutung wie gewöhnliche 0815 Post.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Re: Widerspruch: 1 Monat
#7: 03. August 2014, 17:23
Ich halte die ganze Aktion für reine Zeitverschwendung. Es nervt meine freie Zeit mit dieser Thematik zu verschwenden. [/Off]

Person A hat im Verdacht dass verwendetes Datum im Briefkopf zu Datum des Posteingang abzüglich 1 Tag Divergenzen aufzeigen (DHL stellt zu 94% am nächsten Tag zu).
Person A würde gern im Widerspruchsschreiben einen freundlichen Hinweis platzieren, dass zwischen QR-Code und Datum im Briefkopf n-Tage Differenzen bestehen.


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T
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Re: Widerspruch: 1 Monat
#8: 03. August 2014, 18:08
Mehr dazu unter Data Matrix Code auf den Briefen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.0.html

Die Rückdatierung scheint eine vom Beitragservice mehrfach angewandte Methode zu sein, um bei Widerspruchsfristen den Zeitdruck zu erhöhen. Eine Erwähnung in der Klage dürfte nicht überflüssig sein, da es die mangelnde Seriösität einer "nicht rechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft" im Auftrage sog. öffentlich-rechtlicher Anstalten vor Augen führt.


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Re: Widerspruch: 1 Monat
#9: 03. August 2014, 19:58
Den Zeitdruck kann man auch ganz gelassen an sich abperlen lassen. Warum nur wird denn immer davon ausgegangen , denen ihre Briefe ohne jeglichen Nachweis der Zustellung auch erhalten haben u müssen ?
Der Data Matrix Code soll doch nichts weiter als einen angeblichen Beweis vorgaukeln. Dabei wird er auch noch missbräuchlich zur Verschleierung von Fristen schamlos ausgenutzt. Der sogenannte Bservice könnte doch genauso gut , seine vermeintlich so wichtigen Bescheide per Zustellung mit Nachweis versenden !
Warum tut er das nicht ?
So könnte einfacher zwischen nutzloser Infobelästigung und tatsächlichen relevanten Briefen unterschieden werden. Das in ihrem System beabsichtigte vorangehende Einlullungsgehabe würde so seinen gewünschten Effekt verfehlen.


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Re: Widerspruch: 1 Monat
#10: 03. August 2014, 20:02
...wurde u.a. hier bereits ausführlich behandelt:

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

...ein "fiktives" Datum - ob unleserlich als QR-Code oder leserlich auf dem Schriftstück, dem Umschlag oder sonstwo ist irrelevant. Entscheidend für den Fristlauf ist das
Datum der Bekanntgabe = (im Zweifel nachweislichen) Zustellung.

...und alles zum Thema Irreführung etc.

Beabsichtigte Vertuschung in den
formularbasierten Schreiben des Beitragsservice

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.0.html

...und wenn Person A nichts nachweislich zugestellt bekommen hat, jedoch in Wochen/ Monaten unweigerlich mit der Einleitung der Zwangsvollstreckung konfrontiert werden dürfte, dann müsste sie sich auch mit diesem Thema befassen:

Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

PS: Bitte auch mit der in diesen Sachen durchaus hilfreichen Suchfunktion des Forums anfreunden... Danke  :police: ;)


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Re: Widerspruch: 1 Monat
#11: 04. August 2014, 01:36
Einach jetzt den Widerspruch zeitnah absenden, normale Post tut es auch, habe ich auch so gemacht, absenden also vor dem 14.08.2014 ohne Verweis auf irgendein Zustellungsdatum, es reicht die Angabe, Widerspruch gegen Ihren Bescheid mit aufgedruckten Datum 04.07.2014.

Am besten in so ein Rückumschlag stecken, wo die Anschrift von Köln drauf ist, das geht bei der Post schneller, wichtig, auf dem Schreiben selbst immer die zuständige Rundfunkanstalt angeben als Empfänger.
Jetzt wäre Person A in der gleichen Position wie BS bzw. Rundfunkanstalt, kann also die Zustellung des Widerspruchs nicht nachweisen, aber im "Normalfall" bekommt Person A nach ca. 14 bis 21 Tagen zumindest beim ersten Widerspruch so ein "Schreiben: Danke für Ihre Mitteilung" -> diese aufheben, es zeigt, oben rechts, wann der Widerspruch beim BS eingegangen war. Jedoch möchte der BS dieses Schreiben bei mir nicht mehr zu mir senden, wenn ich weitere Inhaltsgleiche der BS bezeichnete meinen Widerspruch als Mitteilung sende.
Sollte so ein Schreiben vom BS nicht kommen, und sollte der BS oder die Rundfunkanstalt jetzt Geld eintreiben wollen mit GV etc., muss Person A davon ausgehen, dass der Widerspruch vielleicht doch nicht angekommen ist, in diesem Fall einfach die Zustellung eines Bescheids bestreiten, denn wenn so ein Bescheid gekommen wäre, dann hätte man diesem mit großer Wahrscheinlichkeit widersprochen.

Bedeutet, solange Person A dem BS nicht mitteilt, wann der Bescheid bei Person A in der Post war, ist es nicht das Problem von Person A. Sollte der Widerspruch jetzt mit Widerspruchsbescheid und darin dem Verweis auf ein angebliches zu spätes Einreichen abgelehnt werden, kann und muss Person A direkt Klage erheben, weil einem Widerspruchsbescheid nur die Klage folgt. In der Klage führt Person A aus, dass BS bzw. die Rundfunkanstalt in der Nachweispflicht ist, wann der Bescheid tatsächlich zugestellt wurde, da es sowieso egal ist, welche Gründe man angeben hat folgt die Klage mit Ziel der Aufhebung des Bescheids.
Möchte Person A der Rundfunkanstalt den Nachweis besonders einfach machen kann es bei Gericht auch das Datum der Zustellung vorgeben und so zeigen, dass der Widerspruch rechtzeitig und innerhalb der Frist erfolgt, ich würde das jedoch nicht machen, wozu auch, soll doch der BS bzw. die Rundfunkanstalt das doch tun und mitteilen, wann die Post in Kasten war.

Meine Kosten bisher 2x 90cent für 2 Widersprüche mit Briefumschlag vom BS.


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Re: Widerspruch: 1 Monat
#12: 04. August 2014, 17:39
QR-Code: Einlieferungsdatum: 11.07.2014 Es bestehen also 7 Tage Differenz zwischen QR- und Briefkopf-Datum.

(...) weil einem Widerspruchsbescheid nur die Klage folgt.
Muss Person A _zwingend_ klagen, wenn Widerspruch abgelehnt wurde? Kann Person A dann nicht auch einfach sein Beitragskonto "ausgleichen"?


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Re: Widerspruch: 1 Monat
#13: 04. August 2014, 17:49
(...) weil einem Widerspruchsbescheid nur die Klage folgt.
Muss Person A _zwingend_ klagen, wenn Widerspruch abgelehnt wurde?
Kann Person A dann nicht auch einfach sein Beitragskonto "ausgleichen"?

Person A kann meines Wissens nach jederzeit ihr sog. "Beitragskonto ausgleichen"...
...sofern sie denn will oder nicht anders kann - und sei es auch nur temporär.
Auch der Wiedereinstieg in den Protest dürfte ebenso jederzeit wieder möglich sein.

Mit der Aussage "weil einem Widerspruchsbescheid nur die Klage folgt", dürfte gemeint sein, dass als einziges Rechtsmittel gegen einen ablehnenden WiderspruchsBESCHEID dann nur noch die Klage bliebe.


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Re: Widerspruch: 1 Monat
#14: 04. August 2014, 17:54
Ja, auf einen Widerspruchsbescheid muss die Klage folgen, wenn man nicht zahlen will. Eine Antwort, welche keine Klage darstellt wäre unpassend. Will man nicht klagen bleibt nur noch zahlen, oder der Weg -> P Konto, so fern man nichts wichtiges hat und auch nicht mehr erreichen will.

Klagen kann, wenn es zum Erfolg führt deutlich preiswerter sein, als Lebenslang diesen angeblichen negativen Kontostand auszugleichen. Das Problem ist doch nicht die aktuell "kleine" Zahl, sondern die andauerende Wiederholung dessen.

Man muss es so sehen, man kann Klage erheben und mit dem gleichen Geld zunächst Klagen, das kostetet bis man irgendwann dort angelangt ist wo anders entschieden wird vielleicht sogar weniger als bis zum Lebensende diesen "Mist" mit zu machen. Das Problem ist ehr das es so unglaublich viele Personen sind, welche der Meinung sind das es nichts bringt! Und es keine Erfolgsaussichten hat, ich kann diese Leute nicht verstehen -> Erfolgt ist das was man selbst draus macht. Nur weil viele es wiederholen wird es nicht wahr. Je mehr und je schneller sich in den Köpfen etwas ändert und je mehr Klagen geöffnet werden desto schneller wird es sich auch ändern. Wir benötigen eine Mitmachbewegung. Klagen sollte für viele Leute so einfach wie nur möglich gemacht werden.


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