@bikerheart01 und @all zum Thema Mahnung
Schaut euch mal diese 2 Threads an:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6898.0.htmlhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.htmlDie dort aufgeführten Kosten bezogen sich auf den Zeitraum vor dem 1.8.2013. Die neuen Kosten findet man hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7111.0.htmlDie Vorgehensweise der Rundfunkanstalten ist klar. Sie versuchen mit entsprechenden Texten den säumigen Zahler unter Druck zu setzen, einzuschüchtern oder Ängste zu verbreiten. Was leider bei vielen funktioniert.
In der Vergangenheit haben etliche Landesrundfunkanstalten (LRA) der Aussetzung der Vollziehung zugestimmt, selten im ersten direkten Antrag an die LRA, spätestens aber dann wenn der Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim VG eingereicht wird, stimmen sie oft zu (nicht immer), hier gibt es wohl wie so oft sehr starke regionale Unterschiede. Von Bundesland zu Bundesland und VG zu VG.
Nähere Erläuterung zum Antrag und dem zugehörigen Verweis auf §80 Abs 6 findest man hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5996.msg47299.html#msg47299und hier:
http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.htmlPerson A soll die Vorweihnachtszeit nutzen und wegen der Mahnung den Antrag auf Gewährung von Eilrechtschutz beim VG inkl. Kostenübernahme durch den Beklagten stellen. Bevor der gesetzte Termin verstrichen ist. Die LRA nutzt die Vorweihnachtszeit auch aus, nur auf Ihre eigene Art und Weise wie unzählige Kommentare zum Thema beweisen.
Den Antrag inklusive aller vorhandenen Unterlagen (Bescheide, Widersprüche, Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Vollstreckungsankündigungen etc.) und kurzem chronologischem Sachverhalt mit Verweis zu Anlage 1 - x in zweifacher Ausfertigung ans VG. Ich empfehle, nach Möglichkeit den Antrag direkt beim VG abzugeben und sich eine Bestätigung mitgeben zu lassen. Alternativ kann auch jeder die Eingabe mündlich beim VG machen, wäre aber von Vorteil, wenn alle Unterlagen in zweifacher Ausfertigung in Kopie mitgenommen werden.
Ich persönlich denke, dass man damit zumindest übers alte Jahr kommt. Sollte ab dem 15.12 sich wirklich jemand aus der Vollstreckungsbehörde melden, soll Person A einfach eine Kopie des Antrags dort vorlegen und alles kurz erörtern.
Es ist der einzigste Weg in diesem Stadium, um aus "keine aufschiebende Wirkung" eine "aufschiebende Wirkung" zu erreichen, wenn alles gut geht.
Für alle die mehr Zeit haben, aber schon länger als 3 Monate keine Reaktion von der LRA auf den Widerspruch oder den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bekommen haben, wäre eine vorbeugende Möglichkeit, der LRA mit einer letzten 2 wöchigen Fristsetzung eine qualifizierte Antwort auf den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abzuringen, ansonsten würde man beim VG einen entsprechenden Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz stellen inkl. Kostenübernahme durch den Beklagten. Die Gefahr ist groß das bei all den unnützen Briefen ein wirklich relevantes Schreiben mal übersehn oder überlesen wird.
Oder aber vorbeugend direkt beim VG o.g. Gang gehen, damit diese Einschüchterungspost vermieden werden kann.
Sollte schon Klage eingereicht und dem Antrag auf Aussetzung stattgegeben worden sein und es sich wirklich um eine Mahnung handeln, dann einfach in zweifacher Ausfertigung mit der Bitte um Kentniss- /Stellungnahme an das zuständige Verwaltungsgericht unter Angabe des AZ einreichen.
Aus dem Geschäftsbericht 2012 der GEZ gibt es interessante Zahlen zum Thema:
http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2461/GB2012.pdfDie Institution in Köln nennt es Dienstleistungsprodutk, hier das Produkt: Erlangung rückständiger Forderungen auf Seite 15
Es gibt auch noch eine weitere interessante Vorgehensweise der Kölner Institution mit einer Inkassogesellschaft aus Mainz: Creditreform
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7011.0.htmlLohnt sich auch, sich mal durchzulesen, damit jeder die Taktik der Kölner besser nachvollziehen kann, bzw. der Landesrundfunkanstalten
Wenn sich jemand für den Klageweg entschieden hat, sollte jeder auch gleichzeitig versuchen die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Also von keiner aufschiebenden Wirkung zur aufschiebenden Wirkung zu kommen. Ich persönlich habe seitdem Ruhe, wie im oberen ersten Threadlink beschrieben.
80% resultiert aus eigener Erfahrung, der Rest aus Recherche aus dem Internet und dem Forum, also keine wie auch immer geartete Rechtsberatung