Nach unten Skip to main content

Autor Thema: 1. Mahnung heute erhalten  (Gelesen 32105 mal)

x

xrw

  • Beiträge: 321
Re: 1. Mahnung heute erhalten
#30: 07. Dezember 2013, 11:39
-dann sollte ja der positive oder negative Widerspuchsbescheid folgen (kam nie)

Wenn man nicht nachhakt, fassen sie einen Widerspruch offenbar immer nur als reine Meinungsäußerung auf. Könnte zwar auch von der Rundfunkanstalt abhängen, aber es steht auch im letzten Geschäftsbericht der GEZ drin, dass sie das absichtlich und regelmäßig so machen.

Haben sie denn auf die Anträge auf Vollzugsaussetzung was geschrieben? Falls sie die ignoriert haben, kann man eventuell damit eine Vollstreckung abwenden. Wenn noch was Rechtsmittelfähiges kommt, dann darüber, ansonsten direkt beim Vollstreckungsbeamten, und wenn der nicht einsichtig ist meistens mit sogenannter "Erinnerung" bei seinem zuständigen Gericht. Um welches Bundesland geht es denn?

Die Frist zur Zahlung läuft am 15.12.2013 ab, was glaubt ihr, passiert denn dieses Jahr noch was oder kommt der nächste Brief erst wieder 2014???

Das kann an dem Punkt jedenfalls ziemlich schnell gehn (muss es aber nicht). Ich hab den Gerichtsvollzieher auch schon zwischen Weihnachten und Neujahr vor der Tür gehabt (aber zirka 2 Wochen vorher angemeldet).

Jedenfalls sind nur die Beträge aus den Bescheiden vollstreckungsfähig; es reicht also, bloß die zu zahlen, um die Vollstreckung abzuwenden.

Generell hat man eigentlich nur dann eine reelle Chance, von der Vollstreckung verschont zu bleiben, wenn die zuständige Anstalt insofern kooperationsbereit ist. Manche sind das wohl, aber eher nur dann, wenn man nachdrücklich, aber nicht zu unfreundlich auftritt.

Wenn A auf die Klage setzt, empfiehlt es sich wohl, erstmal die verbescheideten Beträge unter Vorbehalt zu zahlen und nochmal auf den Widerspruchsbescheiden zu bestehn und die Anträge auf Vollzugsaussetzung (für künftige Bescheide) zu wiederholen. Zumindest gegen den ersten Bescheid wär inzwischen wohl auch unmittelbar Klage möglich, aber das wird jedenfalls beim aktuellen Vollstreckungsproblem nicht mehr viel bringen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Dezember 2013, 11:43 von Uwe«

E
  • Beiträge: 25
Re: 1. Mahnung heute erhalten
#31: 07. Dezember 2013, 16:18

Oder Du zahlst unter Vorbehalt. Wenn der Onkel von der Stadtkasse kommt musst Du eh blechen. Allerdings kommen dann noch die Vollstreckungskosten hinzu.

Aber Du hast ja sicherlich, wie hier oft empfohlen, das Geld an die Seite gelegt.

Ist das jetzt ironisch gemeint?
Du empfiehlst hier Leuten die Kriminelle Zwangsabzocke abzudrücken?
Nicht auch nur einen Cent würde ich an diese Kriminelle Vereinigung zahlen.
Geld an die Seite gelegt für die GEZ ;D
So weit würde es noch kommen 8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

F
  • Beiträge: 16
Re: 1. Mahnung heute erhalten
#32: 07. Dezember 2013, 22:04
Person A hat
-nicht gezahlt
-mehrere Gebühren-/Beitragsbescheide erhalten
-Widerspruch eingelegt, leider ohne Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
-Mahnung erhalten

Einen Widerspruchsbescheid erhielt Person A nie. Damit ist auch nicht das zuständige Gericht bekannt.
Wäre jetzt noch sinnvoll Vollstreckungsaussetzung zu beantragen?

Grundsätzliches Problem:
Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hat man der GEZ diese Geldquelle freigegeben.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, somit muß man zahlen.
Über den Widerspruch und auch über die Aussetzung der Vollstreckung entscheidet der Beitragsservice selbst, als Geldeintreiber.
Warum sollten sie darauf eingehen?
Das die jetzige Gebühr eher eine Steuer ist und ..., interessiert nicht, weil sie den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als Maßstab nehmen.

