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Autor Thema: 1. Mahnung heute erhalten  (Gelesen 30843 mal)

k
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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#15: 04. Dezember 2013, 18:14
Genau wie von Sojaja geschrieben,würde ich auch antworten,um die Sache zu verzögern.Wenn xyz die Sache der Stadtkasse darlegt,weil auf den Widerspruch keine Antwort gekommen ist oder kein Rechtsbehelf anhängig war,wird hier wenig passieren.
Ich hatte hier schon einmal diese ähnliche Situation von einem sagen wir Person K eingestellt,die sowohl eine Stadtkasse,als auch ein Inkasso-Büro betraf eingestellt und in beiden Fällen kam es nicht zur Vollstreckung.Meines Wissens muss dann immer ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid vorliegen,was bei K über die Stadtkasse und das Inkassobüro nicht der Fall war.
Wichtig ist immer zu widersprechen um Zeit zu gewinnen und eine klare Aussage zu treffen.Ein Inkassobüro hat sowieso wenig Möglichkeiten,bei der Stadtkasse ist es etwas schwieriger,aber dort sitzen auch nur Menschen,mit denen man reden kann und die Sache darstellen kann.
Oberstes Gebot ist reden und nicht einschüchtern lassen.
Das ist keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung.


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koppi1947

D
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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#16: 04. Dezember 2013, 20:29
"Ansonsten sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte zu unternehmen."

Ich denke so ein Schreiben wird ganz nett sein für X. Aber was wären denn im Ernstfall die rechtlichen schritte, wenn kein formeller Widerspruchsbescheid raus gegeben wird?


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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#17: 04. Dezember 2013, 22:27
 Hallo,
auch bei mir kam heute die Mahnung, wegen 223,89EUR. Das ist nicht schön.
Auf die Forderung der Rundfunkbeiträge habe ich immer brav Widerspruch eingelegt.
Auch mir wird im Schreiben die Eintreibung der Gebühr über die Stadtkasse angedroht. Inwiefern das jeder tun kann, oder ob da vorher ein richterlicher Beschluss erfolgen muß, weiß ich nicht.
Ich sehe das als letzte Warnung, bevor es ernst wird. Nochmals widersprechen und abwarten, denke ich.

Kämpferische Grüße
Fighter


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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#18: 04. Dezember 2013, 22:44
kann man überhaupt gegen den letzten Mahnbescheid widersprechen?

Auf der Rückseite steht zumindest wegen einem Widerspruch nichts mehr geschrieben.



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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#19: 05. Dezember 2013, 06:38
Das ist doch kein Mahnbescheid, sondern nur eine Drohung.


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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#20: 05. Dezember 2013, 10:15
Hallo,
auch bei mir kam heute die Mahnung, wegen 223,89EUR. Das ist nicht schön.
Auf die Forderung der Rundfunkbeiträge habe ich immer brav Widerspruch eingelegt.
Auch mir wird im Schreiben die Eintreibung der Gebühr über die Stadtkasse angedroht. Inwiefern das jeder tun kann, oder ob da vorher ein richterlicher Beschluss erfolgen muß, weiß ich nicht.
Ich sehe das als letzte Warnung, bevor es ernst wird. Nochmals widersprechen und abwarten, denke ich.

Kämpferische Grüße
Fighter

Widerspruch alleine für sich genommen ist nicht ausreichend. Du hättest die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragen sollen. Das läuft über das Verwaltungsgericht. Beispiele gibt es hier im Forum. Da es sich um eine öffentlich-rechtliche Geldforderung handelt, hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.

Oder Du zahlst unter Vorbehalt. Wenn der Onkel von der Stadtkasse kommt musst Du eh blechen. Allerdings kommen dann noch die Vollstreckungskosten hinzu.

Aber Du hast ja sicherlich, wie hier oft empfohlen, das Geld an die Seite gelegt.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

A
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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#21: 05. Dezember 2013, 12:05
Aber das hätte man doch machen müßen, nachdem die GEZ den Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung abgelehnt hat?


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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#22: 05. Dezember 2013, 21:57
Ich habe mir nochmals alle Schreiben angeschaut. Es gibt 2 Überschriften bei Schreiben vom Beitragsservice.

1. Rundfunkbeitrag
Simple Zahlungserinnerung ohne Rechtsbehelfsbelehrung und Ablehnung von Widerspruch, Bitte um Zahlung,...

2. Gebühren-/Beitragsbescheid
Klare Zahlungsaufforderung mit Drohung auf Zwangsvollstreckung und Rechtsbehelfsbelehrung und Rechtsgrundlagen
Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, etc.

Da alle Widersprüche an die GEZ gehen, sie diese selbst prüft und ablehnt, komme ich auch nicht weiter.
Ein Antrag auf Vollstreckung liegt mir noch nicht vor. Welche Aussetzung soll ich da beantragen und gegen wen?
Ich ging davon aus, das mich irgendwann der Beitragsservice vor Gericht auf Zahlung verklagen wird. Dann kann das Gericht feststellen, ob die Forderung rechtmäßig ist.


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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#23: 06. Dezember 2013, 03:46
Da alle Widersprüche an die GEZ gehen, sie diese selbst prüft und ablehnt, komme ich auch nicht weiter.

Zuständig ist eigentlich die jeweilige Rundfunkanstalt.

Ein Antrag auf Vollstreckung liegt mir noch nicht vor. Welche Aussetzung soll ich da beantragen und gegen wen?

Den wirst du auch nicht sehn (soweit er überhaupt nötig ist), sondern bloß das Ergebnis. Aussetzung der Vollstreckung sollte deutlich zuvor beantragt werden (auch bei der Rundfunkanstalt). Prinzipiell kann das auch ein Gericht im Rahmen einer laufenden Klage oder als separate einstweilige Anordnung anordnen, aber die Chancen drauf sind bei so relativ kleinen Beträgen normalerweise nahe null.

Ich ging davon aus, das mich irgendwann der Beitragsservice vor Gericht auf Zahlung verklagen wird. Dann kann das Gericht feststellen, ob die Forderung rechtmäßig ist.

Im Verwaltungsrecht läuft das andersrum. Selbst zivilrechtlich wird die Rechtmäßigkeit einer Forderung im normalen gerichtlichen Mahnverfahren nicht geprüft, solang sich der Belastete nicht aktiv wehrt.


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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#24: 06. Dezember 2013, 13:56
Person A hat heute auch seine Mahnung erhalten und soll bis zum 15.12.2013 205,65€ zahlen. Person A muss dazu sagen  das er bis jetzt 2 Beitragsbescheide fristgerecht Widersprochen und jeweils noch einen 2ten Brief mit Aussetzung der Vollstreckung beantragt und dieses immer per Einschreiben verschickt. Person A hat außer diesen normalen Textbaustein antworten nichts weiter erhalten, weder einen positiven bzw negativen Widerspruchsbescheid erhalten.

Nun wird mit der Mahnung, Pfändung etc angedroht auf der Mahnung ist keine Rechtsbelehrung wie soll Person A nun weiter vorgehen???


mfg Bikerheart


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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#25: 06. Dezember 2013, 14:28
... abheften?
Wenn die Drohung wahrgemacht wird, muss noch ein Vollstreckungsbescheid mit Widerspruchsfrist von 2 Wochen kommen. Und der kommt nicht per Infopost!

Unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.0.html
Habe ich schon angefangen mit einer Aufzählung der Droh- und Verschweigetaktik des Beitragsservice. Falls ich den Brief auch bekommen sollte, werde ich die Methoden dort auch noch aufführen.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

b
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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#26: 06. Dezember 2013, 14:37
Ok dann werde ich mal weiter abwarten. Person Ach findet das schon dreist von diesen Verein die brauchen sich an keine Gesetze zu halten und dürfen einfach alles machen ist doch eine Schweinerei. Person A hat immer alles fristgerecht per Einschreiben Widersprochen und extra noch einen Brief geschickt per Einschreiben auf Aussetzung der Vollstreckung und A hat nie einen Widerspruchsbescheid bekommen. So ein Saftladen man man man.


mal schaun was nach dem 15.12.2013 passiert.

mfg

bikerheart01



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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#27: 06. Dezember 2013, 14:43
ich finde das schon dreist von diesen verein die brauchen sich an keine gesetze zu  halten und dürfen einfach alles machen
bikerheart01

Die müssen sich schon auch an Gesetze halten, aber wie jeder andere Abzockverein versuchen auch sie es mit allen Tricks, die "Kunden" vorher schon zum Zahlen zu bewegen. Auch die Zahlfrist erscheint viel zu kurz - man soll bloß keinen klaren Gedanken fassen können.

Und "Rattenzahlung" haben sie doch auch bestimmt angeboten ("wir sind ja keine Unmenschen"  ;)  "und machen Ihnen daher das Zahlen leicht...")


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x

xrw

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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#28: 06. Dezember 2013, 15:35
Wenn die Drohung wahrgemacht wird, muss noch ein Vollstreckungsbescheid mit Widerspruchsfrist von 2 Wochen kommen. Und der kommt nicht per Infopost!

Ich kenn zwar nicht alle landesspezifischen Regelungen, aber generell gibts im Verwaltungsrecht keine Vollstreckungsbescheide, sondern bloß eine einfache Vollstreckungsanordnung (Landesrecht kann abweichen; insbesondere dürfen Rundfunkanstalten zumindest nicht überall die Vollstreckung selber anordnen, sondern müssen das z.B. die Rechtsaufsichtsbehörde machen lassen). Es ist nicht ausgeschlossen, dass direkt der Vollstreckungsbeamte damit vor der Tür steht, wobei er aber sicher nicht gleich mit härteren Maßnahmen anfangen wird.


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Re: 1. Mahnung heute erhalten
#29: 07. Dezember 2013, 09:22
@xrw in diesem Forum wurde ja oft geschrieben was der richtige werde gang ist woran Person A sich auch gehalten hat.

-nicht zahlen
-auf Bescheid warten(Person A hat 2 bekommen 07/10)
-Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen (jeweils fristgerecht Widersprochen+Aussetzung auf Vollzug )
-dann sollte ja der positive oder negative Widerspuchsbescheid folgen (kam nie)
-dann Klage

Person A hat sich an alles gehalten außer das A nie einen Widerspruchsbescheid erhalten hat sondern im Gegenzug die erste Mahnung mit Drohung auf Vollstreckung,
aber wie Person A ja hier liest, ist er nicht der einzige der so eine Mahnung bekommen hat. Ist das eine neue masche von dem Verein um die Leute einzuschüchtern???

Die Frist zur Zahlung läuft am 15.12.2013 ab, was glaubt ihr, passiert denn dieses Jahr noch was oder kommt der nächste Brief erst wieder 2014???

MfG

bikerheart


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