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Autor Thema: Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid (Einforderung Grundlagenbescheid)  (Gelesen 15142 mal)

H
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Person A hat mir erzählt, daß sie gegen den 1. Bescheid Widerspruch bei ihrer LRA eingelegt hat (mit entsprechender Einforderung eines Grundlagenbescheids + hilfsweise Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung).
Wenige Tage (Anfang April) danach kam ein 2. Festsetzungsbescheid, gegen welchen Person A erneut Widerspruch eingelegt hat (auch diesmal mit entsprechender Einforderung eines Grundlagenbescheids + hilfsweise Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sowie Verweis auf den 1. Widerspruch).
Seitdem hat Person A weder eine Bestätigung des Eingangs der Widersprüche noch weitere Post vom Betrugsser... -äh- Beitragsservice bekommen. Person A ist sich aber ziemlich sicher, daß es nur eine Frage der Zeit ist...


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and

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Person Fräulein fragt sich noch, ob sich die beiden Festsetzungsbescheide unterscheiden (Höhe und Zeitraum), sprich, initial Festsetzungsbescheid und Folgebescheid der dann jeweils nur das neu angefallene Quartal beinhaltet?

Wenn der Widerspruch negativ beschienen und zur Klage geschritten wird, wäre es möglich, das ein "Teilurteil" gefällt wird, sprich Säumniszuschlag muss entfallen, aber Bescheid muss bezahlt werden?
Das wäre ein schwacher Sieg, da der eigentliche Bescheid ja noch grundsätzlich angegriffen werden soll.

Wie kann sauber formuliert werden, das ein neuer Bescheid "ausgestellt" werden muss, so das der dann wieder mit anderen Gründen angegriffen werden kann?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2015, 20:34 von Bürger«

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Person Fräulein fragt sich noch, ob sich die beiden Festsetzungsbescheide unterscheiden (Höhe und Zeitraum)
Person A hat mir gesagt, daß dies der Fall ist (sowohl Höhe als auch Zeitraum).

sprich, initial Festsetzungsbescheid und Folgebescheid der dann jeweils nur das neu angefallene Quartal beinhaltet?
Der initiale Festsetzungsbescheid umfasst laut Person A den Zeitraum vom 01.01.2013 - 30.06.2014 mit einem Betrag von 331,64€.
Der Folgebescheid erstreckt sich laut Person A vom 01.07.2014 - 31.03.2015. Der Betrag von 169,82€ wird zum Gesamtbetrag von nun insgesamt 501,46€ hinzuaddiert, welchen Person A begleichen soll um weitere "Maßnahmen" zu vermeiden. Auf beiden Bescheiden ist jeweils ein Säumniszuschlag von 8€ ausgewiesen.


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Person A hat nun für beide Widersprüche einen Widerspruchsbescheid bekommen (siehe Anhänge). Die jeweiligen Widersprüche hänge ich auch an.

Person A fragt sich nun, wie man am besten weiter verfahren soll. Die Aussichten bei einer Klage in 1. Instanz sind in Bayern wohl ziemlich aussichtslos. Die 105€ (oder wieviel es aktuell auch immer sind) kann man sich wohl sparen und lieber in die Zahlung der offenen Beiträge investieren. Da die Klage ja nicht einmal aufschiebende Wirkung hat, muss man sich parallel auch noch mit der drohenden Zwangsvollstreckung rumschlagen (die 1. Mahnung hat Person A heute bekommen).

Also was kann Person A noch tun um Zeit zu gewinnen um höchstrichterliche Urteile abzuwarten?
Gibt es ein ausführliches, aktuelles Muster für eine Klageschrift (falls Person A sich doch dafür entscheiden sollte)?


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Edit "Bürger":
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Widerspruch (der 1.).
Der 2. sieht mehr oder weniger genauso aus mit Bezug auf den 1.


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Hallo zusammen,
Person Z hat ebenfalls einen Widerspruchsberscheid des WDR  ( 3 Tage nach dem Urteil am BVG) erhalten in dem der Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheides abgelehnt wurde und fragt sich nun ob sie gegen den Beitragsservice oder gegen den WDR klagen muss?

