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Autor Thema: Beide Mitbewohner befreit, nur eine Befreiung eingereicht, Nachzahlung?  (Gelesen 1445 mal)

c

csg

  • Beiträge: 1
Hallo, ich hoffe ihr könt mir weiterhelfen.

Person A hat sich  im Januar 2013 für den Rundfunkbeitrag angemeldet und sich auch gleich befreien lassen, da Person A BAFÖG bekommt. Person B, welche auch in der Wohnung lebt, bekommt auch BAFÖG, sie hat sich aber nicht angemeldet. Person A ist davon ausgegenagen, dass eine Person reicht. Jetzt hat Person B auch Post bekommen. Es ist aber keine Zahlungsaufforderung usw., sondern nur eine NAchfrage, ob sie ihre wohnung schon angemeldet hat oder ob wer anderes zahlt.

Person A und B wollen jetzt angeben, dass Person A bereits angemeldet war und die Befreiung von Person B gleich mit schicken (die aktuelle). Jetzt kam Person A aber der Gedanke, dass die eine Nachzahlung von Person B haben wollen, weil sie den Nachweis erst jetzt bringt. Im Zweifel kann Person B auch die alten Befreiungen  noch nachreichen , sie war halt bis jetzt überhaupt noch nicht angemeldet.

Was sollen Person A und B  jetzt machen? Sind die Befürchtungen überhaupt berechtigt? Person A ärgert sich grade richtig, dass er davon ausging, dass eine Befreiung für eine Wohnung reicht.

LG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2014, 16:01 von csg«

  • Beiträge: 3.241
Die Befürchtungen sind berechtigt, es wird eine Nachzahlungsforderung kommen. Es bleibt nur abzuwarten, ob ein Beitragsbescheid kommt. Gegen den kann Widerspruch eingelegt werden. Alle Beweise mitschicken und zusätzlich um einen Widerspruchsbescheid bitten, weil man Klage erheben möchte gegen diese Ungerechtigkeit, weil der RBStV ja ohnehin gegen das Grundgesetz verstösst und man das bitte vor Gericht klären will. Zusätzlich anfragen, ob eine Härtefallregelung in betracht kommt, man hat kein Geld und nie Geld gehabt für unnütze Beiträge.
Alternativ kann man jetzt schon eine Anmeldung nebst Befreiung dahin schicken mit der selben Begründung. Dann laufen zumindest keine neuen Forderungen auf. Der Kampf muss ohnehin vor Gericht ausgetragen werden.

Zu dem Thema hat unser Forumsmitglied themob etwas über ein Urteil vom  Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 19.2.2013 geschrieben, was auch weiterhelfen könnte:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6424.msg48826.html#msg48826


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