Nachdenkliche Grüße Fighter


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

b
  • Beiträge: 9
Re: 1. Mahnung heute erhalten
#33: 08. Dezember 2013, 17:34
@xrw es geht um Mecklenburg Vorpommern

Nein auf die Einschreiben mit Antrag auf Vollzugaussetzung ist Firma B nicht einmal drauf eingegangen bzw haben drauf reagiert.
Person A hat nur jeweils die normalen Textbausteine wie jeder von uns hier bekommen was Person A als Eingangsbestätigung sieht.

@fighter Person A wird nun abwarten was weiter passiert und gegen einen falls erscheinenden Mahnbescheid Widerspruch einlegen und sollte es zur Vollstreckung kommen überschreibt Person A halt seinen ganzen Hausstand an die Lebensgefährtin somit kann Firma B keine Sachpfändung vornehmen hofft Person A jedenfalls.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2013, 17:38 von Uwe«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: 1. Mahnung heute erhalten
#34: 08. Dezember 2013, 19:41
Person A hat
-nicht gezahlt
-mehrere Gebühren-/Beitragsbescheide erhalten
-Widerspruch eingelegt, leider ohne Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
-Mahnung erhalten

Einen Widerspruchsbescheid erhielt Person A nie. Damit ist auch nicht das zuständige Gericht bekannt.
Wäre jetzt noch sinnvoll Vollstreckungsaussetzung zu beantragen?

Grundsätzliches Problem:
Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hat man der GEZ diese Geldquelle freigegeben.
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, somit muß man zahlen.
Über den Widerspruch und auch über die Aussetzung der Vollstreckung entscheidet der Beitragsservice selbst, als Geldeintreiber.
Warum sollten sie darauf eingehen?
Das die jetzige Gebühr eher eine Steuer ist und ..., interessiert nicht, weil sie den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als Maßstab nehmen.

Vorab:
Man "muss" nicht zahlen, man *soll*!
Ein kleiner, aber feiner Unterschied, den wir uns alle immer wieder vor Augen halten sollten müssen!!! ;)

Außerdem:
Der sogenannte "Beitragsservice" erstellt weder die BeitragsBESCHEIDe, noch "entscheidet" er über Widersprüche oder Anträge auf "Aussetzung der Vollziehung".
All das tut die *LANDESRUNDFUNKANSTALT*!!!
Der sogenannte "Beitragsservice" stellt die Unterlagen lediglich zusammen und versendet sie - zumindest so ähnlich, denn er ist *nicht-rechtsfähig*!

Aus diesem Grunde ganz wichtig:
Adressat besser immer die *LANDESRUNDFUNKANSTALT*!
Nicht den "Beitragsservice" - der ist nur "Strohmann"/ "Erfüllungsgehilfe"/ "Eintreiber" - jedoch "nicht-rechtsfähig" - und sorgt nur für zusätzliche Verschleppung.
Allenfalls im Verteiler *zusätzlich* an den "Beitragsservice".
So handhabe ich es.


Aber nun zum Thema:

Ausgehend davon, dass die
- Widersprüche gegen die BeitragsBESCHEIDe jeweils einzeln form- und fristgerecht eingelegt und bestenfalls *nachweisbar* (Einschreiben mit Rückschein/ Antwortschreiben des Beitragsservice o.ä.) an die Landesrundfunkanstalt zugestellt wurden

könnte Person A meines Erachtens nach dennoch auch jetzt noch
- Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" stellen und sich am besten gleichzeitig auf
- alle bisher eingegangenen BeitragsBESCHEIDe und
- alle bisher diesbezüglich eingelegten Widersprüche beziehen.

Darüber hinaus könnte Person A - wenn der erste Widerspruch schon gut 3 Monate zurückliegt - im gleichen Anschreiben die Untätigkeitsklage androhen, falls nicht umgehend die form- und fristgerechten Widersprüche mit rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheiden beschieden werden sollten.

UNTÄTIGKEITSKLAGE
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6786.0.html

Dass ARD-ZDF-GEZ solch sittenwidrige Methoden anwenden, ist in der Tat dummdreist hoch 3!!!!!
Das ist in meinen Augen mehr als nur grenzwertig legal...
Zitat
Die gehen momentan auf Dummfang.
Die "leichte Beute" zuerst. Nehmen, was sie (noch) bekommen können...
Den "Widerständlern" können sie sich theoretisch noch in 3 Jahren kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist "widmen".
Werden sie dann aber nicht mehr tun müssen/ können, weil schon davor wahrscheinlich mind. 2 weitere Änderungen der Gesetzeslage erfolgt sein werden... ;)
Nochmal:
Wer aus Rechtgläubigkeit zahlt - auch "unter Vorbehalt", wird hier der Dumme bleiben!!!
Leider gibt es auch viele ältere und uninformierte, die wir hier nicht erreichen. Insbesondere diese müssen wir noch finden, aufklären und vor dieser (Un-)Rechtswillkür, Anmaßung und "offensichtlich-unrechtlicher" Schikane schützen...

Aber dennoch kein Grund zu allzu großer "Besorgnis" ;)
Dass dieser [Anm.: mein] Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" trotz bisher eingegangenem abschlägigen WiderspruchsBESCHEIDs [Anm.: ebenfalls] überhaupt noch nicht entschieden wurde, bei mir also mind. 50-100 € im Raum stehen, die ich noch nicht gezahlt habe und dennoch immernoch keine "Vollstreckung" droht, ist eine andere Geschichte... :)

Sollte die "Vollstreckung" unmittelbar drohen (z.B. nach MahnBESCHEID?), hätte ich immer noch die Möglichkeit,
[Anm.: nochmals explizit auf die Entscheidung zu drängen, Einspruch(?) gegen die Vollstreckung einzulegen bzw.]
- beim Verwaltungsgericht Antrag auf Eilrechtsschutz zu stellen...

Ich bleibe entspannt...
...und das darfst Du auch ;)

Sollte Person A *nicht* gegen *jeden einzelnen* BeitragsBESCHEID form- und fristgemäß Widerspruch eingelegt haben, gilt:
Ein nicht form- und fristgerecht widersprochener Bescheid wird wohl prinzipiell erst mal rechtskräftig und damit theoretisch wohl auch vollstreckbar - selbst wenn er nicht "rechtens" ist.
Dennoch: wegen 50 oder 100 € wird da wohl nicht gleich jemand losdackeln...
Meine Meinung.


Das Thema wird u.a. auch hier diskutiert:

1. Mahnung heute erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7542.0.html

"ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

b
  • Beiträge: 9
Re: 1. Mahnung heute erhalten
#35: 08. Dezember 2013, 20:41
@bürger
Person A hat zu jeden Bescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt. Person A hat von Firma  B jeweils ein Antwortschreiben bekommen ala Textbausteine das wie jeder von uns hier,  sieht das als Eingangsbestätigung.

Desweiteren hat Person A zu jeden Widerspruch separat ein Einschreiben geschickt mit volgenden Textinhalt: "Hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheides ___, bis über meinem Widerspruch vom ____ entschieden worden ist."

Auf diesen zweiten Brief hat Person A nie eine Antwort von Firma B bekommen.

Person A hat die Einschreibenbelege(leider kein Rückschein :-( ) und die Antwortschreiben von Firma B als beweis.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2013, 21:20 von Uwe«

R
  • Beiträge: 21
Re: 1. Mahnung heute erhalten
#36: 08. Dezember 2013, 22:01
Hallo Forum,
was ist denn, wenn Person A nun die ersten Gebühren/Beitragsbescheide ignoriert hat?

Ursprünglich hat es sich so angehört, als ob man einen „Beitragsbescheid“ als amtlich
zugestelltes Dokument (Einschreiben) ober ähnliches bekommt, dem man dann Widersprechen sollte. (wobei es hier ja eher so klingt als ob es eh egal ist ob ich widersprochen hätte oder nicht).
Person A hat ebenfalls am 1ten die Mahnung bekommen und das ist nicht schön und lässt A auch nicht kalt. Als Absender steht im Briefkopf der Südwestrundfunk in Stuttgart, und ist es das gleiche Papier wie die anderen Gebühren/Beitragsbescheide. Legitimiert das nun alles? Wie Ihr seht kommt A aus Baden Württemberg. Kann A nun überhaupt noch etwas machen, oder muss A dem Gerichtsvollzieher das Geld dann geben?

Person A schwächt das Durcheinander schon ein wenig, und A kann verstehen warum sich viele andere nicht gegen diese Gebühr wehren.
 :-\

Gruß Regni
 


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2013, 22:07 von Uwe«

  • Beiträge: 884
Re: 1. Mahnung heute erhalten
#37: 09. Dezember 2013, 02:44
tja, gute Frage: Der Gerichtsvollzieher meldet sich an, kommt dann zum angegebenen Tag an die Tür und hält die Hand auf.
Was macht man denn dann?

