Nach unten Skip to main content

Autor Thema: E-Mail an Magdeburger Volksstimme, Leitender Redakteur in der Chefredaktion  (Gelesen 2657 mal)

  • Beiträge: 890
Zitat
Sehr geehrter Herr Rath,

Sie erhielten am 17.6.17 in Freiburg den ersten Ralf-Dahrendorf-Preis für Lokaljournalismus. Durch ihre 2 Jährige hartnäckige Recherche kamen die Fälschungen der Briefwahl bei den Kommunalwahlen im Mai 2014 in Stendal ans Tageslicht.

Worum geht es bei diesem Preis? "Dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht, muss heißen, dass alle Gründe der politischen Führung sich den Gegengründen der Bürger zu stellen haben", hat Ralf Dahrendorf der Soziologe und politische Denker bei der Verleihung des Theodor-Heuss-Preises 1968 formuliert. "Alle politischen Entwürfe sind der verbindlichen Kritik der Bürger unterworfen."

Dieser Kontrolle durch die Bürger aber versuchen sich Politik und Verwaltung immer wieder zu entziehen. So werden wichtige Entscheidungen in nichtöffentlichen Sitzungen gefällt oder gleich an Experten oder in Firmen mit kommunaler Beteiligung ausgelagert, die sich öffentlicher Kontrolle weitgehend entziehen.

Dies erschwert oder verhindert die verbindliche Kritik der Mächtigen im Sinne Dahrendorfs, denn die erfordert das Wissen um die Verhältnisse. Deshalb braucht es kritische und engagierte Journalisten, die diese Informationen beschaffen, einordnen und bewerten, die sich für möglichst viel Öffentlichkeit und Transparenz einsetzen und so mithelfen, die Demokratie vor Ort zu sichern und zu verteidigen. Denn Demokratie wächst im Lokalen.

Guter Lokaljournalismus aber entsteht nicht von selbst. Er muss gefördert werden. Dazu will der Ralf-Dahrendorf-Preis einen Beitrag leisten. Prämiert werden hier Beiträge, die in vorbildlicher Weise erklären, wie Demokratie auf lokaler Ebene funktioniert und wie sie sich entwickelt.

Wieso schreibe ich das. Weil man diese Worte von Ralf Dahrendorf genau auf den Zwangsrundfunkbeitrag anwenden kann. "Dieser Kontrolle durch die Bürger aber versuchen sich Politik und Verwaltung immer wieder zu entziehen." Politisch freier Journalismus spricht auch solche Themen an, die politisch mehr oder wenig unterwandert sind. Darum meine Bitte an Sie, sich dieses Themas in einem Artikel der Magdeburger Volksstimme anzunehmen.

Die Disskussion um den Rundfunkbeitrag wird immer lauter, die Teilnehmer immer mehr.

Inzwischen liegen über 60 Verfasungsbeschwerden vor dem 1 Senat des BFVG in Karsruhe, dessen Entscheidung für März 2018 erwartet wird.

Im April 2017 wurde ein Verfahren vor dem VWG Frankfurt bis zur Entscheidung des BFVG in Karlsruhe ausgesetzt. Das erste Verfahren bisher bundesweit, alle anderen wurden bisher abgeschmettert, oder an die nächste Instanz weitergeleitet, immer mit hohen Kosten für die Kläger verbunden.Worum geht es. Bis 2012 wurde eine Rundfunkgebühr auf Grund einer Geräte bezogenen Annahme erhoben. Wer keinen Fernseher besaß wurde davon befreit. Ab 1.1. 2013 wurde mit dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RbeitrStV) eine Regelung getroffen, die löchrig ist, wie ein schweizer Käse.

Jeder der wohnt, und volljährig ist, muss einen Beitrag von 17,50€ bezahlen. Und da liegt auch schon die Crux. Ist es eine versteckte Steuer aufs wohnen, oder ein Beitrag. Denn wie kann aus dem reinen wohnen das Argument hergeleitet werden, das dort automatisch auch Rundfunkfrequenzen empfangen werden, wovon man bis 2012 mit der gerätebezogenen Regelung noch ausgehen konnte.

Wenn der öffentlich rechtl. Rundfunk soviel allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung hat, wie er von sich selbst behauptet, dürfte es kein Problem sein, die Programme zu verschlüsseln, das jeder das bezahlt, was er auch sehen will. In Erweiterung nach dem französischen Modell, wo nur der bezahlt, der auch einen Fernseher besitzt. Dies auch schon in der Einkommensteuer ankreuzen kann, und somit gleich von der Steuer einbehalten wird. Ferner Menschen über 60 Jahren gleich befreit sind.

Möglichkeiten der Reformierung des Rundfunkbeitragssystem sind genügend vorhanden, es stellt sich nur noch die Frage, ob die Politik das so will. Das zu beweisen wäre es jetzt an der Zeit.

Die Verfassungsbeschwerden werden beim ersten Senat des BVFG verhandelt. Dessen Vorsitzender ist Ferdinand Kirchhof, der Bruder von Paul Kirchhof der das Kernurteil geschrieben hat, und das dann 1 zu 1 in den Gesetzestext des Rundf. Beitragsstaatsvertrag übernommen wurde. Paul Kirchhof hatte dies damals entgeldlich gemacht. Das ist eine Neuigkeit in der Historie, die sich in soweit aufwirft, das hier die Frage gestellt werden kann, ob Ferdinand Kirchhof formal befangen ist, das wird zuvor vor dem BVFG zu klären sein. Auch in Hinsicht das BVFG hier als vollkommen neutrale Instanz zu sehen. Das wird absolutes Neuland aufwerfen, wie mit dieser Thematik umgegangen wird. Es muss auf jeden Fall zu einer Reformierung kommen, ohne Zwangsbeitrag.

Mit freundlichen Grüßen


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2019, 22:09 von Bürger«

  • Beiträge: 890
Leute, bombardiert die Redaktionen der Regionalzeitungen mit solchen Artikeln, der kann gerade 1 zu 1 übernommen werden. Nur keine Anhänge an die Redaktionen, das mögen die nicht. Alles in eine normale E-Mail rein, und absenden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

v
  • Beiträge: 1.202
Vor der 1 zu 1-Übernahme würde ich noch "BFVG" korrigieren, falls das Bundesverfassungsgericht gemeint ist. Das kürzt man besser "BVerfG" ab...

Paul Kirchhof hat weder ein "Kernurteil" geschrieben, noch wurde das von ihm erstellte Gutachten 1 zu 1 in den Gesetzestext des RBStV übernommen - sonst gäbe es Befreiungsmöglichkeiten für Nichtnutzer.

Von solchen Kleinigkeiten aber nicht entmutigen lassen! Coole Aktion ;)



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2019, 22:08 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 890
Ich hoffe die Redakteure recherchieren auch hier, dann fallen ihnen die Kleinigkeiten auf, und sie wundern sich, was für ein Skandal-Thema bisher an Ihnen vorbei gegangen ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

c

cleverle2009

Danke für die Vorlage an Autor: Frühlingserwachen « am: Heute um 15:35 »

Zitat
Sehr geehrter Herr Johann Pirthauer ,

Im Jahr 1994 wurden Verlag und Redaktion der Frankenpost Hof für ihr verlegerisches Konzept und ihren grenzüberschreitenden Journalismus im europäischen Vierländer-Eck mit dem „Prix Stendhal“, dem höchsten Medienpreis Europas, ausgezeichnet.

Fundsache Internet:
...
Dafür erhielten Chefredakteur Malte Buschbeck, Redaktionsleiter Werner Mergner und Verlagsleiter Gert Böhm das Bundesverdienstkreuz am Band. 1994 verlieh die EU den Prix Stendhal für Journalismus und Kommunikation in Europa. Und auch hohe journalistische Weihen gelangten nach Hof: Drei Frankenpost-Redakteure wurden seit 1990 mit dem angesehenen Theodor-Wolff-Preis geehrt.

Worum geht es bei diesem Preis?Auf der Grundlage der von Theodor Wolff gesetzten Maßstäbe – demokratische und gesellschaftspolitische Verantwortung, politischer Sensus, gründliche Recherche, eingehende Analyse und breite Information sowie Vorbildlichkeit in Sprache, Stil und Form – werden Beiträge ausgezeichnet, die ein bedeutsames Thema behandeln oder wegen ihres Neuigkeitsgehalts und der Art der Präsentation für einen wachen Journalismus beispielhaft erscheinen. Hierfür eignen sich besonders die klassischen journalistischen Stilformen – Hintergrundbericht, Reportage, Feature, Kommentar, Glosse und Leitartikel.

Dieser Kontrolle durch die Bürger und Medien aber versuchen sich Politik und Verwaltung immer wieder zu entziehen. So werden wichtige Entscheidungen in nichtöffentlichen Sitzungen gefällt oder gleich an Experten oder in Firmen mit kommunaler Beteiligung ausgelagert, die sich öffentlicher Kontrolle weitgehend entziehen.

Dazu mache ich nun einen Schwenk zu Sir Ralf-Dahrendorf  der erkannte. dies erschwert oder verhindert die verbindliche Kritik der Mächtigen im Sinne Dahrendorfs,

"Dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht, muss heißen, dass alle Gründe der politischen Führung sich den Gegengründen der Bürger zu stellen haben", hat Ralf Dahrendorf der Soziologe und politische Denker bei der Verleihung des Theodor-Heuss-Preises 1968 formuliert. "Alle politischen Entwürfe sind der verbindlichen Kritik der Bürger unterworfen."

denn die erfordert das Wissen um die Verhältnisse. Deshalb braucht es kritische und engagierte Journalisten, die diese Informationen beschaffen, einordnen und bewerten, die sich für möglichst viel Öffentlichkeit und Transparenz einsetzen und so mithelfen, die Demokratie vor Ort zu sichern und zu verteidigen. Denn Demokratie wächst im Lokalen.

