Hallo, ich hoffe ihr könt mir weiterhelfen.
Person A hat sich im Januar 2013 für den Rundfunkbeitrag angemeldet und sich auch gleich befreien lassen, da Person A BAFÖG bekommt. Person B, welche auch in der Wohnung lebt, bekommt auch BAFÖG, sie hat sich aber nicht angemeldet. Person A ist davon ausgegenagen, dass eine Person reicht. Jetzt hat Person B auch Post bekommen. Es ist aber keine Zahlungsaufforderung usw., sondern nur eine NAchfrage, ob sie ihre wohnung schon angemeldet hat oder ob wer anderes zahlt.
Person A und B wollen jetzt angeben, dass Person A bereits angemeldet war und die Befreiung von Person B gleich mit schicken (die aktuelle). Jetzt kam Person A aber der Gedanke, dass die eine Nachzahlung von Person B haben wollen, weil sie den Nachweis erst jetzt bringt. Im Zweifel kann Person B auch die alten Befreiungen noch nachreichen , sie war halt bis jetzt überhaupt noch nicht angemeldet.
Was sollen Person A und B jetzt machen? Sind die Befürchtungen überhaupt berechtigt? Person A ärgert sich grade richtig, dass er davon ausging, dass eine Befreiung für eine Wohnung reicht.
LG