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Autor Thema: Umzug und Neuanmeldung - was passiert mit alten "Forderungen"?  (Gelesen 2510 mal)

h
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Hallo,

inzwischen hat der Verein mit mehreren Briefen genervt, die sowohl an Person X als auch deren Freundin (in derselben Wohnung lebend) gegangen sind. Bisher 6 Briefe in der üblichen Steigerung bis hin zur "Zahlung der Rundfunkbeiträge) mit Beitragsnummer, aber noch kein widerspruchfähiger Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Reagiert wurde auf keinen der Briefe.

Jetzt geht's bald in eine neue Wohnung. Durch eine Übergangsphase bestünde schon jetzt die Mögichkeit, den Wohnsitz umzumelden und die Namen vom Briefkasten in der bisherigen Wohnung zu entfernen.

Wäre es für Person X ein sinnvoller Weg, sich (am besten für einen möglichst weit in der Zukunft liegenden Termin) unter der neuen Wohnung anzumelden und so sämtliche alten Beiträge zu umgehen?

Danke
highlife


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Wer sich beim Einwohnermeldeamt abmeldet aus der Wohnung und beim Beitragsservice noch nicht gemeldet war, braucht keine Angaben mehr zur alten Wohnung machen, weil nur Angaben zur Wohnung gemacht werden müssen, die zur Zeit bewohnt wird.


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Z
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Scheint eine sinnvolle Taktik zu sein, dann beginnt das Spiel am neuen Wohnort wieder von vorn...
Wichtig ist natürlich, keinerlei Nachsendeantrag zu stellen und niemandem im Hause die neue Adresse mitzuteilen, nicht daß der Postbote auf dumme Gedanken kommt und den Nachbarn fragt...


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h
  • Beiträge: 35
Danke für die Antworten.

Was wäre, wenn jetzt in der Übergangsphase doch noch ein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung käme und (warum auch immer) nicht als "verzogen" zurück an den Verein geht?


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t

themob

Nur als Info. Bitte sich informieren, welche Daten dem BS bei einem Umzug übermittelt werden.

Siehe hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8494.msg60341.html#msg60341

Vielleicht kann dann besser entschieden werden.


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Wer an der alten Adresse nicht erreichbar ist, dem wird auch nichts zugestellt. Ein Beitragsbescheid muss zugestellt werden, sonst wird er nicht rechtskräftig und dadurch ist er nicht anfechtbar und Fristen können nicht anlaufen. Sollte irgendwann etwas an die neue Adresse kommen, beginnt erst dann die Frist von 4 Wochen zu laufen, binnen der man Widerspruch einlegen kann. Schlimmstenfalls hat man etwas mehr Schreibkram, aber wer dranbleibt, schafft das. Wichtig ist sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden.
Weitere Infos zum Thema Umzug habe ich hier schon erläutert:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8698.msg61204.html#msg61204
Der Beitragsservice hat nach einem Umzug keine Möglichkeit mehr zu überprüfen, ob jemand wann und wo gewohnt hat. Das gibt das Gesetz nicht her, nur wer "bewohnt", muss sich anmelden, nicht wer "wohnte", wer "gemeldet ist", nicht "wer gemeldet war".
Zitat
§2 RBStV:
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die 1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder 2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

Die Meldedaten liegen dem Beitragsservice vor, aber es liegen keine Erfahrungen vor, was der Beitragsservice unternehmen wird, wenn man das nicht durch Anmeldung bestätigt. Ob eine Zwangsanmeldung nach einem Umzug noch vorgenommen wird, darf bezweifelt werden, Zwangsanmeldung, oder euphemistisch "Direktanmeldung", ist schon während des Wohnens nicht gesetzlich legitimiert.


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