Sagen: "Ich zahle nicht, weil diese Forderung nicht gerechtfertigt ist" - und was ist des Gerichtsvollziehers nächster Schritt?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

b
  • Beiträge: 9
Re: 1. Mahnung heute erhalten
#38: 09. Dezember 2013, 08:26
@wolfmann
Falls es dazu kommen sollte und der GV steht vor der Tür kann Person A ihn einmal abweisen und nicht in die Wohnung lassen. Wenn Person A ihn auch beim zweiten mal nicht rein lässt, kann der GV mit einem Durchsuchungsbeschluß kommen und sich mit einem Schlosser auch alleine Zugang zur Wohnung beschaffen und die kosten dafür trägt Person A.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2013, 19:43 von Uwe«

b
  • Beiträge: 9
Re: 1. Mahnung heute erhalten
#39: 09. Dezember 2013, 19:00
Person A hat seine Mahnung im Anhang beigefügt.

Person A hat 2 Bescheide bekommen Juli/Oktober fristgerecht Widerspruch eingelegt+ Antrag auf Aussetzung des Vollzug im separaten Schreiben.

Laut Mahnung sind 3 Bescheide aufgeführt oder sieht Person A das falsch.

Sollte Person A die Altlasten von 2012(22,28€) noch nach zahlen?

Darf Firma B Altlasten 2012 mit 2013 kombinieren?

Wenn Person A alle Bescheide fristgerecht Widersprochen hat +Antrag auf Aussetzung des Vollzugs müßte A dann nicht nur die Altlasten zahlen???

Und was Person A noch wundert einige bekommen Bescheide andere nicht,manche bekommen WIderspruchsbescheide andere nicht,einige bekommen gleich eine Mahnung und wieder rum gibts welche die haben noch gar nichts alles sehr verwirrend.

Sollte Person einfach abwarten was nach 15.12.2013 passiert???



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2013, 19:44 von Uwe«

R
  • Beiträge: 21
Re: 1. Mahnung heute erhalten
#40: 09. Dezember 2013, 19:27
Hallo nochmal,
vielleicht könnt Ihr bitte etwas helfen Klarheit in das Thema "Mahnung" etc. zu bringen.

Es läuft ja doch noch der ein oder andere Thread der eben das zum Ausdurck bringen will.

"ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.msg55424.html#msg55424

Beitragsbescheide, Mahnungen, Vollstreckung durch Behörde??
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7589.msg55371.html#msg55371

Wenn hier von Beitragsbescheid, Mahnung und Vollstreckung gesprochen wird,
ist doch "nur" die "normale" Post vom Beitragsservice gemeint. -oder?!?!?

Ist es nicht so, dass es erst ernst wird, wenn der Mahnbescheid vom zuständigen Mahngericht kommt?
-siehe Wiki Mahnverfahren http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
(wenn ich das richtig verstanden habe, muss der Gläubiger beim Mahngericht einen Antrag stellen, und dann erst
wird ein Mahnbescheid zugestellt, darauf hin kann man einen Widerspruch einlegen)

Kann jemand hier bitte mal eine juristisch fundierte Aussage machen?

Danke Regni


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Uwe

  • Moderator++
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Re: 1. Mahnung heute erhalten
#41: 09. Dezember 2013, 19:30
Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wieder. Weitere Infos: Regeln


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

t

themob

Re: 1. Mahnung heute erhalten
#42: 09. Dezember 2013, 19:58
@bikerheart01 und @all zum Thema Mahnung

Schaut euch mal diese 2 Threads an:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6898.0.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html

Die dort aufgeführten Kosten bezogen sich auf den Zeitraum vor dem 1.8.2013. Die neuen Kosten findet man hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7111.0.html

Die Vorgehensweise der Rundfunkanstalten ist klar. Sie versuchen mit entsprechenden Texten den säumigen Zahler unter Druck zu setzen, einzuschüchtern oder Ängste zu verbreiten. Was leider bei vielen funktioniert.

In der Vergangenheit haben etliche Landesrundfunkanstalten (LRA) der Aussetzung der Vollziehung zugestimmt, selten im ersten direkten Antrag an die LRA, spätestens aber dann wenn der Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim VG eingereicht wird, stimmen sie oft zu (nicht immer), hier gibt es wohl wie so oft sehr starke regionale Unterschiede. Von Bundesland zu Bundesland und VG zu VG.

Nähere Erläuterung zum Antrag und dem zugehörigen Verweis auf §80 Abs 6 findest man hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5996.msg47299.html#msg47299

und hier: http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html


Person A soll die Vorweihnachtszeit nutzen und wegen der Mahnung den Antrag auf Gewährung von Eilrechtschutz beim VG inkl. Kostenübernahme durch den Beklagten stellen. Bevor der gesetzte Termin verstrichen ist. Die LRA nutzt die Vorweihnachtszeit auch aus, nur auf Ihre eigene Art und Weise wie unzählige Kommentare zum Thema beweisen.

Den Antrag inklusive aller vorhandenen Unterlagen (Bescheide, Widersprüche, Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Vollstreckungsankündigungen etc.) und kurzem chronologischem Sachverhalt mit Verweis zu Anlage 1 - x  in zweifacher Ausfertigung ans VG. Ich empfehle, nach Möglichkeit den Antrag direkt beim VG abzugeben und sich eine Bestätigung mitgeben zu lassen. Alternativ kann auch jeder die Eingabe mündlich beim VG machen, wäre aber von Vorteil, wenn alle Unterlagen in zweifacher Ausfertigung in Kopie mitgenommen werden.

Ich persönlich denke, dass man damit zumindest übers alte Jahr kommt. Sollte ab dem 15.12 sich wirklich jemand aus der Vollstreckungsbehörde melden, soll Person A einfach eine Kopie des Antrags dort vorlegen und alles kurz erörtern.

Es ist der einzigste Weg in diesem Stadium, um aus "keine aufschiebende Wirkung" eine "aufschiebende Wirkung" zu erreichen, wenn alles gut geht.

Für alle die mehr Zeit haben, aber schon länger als 3 Monate keine Reaktion von der LRA auf den Widerspruch oder den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bekommen haben, wäre eine vorbeugende Möglichkeit, der LRA mit einer letzten 2 wöchigen Fristsetzung eine qualifizierte Antwort auf den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abzuringen, ansonsten würde man beim VG einen entsprechenden Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz stellen inkl. Kostenübernahme durch den Beklagten. Die Gefahr ist groß das bei all den unnützen Briefen ein wirklich relevantes Schreiben mal übersehn oder überlesen wird.

Oder aber vorbeugend direkt beim VG o.g. Gang gehen, damit diese Einschüchterungspost vermieden werden kann.

Sollte schon Klage eingereicht und dem Antrag auf Aussetzung stattgegeben worden sein und es sich wirklich um eine Mahnung handeln, dann einfach in zweifacher Ausfertigung mit der Bitte um Kentniss- /Stellungnahme an das zuständige Verwaltungsgericht unter Angabe des AZ einreichen.

Aus dem Geschäftsbericht 2012 der GEZ gibt es interessante Zahlen zum Thema:
http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2461/GB2012.pdf

Die Institution in Köln nennt es Dienstleistungsprodutk, hier das Produkt: Erlangung rückständiger Forderungen auf Seite 15

Es gibt auch noch eine weitere interessante Vorgehensweise der Kölner Institution mit einer Inkassogesellschaft aus Mainz: Creditreform
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7011.0.html

Lohnt sich auch, sich mal durchzulesen, damit jeder die Taktik der Kölner besser nachvollziehen kann, bzw. der Landesrundfunkanstalten

Wenn sich jemand für den Klageweg entschieden hat, sollte jeder auch gleichzeitig versuchen die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Also von keiner aufschiebenden Wirkung zur aufschiebenden Wirkung zu kommen. Ich persönlich habe seitdem Ruhe, wie im oberen ersten Threadlink beschrieben.

80% resultiert aus eigener Erfahrung, der Rest aus Recherche aus dem Internet und dem Forum, also keine wie auch immer geartete Rechtsberatung


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 21
Re: 1. Mahnung heute erhalten
#43: 09. Dezember 2013, 20:01
Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wieder. Weitere Infos: Regeln
Es geht nicht um Rechtsberatung!
Eine Aussage von jemandem der so einen Mahn Prozess schon durch, oder damit  sonstige Erfahrung gemacht hat, würde sicher dem ein oder anderen "helfen"
und das dachte ich wäre die Prämisse hier im Forum!?
Gruß Regni


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 21
Re: 1. Mahnung heute erhalten
#44: 09. Dezember 2013, 20:40
@bikerheart01 und @all zum Thema Mahnung...
Danke themob!
So habe ich mir das vorgestellt.
Gruß Regni


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben