Genau wie von Sojaja geschrieben,würde ich auch antworten,um die Sache zu verzögern.Wenn xyz die Sache der Stadtkasse darlegt,weil auf den Widerspruch keine Antwort gekommen ist oder kein Rechtsbehelf anhängig war,wird hier wenig passieren.
Ich hatte hier schon einmal diese ähnliche Situation von einem sagen wir Person K eingestellt,die sowohl eine Stadtkasse,als auch ein Inkasso-Büro betraf eingestellt und in beiden Fällen kam es nicht zur Vollstreckung.Meines Wissens muss dann immer ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid vorliegen,was bei K über die Stadtkasse und das Inkassobüro nicht der Fall war.
Wichtig ist immer zu widersprechen um Zeit zu gewinnen und eine klare Aussage zu treffen.Ein Inkassobüro hat sowieso wenig Möglichkeiten,bei der Stadtkasse ist es etwas schwieriger,aber dort sitzen auch nur Menschen,mit denen man reden kann und die Sache darstellen kann.
Oberstes Gebot ist reden und nicht einschüchtern lassen.
Das ist keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung.