Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Gez fordert Geld trotz Bafög  (Gelesen 10013 mal)

k
  • Beiträge: 1
Gez fordert Geld trotz Bafög
Autor: 30. Juli 2013, 15:42
Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Eine Person A bezieht seit längerer Zeit Bafög. Da nun ab Januar die Zahlpflicht für jeden Haushalt besteht, hat Person A Mitte des Jahres einen Brief der GEZ erhalten, der eine Zahlungsaufforderung für den Zeitraum ab Januar enthielt.
Da Person A Bafög empfängt, hat sie den Brief mitsamt den benötigten Formularen und der Befreiungserklärung an die GEZ zurück gesendet.
Als Antwort bekommt sie einen Brief, der sich auf folgenden Gesetzesauszug beruft : "Eine Befreiung beginnt ab dem Folgemonat der Antragsstellung, wenn der Antrag später als zwei Monate nach Erstellung des Bewilligungsbescheids gestellt wird. §4 Abs. 4 Satz 2 Rundfunkbeitrittsvertrag". Dies bedeutet, dass die GEZ von Person A eine Nachzahlung für die Zeit von Januar, bis zur Stellung des Antrags für die Befreiung verlangt.
Gesetzlich hätte Person A sich also bereits Anfang des Jahres von dem GEZ-Beitrag befreien lassen müssen. Nun stellt sich folgende Frage :
Muss Person A den geforderten Betrag bezahlen, oder gibt es evtl Möglichkeiten eine Befreiung wegen Bafögbezugs auch Rückwirkend geltend zu machen.

Danke schonmal für die Antworten.

Gruß


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

j

jetzt_reicht_es

Re: Gez fordert Geld trotz Bafög
#1: 30. Juli 2013, 16:10
Person A hätte sich schon im Dezember 12 darum kümmern müssen, wenn der Bescheid z.B. vom September 2012 wäre. Person A hätte sich bis März Zeit lassen können, wenn der Bescheid z.B. vom Januar 2013 wäre um eine rckwirkende Befreiung zu bekommen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten für Person A:
1) man zahlt den geforderten Beitrag!
2) man verweigert und zieht vors Gericht!
3) man ignoriert alles und meldet irgendwann Privatinsolvenz

Um beurteilen zu können was günstiger ist, muss man die Situation von A kennen.




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

t

themob

Re: Gez fordert Geld trotz Bafög
#2: 30. Juli 2013, 16:20
Nun stellt sich folgende Frage :
Muss Person A den geforderten Betrag bezahlen, oder gibt es evtl Möglichkeiten eine Befreiung wegen Bafögbezugs auch Rückwirkend geltend zu machen.

Danke schonmal für die Antworten.

Gruß

Möglichkeiten wird es immer geben, wenn Person A überzeugt ist von der Ungerechtigkeit, sowie die Motivation und Einstellung stimmt, um entsprechende Wege einzuschlagen.

Person A kann schlucken und akzeptieren oder sich zur Wehr setzen.

Hier mal ein Link zu einem Urteil:

Zitat
Urteil vom  Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 19.2.2013

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2013/27_K_1684_12urteil20130219.html

Schlagworte: Rundfunk Befreiung Antrag Auslegung Nachweis nachholen nachreichen

Normen: RGebStV § 6 Abs 1 S 1 Nr 3 RGebStV § 6 Abs 2 RGebStV § 6 Abs 5 RGebStV § 6 Abs 6 S 1

Leitsätze: Zur Auslegung eines Schreibens, mit dem sich der Rundfunkteilnehmer gegen eine Zahlungserinnerung wendet und vorträgt, laufend auf Sozialleistungen angewiesen zu sein, als Befreiungsantrag.

Zur Zulässigkeit des Nachreichens des erforderlichen Nachweises.

Durchlesen und gedanklich auf den Befreiungsgrund "BAFÖG" ummünzen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 1
Re: Gez fordert Geld trotz Bafög
#3: 02. August 2013, 10:14
Hallo,
mich beschäftigt der gleiche Fall, nur noch ein bisschen verschärfter.

Person A lebt mit Partner (Person B) in einem Haushalt. Die Mutter von Person B zahlt bereits seit Januar für den Haushalt von A und B den Beitrag, ohne, dass A und B es wussten. Nun steht für B noch eine Nachzahlung im Raum, weil wie im oben genannenten Fall, die Befreiung durch Bafög zu spät eingereicht wurde. Die GEZ glaubt, dass A und B keine gemeinsame Wohnung besitzen, weshalb es auch unterschiedliche Beitragsnummern sind. Der GEZ-Mitarbeiter an Telefon meinte nun, dies sei das Problem von A und B, weil sie schon vorher hätten angeben müssen, dass sie zusammen wohnen. Somit muss nun A trotzdem die Nachzahlung begleichen, OBWOHL Person A 1. schon die ganze Zeit Bafög bezieht und 2. für den Haushalt die ganze Zeit die Haushaltsabgabe gezahlt wurde.
Nun also die Frage, ob die Nachzahlung von Person A trotzdem beglichen werden soll, oder ob eine Verweigerung/ein Einspruch dagegen ratsam wäre?

Vielen Dank schonmal im Vorraus


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 2.177
Re: Gez fordert Geld trotz Bafög
#4: 02. August 2013, 11:01
Nun also die Frage, ob die Nachzahlung von Person A trotzdem beglichen werden soll, oder ob eine Verweigerung/ein Einspruch dagegen ratsam wäre?

Kann Person A lesen und schreiben? Das ist die Frage! Wenn es es kann, was hindert im, Widerspruch einzulegen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

x

xrw

  • Beiträge: 321
Re: Gez fordert Geld trotz Bafög
#5: 02. August 2013, 11:10
Der GEZ-Mitarbeiter an Telefon meinte nun, dies sei das Problem von A und B, weil sie schon vorher hätten angeben müssen, dass sie zusammen wohnen.

Das ist gelogen. Wenn B (voll) zahlt, ist A nichtmal anzeigepflichtig (§ 8 Abs. 3 RBStV). Sie könnten höchstens sehr spitzfindig sein und sagen, dass B nicht persönlich ihrer Anzeigepflicht nachgekommen ist und deshalb A weiter anzeigepflichtig ist. Damit kommen sie aber nie durch. Das ist ein Fall, in dem wahrscheinlich schon ein einfacher Wiederspruch gegen den Beitragsbescheid erfolgreich wär. Laut Geschäftsbericht 2012 waren übrigens immerhin 10% von 5'000 Wiedersprüchen (bei ebenfalls rund 5'000 Bescheiden!) ganz und weitere 10% teilweise erfolgreich. Die Zahlen beziehn sich allerdings nur auf Befreiungsanträge.

Nebenbei bemerkt schreiben sie da auch zu ihrer Praxis, ohne Druck keine rechtsmittelfähigen Bescheide rauszugeben:

Zitat
Der überwiegende Teil dieser schriftlichen Einwände wird im nicht-förmlichen Verfahren beantwortet. Bei dieser Bearbeitungsweise wird dem/r Teilnehmer/in eine noch ausführlichere Begründung der Entscheidung über den Befreiungsantrag gegeben. Dies führt in der weit überwiegenden Zahl der Fälle zu einem Abschluss des Verfahrens und hat sich daher bewährt.

Auf deutsch: Einschüchterung bei Verheimlichung der Möglichkeit von Rechtsmitteln wirkt bei den meisten Leuten; wer sich nicht einschüchtern lässt, hat aber relativ häufig Erfolg damit.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben