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Autor Thema: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker  (Gelesen 49909 mal)

  • Beiträge: 72
Hallo,

…eine weitere Sache, die beobachtet werden sollte ist die
neue Worthülse * Gesamtveranstaltung Rundfunk *
Sie taucht bei verschiedenen Klageabweisungen auf.
Es scheint, als fungiere hier die Justiz als Steigbügelhalter
für den ÖRR, um von dem inzwischen abgeschliffenen und durch
nichts zu rechtfertigenden Wortwitz der *Grundversorgung *
Abstand zu nehmen.
Die  * Gesamtveranstaltung Rundfunk * ( Wicki. stellt keine Definition ),
wäre der absolute Freifahrschein für den Staatssender, man wäre aus dem Schneider,
was die EU Forderung der Aufdröselung der Kosten für *Grundversorgung *
und Tinnef angeht.
Ich sehe ich schon Veranstaltungen, wie, " bundesweites Sackhüpfen"
initiiert und legitimiert durch die * GESAMTVERANSTALTUNG   RUNDFUNK *


      WIDERSTAND - DRANBLEIBEN - WEITERMACHEN

Es handelt sich sicherlich um eine Worthülse. Das einzige, was bestenfalls gefunden werden kann ist (Quelle):

Zitat von: wiki
Eine Veranstaltung ist ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einem definierten Ziel, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt.

Eventuell sollte man hier Klärungsbedarf anfordern, was hier überhaupt als Veranstaltung zu bezeichnen ist, da eine zeitliche Begrenzung zu fehlen scheint. Eine Korrekte Bezeichnung ist durchaus wichtig. Beispielsweise könnte ein sogenannter "Grundversorgungsauftrag" doch nur über eine entsprechende Grundleistung erfüllbar werden. Es ist dann aber nicht gegeben, von einer besondere Leistung des örR zu sprechen, wie in so einigen Urteilen zu lesen ist. Thoughts?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Oktober 2014, 18:43 von gandalf81«
Liebe GEZ-Mitarbeiter, lest Euch ruhig alle Argumente sorgfältig durch. Es gibt nichts zu verbergen. Schön, dass Ihr Interesse an den GG-Verletzungen habt und unsere Anliegen ernst nehmt - es sind übrigens auch Eure Rechte, für die wir uns einsetzen :)

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Hat der Anwalt denn schon mal durchblicken lassen, wo es dann weiter geht?
[...]
bei den Königen der Rechtsbeugung ( Beschwerde vorm BVerfG )

Das ist wohl der wahrscheinlichste Fall. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgewiesen. Dann würde als nächstes das Bundesverfassungsgericht folgen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2014, 09:13 von Bürger«

s

six2seven

Zitat : gandalf81
Es handelt sich sicherlich um eine Worthülse.

Hallo
….wenn es sich nur um den Begriff der -Veranstaltung -
handeln würde, hätte ich  nicht die Tastatur bemüht.
-Gesamtveranstaltung - taucht in den richterlichen
Begründungen für die Abweisungen auf.
-GESAMTVERANSTALTUNG  RUNDFUNK - soll etwas gigantisch wichtiges
suggerieren und mir scheint, dass hier die Justiz dem ÖRR
aufs Pferd hilft.
Wir sind 60 Jahre mit dem Begriff -Grundversorgung-
zur Zahlung gezwungen worden, jetzt soll vermutlich eine neue
Äera eingeläutet werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2014, 11:25 von Bürger«

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Wir sind 60 Jahre mit dem Begriff -Grundversorgung-
zur Zahlung gezwungen worden, jetzt soll vermutlich eine neue
Äera eingeläutet werden.

Ja, eine neue Ära, das fürchte ich auch. Da sind die Pressestiftungen, die mit Rundfunkbeiträgen finanziert werden und die Recherchestipendien für Journalisten zur Verfügung stellen, da ist der EU-Plan, Fernsehen und Internet zu einer Einheit zu verschmelzen, und insbesondere Einfluß auf die Suchmaschinen zu gewinnen, damit der Fernsehnutzer auch im Internet, seine gewohnten Medieninhalte wiederfindet...

Ein großes Maß an Skepsis ist angebracht und die Proteste sind immer noch zu zahm, in Anbetracht dessen, was uns bevorsteht, wenn der Rundfunkbeitrag nur ein erster Schritt war.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2014, 11:23 von Bürger«

  • Beiträge: 72
….wenn es sich nur um den Begriff der -Veranstaltung -
handeln würde, hätte ich  nicht die Tastatur bemüht.
Es macht wenig Sinn, wenn wir uns hier auf etwas festlegen, was die Personen wohl meinen, die diesen Begriff verwenden. Gigantisch hin oder her. Man muss die Personen fragen: Eine Gesamtveranstaltung ist als zusammengesetztes Wort wenn nicht anderweitig definiert zunächst als eine Veranstaltung zu verstehen und man sollte deshalb Klärungsbedarf (aus dem Grund wie ich oben geschildert habe) verlangen. Vermutlich werden die beteiligten Personen schlicht antworten, dass damit der örR gemeint ist. Hier könnte man dann je nach Zusammenhang nachhaken, warum dann "solche Anstalten gemacht werden" und von einer Veranstaltung gesprochen wird, wenn es doch um eine zeitlich unbegrenzte Finanzierung gewisser Leistungen geht.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Es handelt sich sicherlich um eine Worthülse.
[...]
-GESAMTVERANSTALTUNG  RUNDFUNK - soll etwas gigantisch wichtiges
suggerieren und mir scheint, dass hier die Justiz dem ÖRR
aufs Pferd hilft.
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Äera eingeläutet
werden.
Ja, eine neue Ära, das fürchte ich auch. [...] insbesondere Einfluß auf die Suchmaschinen zu gewinnen, damit der Fernsehnutzer auch im Internet, seine gewohnten Medieninhalte wiederfindet...
Ein großes Maß an Skepsis ist angebracht und die Proteste sind immer noch zu zahm, in Anbetracht dessen, was uns bevorsteht, wenn der Rundfunkbeitrag nur ein erster Schritt war.

Die Wortschöpfung "Gesamtveranstaltung Rundfunk" ist so neu aber nicht... ;)
Spätestens im
8. Rundfunk-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
http://de.wikipedia.org/wiki/8._Rundfunk-Urteil
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090060.html
taucht diese bereits mehrfach (5x?) auf...

Rd.-Nr. 109
Zitat
4. Nach Auffassung der BLM schließt die Rundfunkfreiheit gestaltende Maßnahmen des Staates zur Ordnung des Rundfunks nicht aus. Die Rundfunkfinanzierung gehöre zu den Organisationsfragen, die der Gesetzgeber regeln müsse. Das schließe die Festlegung der Gebühren ein. Ein unzulässiger Staatseinfluß durch die BVerfGE 90, 60 (77)BVerfGE 90, 60 (78)Gebührenregelung trete erst dann ein, wenn die Einflußnahme so wesentlich und substantiell werde, daß sie sich auf Art, Umfang und Qualität der Programmgestaltung auswirke. Das sei bei der Gebührenfestsetzung nicht zu erwarten, da sie lediglich Aufteilung und Höhe des finanziellen Gesamtrahmens der Gesamtveranstaltung Rundfunk betreffe. Die Wesentlichkeitstheorie verlange, daß der Gesetzgeber die Frage selbst regele. Sie dürfe nicht dem öffentlichrechtlichen Rundfunk als einem unter mehreren Beteiligten an der Gesamtveranstaltung von Rundfunk überlassen werden.

Rd.-Nr. 110
Zitat
Der "Kabelgroschen" sei keine Sonderabgabe, sondern eine Abgabe sui generis für die Gesamtveranstaltung Rundfunk. Da sie wieder den Rundfunkteilnehmern zugute komme, sei es sachgerecht, diesen auch die Finanzierung aufzubürden.

Ungeachtet dieser (jetzt anscheinend inflationär verwendeten) Begrifflichkeiten wird erkennbar um Medieneinfluss gerungen.
Netz- und Medienpolitik ist und bleibt Machtpolitik...

Ausnahmsweise hierzu mal ein "Häppchen" aus der allgemeinfinanzierten
Mediathek des BR, 10.10.2014
Frank Rieger, CCC
"Es ist durchaus an der Zeit, ein bisschen Panik zu entwickeln"
Haben wir unsere digitale Zukunft noch in der Hand? Frank Rieger ist Hacker, Internetaktivist und einer der Sprecher des Chaos Computer Clubs. Er hält die Keynote beim heute und morgen stattfindenden Netzkongress.
http://br.de/s/1PKlCxQ


...aber merkt Ihr was?
Wir haben uns hier völlig vom Kernthema entfernt, das da eigentlich lautet
"Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker"...
...und haben ein eigenständiges Thema begonnen.
Eigentlich müsste dieser Thread jetzt erst mal moderiert werden... ???


