Hallo,
mich beschäftigt der gleiche Fall, nur noch ein bisschen verschärfter.
Person A lebt mit Partner (Person B) in einem Haushalt. Die Mutter von Person B zahlt bereits seit Januar für den Haushalt von A und B den Beitrag, ohne, dass A und B es wussten. Nun steht für B noch eine Nachzahlung im Raum, weil wie im oben genannenten Fall, die Befreiung durch Bafög zu spät eingereicht wurde. Die GEZ glaubt, dass A und B keine gemeinsame Wohnung besitzen, weshalb es auch unterschiedliche Beitragsnummern sind. Der GEZ-Mitarbeiter an Telefon meinte nun, dies sei das Problem von A und B, weil sie schon vorher hätten angeben müssen, dass sie zusammen wohnen. Somit muss nun A trotzdem die Nachzahlung begleichen, OBWOHL Person A 1. schon die ganze Zeit Bafög bezieht und 2. für den Haushalt die ganze Zeit die Haushaltsabgabe gezahlt wurde.
Nun also die Frage, ob die Nachzahlung von Person A trotzdem beglichen werden soll, oder ob eine Verweigerung/ein Einspruch dagegen ratsam wäre?
Vielen Dank schonmal im Vorraus