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Autor Thema: Nach der Ablehnung der Widerspruchsschreiben einfach nicht mehr reagieren?  (Gelesen 2778 mal)

n

nio

  • Beiträge: 3
TN hat allen Beitragsbescheiden widersprochen und hat nun eine Ablehnung bezüglich aller bisheriger Widersprüche erhalten. Ein Bekannter von TN hat ihm geraten von nun an einfach nicht mehr zu reagieren und auch nicht den Schritt zur Klage zu machen, denn da würde man ja eh verlieren. Er sagt: Einfach alle Zahlungsaufforderungen der Firma ignorieren, und dann mal schauen.

Was meint ihr?



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TN hat allen Beitragsbescheiden widersprochen und hat nun eine Ablehnung bezüglich aller bisheriger Widersprüche erhalten. Ein Bekannter von TN hat ihm geraten von nun an einfach nicht mehr zu reagieren und auch nicht den Schritt zur Klage zu machen, denn da würde man ja eh verlieren.
Er sagt: Einfach alle Zahlungsaufforderungen der Firma ignorieren, und dann mal schauen.
Was meint ihr?

Ledigliche "Zahlungsaufforderungen" und andere eher "informative Schreiben" kann Person XYZ ohnehin ignorieren ;)

Aber Achtung:
BeitragsBESCHEIDe, von der Landesrundfunkanstalt als sogenannte "Anstalt des öffentlichen Rechts" (lediglich in deren Namen und Auftrag erstellt durch den sog. "Beitragsservice" = quasi "ausgelagerte Verwaltungsabteilung") gelten als Verwaltungsakt.
Werden diese rechtskräftig, weil gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid nicht form- und fristgerecht geklagt wird, werden sie prinzipiell auch vollstreckbar.

Der Kampf wird dadurch nicht gerade einfacher... verlagert sich lediglich auf eine andere, jedoch nicht unbedingt aussichtsreichere oder weniger komplizierte Ebene... und dürfte nur etwas für "hartgesottene", unbeeindruckbare Kampfeswillige, "Egalos" o.ä. sein... nicht gerade zu empfehlen.
Und auch nicht Kern dieses Forums.


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@nio
Nach mehreren Widersprüchen auf mehrere Beitragsbescheide hält man dann endlich mal irgendwann seinen einen zusammen fassenden Widerspruchsbescheid in den Händen . Dieser besteht dann hauptsächlich nur aus sinnfreien Textbausteinen und geht nur im entferntesten auf die Inhalte der Widersprüche ein. Schon daraus folgernd , lässt sich erahnen , in welche Richtung eine Klage laufen wird.
Genauso "aussichtsreich" ist daher m.E. nicht zu klagen und abzuwarten , am Ende kommt das gleiche dabei heraus. Und ich finanziere nicht noch nutzlose Richter in der ersten Instanz.
Vielleicht sind die "Hartgesottenen" , "unbeeindruckbaren Kampfeswilligen" und "Egalos" gar nicht so verkehrt in ihrer Ansicht. Auch wenn diese hier nicht so gern gesehen sind und zur Linie des Forums passen.
Nach dem Motto : "Stell dir vor es ist Weihnachten und keiner geht hin".
Ich habe meinen Widerspruchsbescheid schon vor längerer Zeit in der Frist verstreichen lassen.
Zur Zeit geht das Spielchen mit den Infobriefen wieder weiter. Sonst nichts , noch nichts....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Mai 2014, 08:21 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

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@nio: Eine meiner Bekannten meint, die Firma müsse ja erst einmal beweisen, dass ihre Bescheide auch angekommen seien. Also postalisch zugestellt.


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Genauso "aussichtsreich" ist daher m.E. nicht zu klagen und abzuwarten, am Ende kommt das gleiche dabei heraus. Und ich finanziere nicht noch nutzlose Richter in der ersten Instanz.
Vielleicht sind die "Hartgesottenen" , "unbeeindruckbaren Kampfeswilligen" und "Egalos" gar nicht so verkehrt in ihrer Ansicht. Auch wenn diese hier nicht so gern gesehen sind und zur Linie des Forums passen. Nach dem Motto : "Stell dir vor es ist Weihnachten und keiner geht hin".

Widerspruch, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und Klage sind ein möglicher Weg, quasi "legal" - d.h. ohne weiteres "Spezialwissen", spezielle, robuste Abwehrfähigkeiten o.ä. - seine Zahlungen zurückzuhalten und das System nicht durch eine ebenso quasi "legale" Vollstreckung noch zu nähren.
Die vielen Oma Emmas, Tante Ernas, Studenten ABC, etc. werden in den allerwenigsten Fällen sich mit Vollstreckung und Gerichtsvollzieher auseinander setzen wollen. Daher ist dies auch nicht das Kernthema das Forums. Die vorzuschießenden Gerichtsgebühren insbesondere der ersten Instanz sind dabei die Pille die man schlucken muss. Sehen wir es als eine Art "Pfand" ;)

Andere Wegbeschreiter mögen genauso "verkehrt in ihrer Ansicht" sein, wie diejenigen, die den regulären, "offiziellen" Weg von Widerspruch und Klage gehen. Wir werden diese "alternativen" Wege nicht verhindern, können diese aber hier im Forum u.a. aus vorgenannten Gründen nicht fundiert "protegieren".

Es gibt weder einen Königsweg, noch eine "Wasch mich, aber mach mich nicht nass"-Lösung.
Wichtig sind *alle* Wege. Man kann es auch "Arbeitsteilung" nennen ;)
Jeder sollte tunlichst das tun, was ihm "liegt", wozu er sich fähig sieht, wo er seine "Kompetenzen" hat.
Aber jeder sollte in jedem Falle etwas *tun*!
Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!
Das ist die Devise.


@nio: Eine meiner Bekannten meint, die Firma müsse ja erst einmal beweisen, dass ihre Bescheide auch angekommen seien. Also postalisch zugestellt.

Bitte verabschiedet Euch von der Bezeichnung "Firma" ;)
Ich weiß, dass dies mitunter allein aus abgrundtiefer Ablehnung herrührt, ist für manche jedoch irreführend, weil sie reklamieren, nicht an eine "Firma" zahlen zu müssen usw.
Die Bescheide werden aber von der Landesrundfunkanstalt veranlasst und lediglich im Namen und Auftrag durch den sog. "Beitragsservice" versendet.
"Ersteller" der Bescheide ist offiziell die Landesrundfunkanstalt.
Nur diese ist als rechtsfähige "Anstalt des öffentlichen Rechts" definiert - und nur die jeweilige Rundfunkanstalt ist demzufolge offizieller Klagegner.

Das ganze Verfahren ist spätestens ab (im Zweifel nachzuweisender) Zustellung = Bekanntgabe des BeitragsBESCHEIDs im Verwaltungsrecht angesiedelt - und hat insofern wenig bis gar nichts mit Rechtsverhältnissen zu "Firmen" o.ä. zu tun.
Leider, könnte man sagen...
...aber das ist der Rechtsrahmen, innerhalb dessen wir uns bewegen - und dem sich das Forum widmet.
"Alternative" Wege sind - wie gesagt - aus o.g. Gründen nicht Kern des Forums.

bzgl. der im Zweifel für die Bescheid erlassende Stelle bestehenden
Nachweispflicht über Zustellung = Bekanntgabe des "Verwaltungsaktes" siehe u.a. hier ;)

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Weitere Info-/ Linksammlung unter

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Dranbleiben! Weitermachen! ;)


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nio

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Vielen Dank für eure Antworten, tokiomotel, Bürger und Liselotte. TN wird dranbleiben - in welcher Form, weiß er aber noch nicht.
Schön, dass es dieses Forum gibt - das ist ermutigend.


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