Guter Lokaljournalismus aber entsteht nicht von selbst. Er muss gefördert werden. Dazu will der Ralf-Dahrendorf-Preis einen Beitrag leisten. Prämiert werden hier Beiträge, die in vorbildlicher Weise erklären, wie Demokratie auf lokaler Ebene funktioniert und wie sie sich entwickelt.

Wieso schreibe ich das. Weil man diese Worte von Ralf Dahrendorf genau auf den Zwangsrundfunkbeitrag anwenden kann. "Dieser Kontrolle durch die Bürger aber versuchen sich Politik und Verwaltung immer wieder zu entziehen." Politisch freier Journalismus spricht auch solche Themen an, die politisch mehr oder wenig unterwandert sind. Darum meine Bitte an Sie, sich dieses Themas in einem Artikel der Frankenpost Hof anzunehmen.

Die Disskussion um den Rundfunkbeitrag wird immer lauter, die Teilnehmer immer mehr.

Inzwischen liegen über 60 Verfasungsbeschwerden vor dem 1 Senat des BVerfG in Karsruhe, dessen Entscheidung für März 2018 erwartet wird.

Im April 2017 wurde ein Verfahren vor dem VG Frankfurt bis zur Entscheidung des BVerfG in Karlsruhe ausgesetzt. Das erste Verfahren bisher bundesweit, alle anderen wurden bisher abgeschmettert, oder an die nächste Instanz weitergeleitet, immer mit hohen Kosten für die Kläger verbunden.Worum geht es. Bis 2012 wurde eine Rundfunkgebühr auf Grund einer Geräte bezogenen Annahme erhoben. Wer keinen Fernseher besaß wurde davon befreit. Ab 1.1. 2013 wurde mit dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RbeitrStV) eine Regelung getroffen, die löchrig ist, wie ein schweizer Käse.

Jeder der wohnt, und volljährig ist, muss einen Beitrag von 17,50€ bezahlen. Und da liegt auch schon die Crux. Ist es eine versteckte Steuer aufs Wohnen, oder ein Beitrag. Denn wie kann aus dem reinen Wohnen das Argument hergeleitet werden, das dort automatisch auch Rundfunkfrequenzen empfangen und von der Wohnung visuell/akkustisch dargestellt werden, wovon man bis 2012 mit der gerätebezogenen Regelung noch ausgehen konnte.

Wenn der öffentlich rechtl. Rundfunk soviel allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung hat, wie er von sich selbst behauptet, dürfte es kein Problem sein, die Programme zu verschlüsseln, daß jeder das bezahlt, was er auch sehen will. In Erweiterung nach dem französischen Modell, wo nur der bezahlt, der auch einen Fernseher besitzt. Dies auch schon in der Einkommensteuer ankreuzen kann, und somit gleich von der Steuer einbehalten wird. Ferner Menschen über 60 Jahren gleich befreit sind.Gleichbelastung gemäß Leistungsfähigkeit nach dem Sozialstaatsprinzip.

Möglichkeiten der Reformierung des Rundfunkbeitragssystemes sind genügend vorhanden, es stellt sich nur noch die Frage, ob die Politik das so will. Das zu beweisen wäre es jetzt an der Zeit.

Die Verfassungsbeschwerden werden beim ersten Senat des BVerfG  verhandelt. Dessen Vorsitzender ist Ferdinand Kirchhof, der Bruder von Paul Kirchhof der das Gutachten im Auftrag von ARD ZDF DR geschrieben hat, und das dann  in den Gesetzestext des 15. Rundfunk-änderungsstaatsvertrag übernommen wurde. Paul Kirchhof hatte dies damals entgeltlich gemacht. Das ist eine Neuigkeit in der Historie, die sich in soweit aufwirft, das hier die Frage gestellt werden kann, ob Ferdinand Kirchhof formal befangen ist, das wird zuvor vor dem BVerfG zu klären sein. Auch in Hinsicht ob das BVerfG hier als vollkommen neutrale Instanz zu sehen ist. Das wird absolutes Neuland aufwerfen, wie mit dieser Thematik umgegangen wird. Es muss auf jeden Fall zu einer Reformierung kommen, ohne Zwangsbeitrag.

Mit freundlichen Grüßen


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2019, 22:08 von Bürger«

c

cleverle2009

Es gibt doch noch viele Chefredakteure. Alle mal anschreiben, auch wenn dies voraussichtlich nutzlos ist.
Danke fürs lesen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben