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Autor Thema: Beschwerde an das BVerfG über Nichtannahmebeschluss ohne Begründung  (Gelesen 4245 mal)

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  • Beiträge: 29
Gemäß
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.msg167849.html#msg167849
erfolgte zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 289/18 ein Nichtannahmebeschluss ohne Begründung.

Die diesbezügliche Antwort an das BverfG lautet wie folgt...
Zitat
Bundesverfassungsgericht
...
...


Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Kirchhof, Masing und Paulus,

die Mitteilung, dass meine o.a. Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, habe ich mit Schreiben vom 07.03.2018 erhalten.

Wenn auch die Vorgehensweise den rechtlichen Vorgaben entsprechen mag, erlaube ich mir den Hinweis, dass begründungslose Entscheidungen eines Höchstgerichtes, welches zudem dazu vorgesehen sein soll, den Grundrechtsträger vor Übergriffen staatlicher Institutionen zu schützen, Zweifel daran aufkommen lässt, ob die Umsetzung der freiheitlich demokratischen Grundordnung entsprechend des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet ist.

Entscheidungen staatlicher Einrichtungen, welche jegliche Erläuterung der Entscheidungsfindung vermissen lassen, erinnern eher an eine feudalistische Grundausrichtung des Staatsgefüges denn auf demokratische Strukturen.

Wenigstens sollte einem Beschwerdeführer kurz erläutert werden, welche Kriterien in seinem Vortrag einer weiteren Befassung entgegenstehen.

Vermutlich ist es den Entscheidern schlichtweg gleichgültig, welches Bild staatlicher Verfasstheit durch derart selbstherrliches Auftreten beim gemeinen Plebs geschaffen wird.

Vertrauen in den Rechtstaat wird so jedoch ebenso wenig gefördert, wie durch die überwiegend einheitlich formulierten Urteile nachgeordneter Gerichte, die Thematik der eingelegten Beschwerde betreffend.

Vielmehr wird dadurch ein ausgeprägtes Defizit an politischer Unabhängigkeit der bundesdeutschen Judikative vermittelt. Wer will da noch von einer funktionierenden Gewaltenteilung sprechen?

Das parteipolitisch dominierte Auswahlverfahren der Richter am BVerfG tut ein Übriges, um die Unabhängigkeit dieser Institution insgesamt anzuzweifeln.

Frei nach den Werken von Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim scheint der sogenannte "Souverän" in einem System der Parteiendiktatur gefangen und politisch opportunen Entscheidungen ausgeliefert. Dem juristischen Laien wird überdies der Eindruck vermitttelt, dass zum Zwecke des Machterhalts auch geltendes Recht folgenlos nach Bedarf gebeugt, verletzt oder gänzlich missachtet werden darf.

Es wäre ehrlicher, dem Bürger eindeutig mitzuteilen, dass er keinerlei Rechte geltend zu machen, sondern sich auf die widerspruchslose Finanzierung der jeweils Mächtigen und ihrer Propagandawerkzeuge zu beschränken hat, statt dieses unwürdige Schauspiel einer Scheindemokratie krampfhaft aufrechterhalten zu wollen.

Mit freundlichen Grüßen
...
...und ist als PDF auch einsehbar unter
https://www.jottacloud.com/p/letus/23ec3945ccde44d8af0478cc251bd320

Die Herren Richter dürfen ruhig erfahren, wie der Bürger eine begründungslose Ablehnung/ Nichtannahme seines Anliegens bewertet.


Edit "Bürger":
Ausgegliedert aus ursprünglichem Thread, optisch angepasst, Zitat ergänzt.
Siehe auch tangierende Diskussion u.a. unter
Verfassungsbeschwerde/Normenkontrollklage gg. § 93 d BVerfGG ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26524.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Edit DumbTV:
Zitattext des Schreibens aktualisiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2018, 13:44 von DumbTV«

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  • Beiträge: 29
Vielen Dank für die Informationen unter
Beschwerde am EGMR bei Nichtannahmebeschluss ohne Begründung durch BVerfG?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26901.0.html
Da wird der EGMR wohl demnächst Post bekommen.

Im Anhang übrigens die erschöpfende Antwort des BVerfG auf meine "Beschwerde".

Kurzfassung:
"Dein Gesabber geht uns am Gesäß vorbei!"


Edit "Bürger":
Link zur externen Dokumentablage entfernt. Dokument optimiert (statt 4MB nun 30kB ;) ) und Anonymisierung ergänzt.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum auch zur Anonymisierung von Dokumenten beachten!
Die Moderatoren haben keine Kapazitäten, darauf immer wieder hinzuweisen oder dies selbst anzupassen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2018, 01:58 von Bürger«

  • Beiträge: 890
Hallo letus,

Super Idee, vielleicht kannst Du dies hier noch einbauen:
E-Mail an Magdeburger Volksstimme, Leitender Redakteur in der Chefredaktion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23799.msg151440.html#msg151440

Worum geht es bei diesem Preis? "Dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht, muss heißen, dass alle Gründe der politischen Führung sich den Gegengründen der Bürger zu stellen haben", hat Ralf Dahrendorf der Soziologe und politische Denker bei der Verleihung des Theodor-Heuss-Preises 1968 formuliert. "Alle politischen Entwürfe sind der verbindlichen Kritik der Bürger unterworfen."

Dieser Kontrolle durch die Bürger aber versuchen sich Politik und Verwaltung immer wieder zu entziehen. So werden wichtige Entscheidungen in nichtöffentlichen Sitzungen gefällt oder gleich an Experten oder in Firmen mit kommunaler Beteiligung ausgelagert, die sich öffentlicher Kontrolle weitgehend entziehen.

Und einer Beschwerde an den EGMR schließe ich mich gleich an, da auch von der begründungslosen Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde betroffen.

Dann müssen demnächst die unbegründeten abgelehnten Beschwerden eine Instanz über dem BVerfG ihren Einzug halten.
Bin nur gerade etwas ratlos wie eine sattelfeste Beschwerdeformulierung für den EGMR aussehen muss. Da gibt es doch bestimmt Spezialisten hier im Forum, die eine zündente Idee haben ::)


Edit "Bürger @alle:
Fortsetzung bzgl. EGMR-Beschwerde bitte in nunmehr ausgelagerter, eigenständiger Diskussion unter
Beschwerde am EGMR bei Nichtannahmebeschluss ohne Begründung durch BVerfG?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26901.0.html
Hier im Thread bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
Beschwerde an das BVerfG über Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
und im Einstiegsbeitrag wiedergegebene Beschwerde und die Reaktion des BVerfG darauf zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2018, 02:01 von Bürger«

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  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Siehe u.a. auch unter

BVerfG-Zahlen 2018 am Limit / BVerfG muss auch unbegründet abweisen können
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30235.msg189603.html#msg189603

Gesetz-Entwurf z. Änd. d. BVerfGG (Gesetz z. Einführg. d. Begründ.-pflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30969.0.html


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