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

R
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Zu kompliziert für einen Jurist, der Jura studierte, weil er schlecht in Mathe war.

Es heißt ja auch: JUDEX NON CALCULAT  ;)


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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In Sachen "Massenverfahren in Potsdam" hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nun den Eingang des Antrags auf Zulassung der Berufung bestätigt.

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/11/oberverwaltungsgericht-bestatigt.html


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Plagiatsverdacht bezüglich des Urteils VG Potdam 11 K 4160/13

Das in meinem Verfahren in Potsdam ergangene Urteil gilt dem RBB als ein solches Meisterstück, dass er dieses nun freigiebig als Begründung für die Verfassungskonformität an Rundfunkbeitragskritiker verschickt.

Es handelt sich hierbei jedoch um ein Plagiat, also kein originär durch die Potsdamer Richter erdachtes und erarbeitetes Urteil, sondern ab Seite 5 (Bregründung) weitestgehend um eine mit kleinen Veränderungen und Umstellungen wortwörliche Wiedergabe des zuvor in Hamburg ergangenen Urteils:

http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;?showdoccase=1&doc.id=MWRE140002108&st=ent

Link zum Urteil VG Potsdam:
http://openjur.de/u/740671.html

Link zur Stellungnahme auf meinem Blog:
http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/12/urteil-vg-potdam-11-k-416013-ist-ein.html


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Kleine Zusammenstellung von Urteilen welche durch die Rundfunkanstalten gern zitiert werden. Alles natürlich voll anonym und jede Übereinstimmung mit tatsächlichen Bescheiden ist dem Zufall geschuldet...   :)

-   Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 03.12.2013 – 7 ZB 13.1817.
-   Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Entscheidung vom 15.05.2014 Vf 8-VII-12, Vf 24-VII-12, Rz 62.
-   Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.05.2014 – VGH B 35/12, S.52.
-   Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Entscheidung vom 15.05.2014 Vf 8-VII-12, Vf 24-VII-12, Leitsatz.
-   Verwaltungsgericht Portsdam, Urteil vom 30.07.2013 -11 K 1090/13.
-   Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 20.12.2013 – 2 K 605/13.
-   Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Entscheidung vom 15.05.2014 Vf 8-VII-12, Vf 24-VII-12, Rz 114.
-   Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 30.07.2013 – 11 K 1090/13.
-   Verwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 29.11.2013 – 6 L 1980/13.
-   Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 20.12.2013 – 2 K 605/13.
-   Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 25.07.2013 – AN 14 K 13.00535.
-   Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 03.12.2013 – 7 ZB 13.1817.
-   Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.08.2008 – 9 B 40/08


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Das ist aber ein sehr interessantes Thema. Wurde tatsächlich geprüft? Und wie sieht es zwischen den anderen Urteilen? Ich habe kaum Zeit, aber wenn ich sie hätte, würde ich die Sache genauer überprüfen.

Und wenn Gerichte gewarnt sind, nicht abzuschreiben, werden sie sich aber lediglich ein bisschen mehr Mühe geben, und dieselben Argumente dieses Mal mit eigenen Worten wiedergeben. Ist der eklige Plagiat (per definitionem Betrug) nicht "ehrlicher"?

Die Frage bleibt: wann werden Gerichte die Argumente der Kläger ernst nehmen und die Sache richtig prüfen? Wann werden sie ihre eigentlich Arbeit machen anstatt sie vorzutäuschen? Offensichtlich kein Gericht ist bereit, es zu tun.

Darf man das Korruption nennen?


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Die Frage bleibt: wann werden Gerichte die Argumente der Kläger ernst nehmen und die Sache richtig prüfen? Wann werden sie ihre eigentlich Arbeit machen anstatt sie vorzutäuschen? Offensichtlich kein Gericht ist bereit, es zu tun.
Darf man das Korruption nennen?

Ich weiß nicht, ob man es Korruption nennen kann. Es ist aber ganz sicher richtig, von einer zunehmenden Entfremdung, zwischen den Bürgern auf der einen Seite und den Medien, politischen Eliten und leider auch Gerichten auf der anderen Seite zu sprechen. Das ist eine für die (repräsentative) Demokratie zumindest unschöne Entwicklung. Wenn der Bürger sich nicht mehr ernst genommen fühlt und glaubt, nicht mehr durch Medien und Parteien vertreten zu werden, dann fängt der Kessel an zu brodeln.

Erst sind es nur eine steigende Anzahl an Nichtwählern. Bei Landtagswahlen sind das schon gut 50%, die nicht mehr wählen. Dann allerlei Proteste und Demonstrationen mit mehr oder auch minder sinnvollen Inhalten, die die politische Handlungsfähigkeit des Landes einschränken, weil die öffentlichen Diskurse durch diese gebunden werden und Medien und Politiker sich als selbstreferentielle Eliten demaskieren. Aber irgendwann, wenn immer weiter an den Bedürfnissen und Interessen immer größerer Teile der Bevölkerung vorbeiregiert und entschieden wird, kocht der Kessel über. Über 60% der Bevölkerung lehnen den Rundfunkbeitrag ab. Warum findet dies keine Abbildung in den Parlamenten? Was ist los in unserem Land?

Entsprechend war das Potsdamer Urteil eine Farce. Laut Fernsehnutzern präsentierte sich der Vorsitzende Richter als großer Sieger in der RBB Abendschau. Die Plagiatsvorwürfe (eigentlich ja keine Vorwürfe, sondern nachprüfbare Fakten), geben ihr Restliches und zeichnen ein Bild, das wenig vertrauenserweckend ist. Schade. Man macht sich wohl nicht einmal mehr die Mühe, den Anschein von Bürgernähe zu erwecken.

Kleine Zusammenstellung von Urteilen welche durch die Rundfunkanstalten gern zitiert werden. Alles natürlich voll anonym und jede Übereinstimmung mit tatsächlichen Bescheiden ist dem Zufall geschuldet...   :)

Danke!


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Also, Plagiat ist Täuschung: fremde Arbeit wird als eigene dargestellt. Damit verschaffen sie sich selbst einen Karrierevorteil und den Rundfunkanstalten einen Vermögensvorteil. Ist der Tatbestand vom § 263 StGB nicht gegeben?

Im Fall von Christian Wulff, der übrigens einer der Vätter der Haushaltsabgabe ist und mir eigentlich so wenig sympathisch wie der jetzige Bundespräsident ist, wurde ermittelt wegen Kleinigkeiten. Warum wird hier nicht ermittelt? Weil die Anwendung des StGB bei Wulff nur als Vorwand diente?

Die Ministerpräsidenten waren alle für die Zwangsabgabe, wird warten auf die Sternstunde des Parlamentarismus, um Ingo von Münchs Worte zu benutzen, und wurden enttäuscht. Jetzt warten wir auf die Sternstunde der deutschen Justiz, und vielleicht auch auf einen Stern-Staatsanwalt.

Und wird erzählt, Rundfunk sei wichtig, um die Politik zu beobachten. Aber er wird von der Politik beherrscht. Die Gewaltenteilung soll der Kontrolle dienen. Alle halten zusammen: Exekutive, Legislative, Judikative und Rundfunk im Bund und Ländern.


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Kann man eigentlich beim VG irgendwie einen Antrag stellen, dass die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Klagebegründung vom Gericht zu gewährleisten ist?
Ich meine um das zu vermeiden, was bei vielen Urteilen wie bei Hr. Bölck passiert ist: das VG auf fremde Argumente eingegangen, Teile der Klage nicht beachtet usw.


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Kann man eigentlich beim VG irgendwie einen Antrag stellen, dass die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Klagebegründung vom Gericht zu gewährleisten ist?

Vielleicht eine Anhörungsrüge: http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%B6rungsr%C3%BCge

Sie machen so, als würden sie ihre Arbeit machen. Und wenn es einer Partei nicht dieser Ansicht ist, dann gibt es die nächsten Instanzen dazu. Da fragt man sich selbstverständlich, warum der ganze Weg durch die Instanzen, oder besser gesagt, wozu klagen überhaupt, wenn alle Gerichte auf dem Weg, von unten bis oben, so machen, als würden sie ihre Arbeit machen, aber letztendlich sie dem Unrecht Recht geben.

Welche Partei verliert bei einem solchen Verfahren? Die Justiz selbst, sie verliert an Glaubwürdigkeit. Damit auch der ganze Rechtsstaat verliert.


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