Einach jetzt den Widerspruch zeitnah absenden, normale Post tut es auch, habe ich auch so gemacht, absenden also vor dem 14.08.2014 ohne Verweis auf irgendein Zustellungsdatum, es reicht die Angabe, Widerspruch gegen Ihren Bescheid mit aufgedruckten Datum 04.07.2014.
Am besten in so ein Rückumschlag stecken, wo die Anschrift von Köln drauf ist, das geht bei der Post schneller, wichtig, auf dem Schreiben selbst immer die zuständige Rundfunkanstalt angeben als Empfänger.
Jetzt wäre Person A in der gleichen Position wie BS bzw. Rundfunkanstalt, kann also die Zustellung des Widerspruchs nicht nachweisen, aber im "Normalfall" bekommt Person A nach ca. 14 bis 21 Tagen zumindest beim ersten Widerspruch so ein "Schreiben: Danke für Ihre Mitteilung" -> diese aufheben, es zeigt, oben rechts, wann der Widerspruch beim BS eingegangen war. Jedoch möchte der BS dieses Schreiben bei mir nicht mehr zu mir senden, wenn ich weitere Inhaltsgleiche der BS bezeichnete meinen Widerspruch als Mitteilung sende.
Sollte so ein Schreiben vom BS nicht kommen, und sollte der BS oder die Rundfunkanstalt jetzt Geld eintreiben wollen mit GV etc., muss Person A davon ausgehen, dass der Widerspruch vielleicht doch nicht angekommen ist, in diesem Fall einfach die Zustellung eines Bescheids bestreiten, denn wenn so ein Bescheid gekommen wäre, dann hätte man diesem mit großer Wahrscheinlichkeit widersprochen.
Bedeutet, solange Person A dem BS nicht mitteilt, wann der Bescheid bei Person A in der Post war, ist es nicht das Problem von Person A. Sollte der Widerspruch jetzt mit Widerspruchsbescheid und darin dem Verweis auf ein angebliches zu spätes Einreichen abgelehnt werden, kann und muss Person A direkt Klage erheben, weil einem Widerspruchsbescheid nur die Klage folgt. In der Klage führt Person A aus, dass BS bzw. die Rundfunkanstalt in der Nachweispflicht ist, wann der Bescheid tatsächlich zugestellt wurde, da es sowieso egal ist, welche Gründe man angeben hat folgt die Klage mit Ziel der Aufhebung des Bescheids.
Möchte Person A der Rundfunkanstalt den Nachweis besonders einfach machen kann es bei Gericht auch das Datum der Zustellung vorgeben und so zeigen, dass der Widerspruch rechtzeitig und innerhalb der Frist erfolgt, ich würde das jedoch nicht machen, wozu auch, soll doch der BS bzw. die Rundfunkanstalt das doch tun und mitteilen, wann die Post in Kasten war.
Meine Kosten bisher 2x 90cent für 2 Widersprüche mit Briefumschlag vom BS.