Der Brief stammt offensichtlich vom BS ( Briefpapier) ist aber mit MfG WDR +  Untertschrift unterschrieben


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Gast

Person Z hat ebenfalls einen Widerspruchsberscheid des WDR  ( 3 Tage nach dem Urteil am BVG) erhalten in dem der Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheides abgelehnt wurde und fragt sich nun ob sie gegen den Beitragsservice oder gegen den WDR klagen muss?

Rechtsbehelfsbelehrung durchlesen!

Da sollte drinstehen, dass eine eventuelle Klage gegen die zuständige Landesrundfunkanstalt, also dem WDR, zu richten sei (inkl. Adresse des WDR's).


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Irgendwelche Tips für Person A?

Edit "Bürger":
Bitte hier keine Allgemein-Diskussionen über Vorgehensweisen gegen WiderspruchsBESCHEIDe, die bereits andernorts im Forum ausgiebig und mehrfach behandelt sind, d.h. also in der Diskussion nicht abdriften vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid (Einforderung Grundlagenbescheid)

Es geht hier also im Wesentlichen um die
"Einforderung Grundlagenbescheid"

Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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Die Taktik "Einforderung Grundlagenbescheid" ist jedenfalls ganz klar sinnlos und gescheitert. Es läuft so oder so auf "sofort Zahlen" oder "Klagen mit anschließendem Zahlen" raus - insofern wird sich Person A wohl die Gerichtskosten sparen und in die Zahlung investieren...


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die Taktik "Einforderung Grundlagenbescheid" ist jedenfalls ganz klar sinnlos und gescheitert.
Die "Taktik" der "Einforderung Grundlagenbescheid" ist solange nicht "ganz klar sinnlos und gescheitert", wie es keine letztinstanzliche Entscheidung dazu gibt. Bislang hat nur der BGH seine diesbezügliche Auffassung geäußert...
BGH zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Tübingen aufgehoben I ZB 64/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14968.0.html
Das BVerwG mag dies u.U. ganz anders betrachten.
Dazu dient auch der gleichzeitig eingelegte offizielle Widerspruch, ohne den es ein Wagnis wäre, lediglich den "Grundlagenbescheid einzufordern".

Es ist und bleibt eine Grundsatzfrage verwaltungsrechtlich sauberen Handelns.
Ansonsten könnten zukünftig alle öffentlichen Abgaben einfach mal als "Schickschuld" deklariert werden - und im dümmsten Falle am Lebensende ein alleiniger "rückwirkender FestsetzungsBESCHEID" dann die gesamten Ersparnisse auffressen.


Es läuft so oder so auf "sofort Zahlen" oder "Klagen mit anschließendem Zahlen" raus
Was sind denn das bitte für Töne...?!? ;) ;D
Und weshalb sollte es auf "Klagen mit anschließendem Zahlen" hinauslaufen?!? ;)

Noch mal an alle Zweifler oder Verzagten:
Nicht etwa bisherige und jetzige abschlägige Urteile mit *zukünftigen* gleichsetzen!
Denn damit wäre jeder schlecht beraten gewesen, der auch schon in der Vergangenheit letztinstanzlich gewonnen hat ;)

Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265


insofern wird sich Person A wohl die Gerichtskosten sparen und in die Zahlung investieren...
Dies wäre bedauerlich und unter den gegebenen Umständen wohl auch etwas zu kurz gefasst...
...denn sofern die von uns allen (ich denke und hoffe, davon ausgehen zu dürfen) angestrebte grundsätzliche Änderung der (Un-)Rechtsgrundlage nicht erreicht wird (und dies ist ohne juristischen und politischen Druck kaum möglich) bleibt es ein kostenmäßig sicher noch steigendes Zwangs-Abo auf Lebenszeit, was auf Dauer betrachtet wesentlich teurer zu stehen kommt, als der momentane Rechtsweg.

Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840
sowie u.a. auch
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html
und ebenfalls Hamburg:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12777.msg88703.html#msg88703
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12856.msg89355.html#msg89355
DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14280.0.html

Gericht erwägt Verfahren auszusetzen - wegen Revisions-Verfahren am BVerwG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15242.msg101471.html#msg101471
"Das Gericht erwägt, das Verfahren wegen der beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Revision gegen das Urteil vom des OVG NRW vom 13.05.2015 - BVerwg 6 C 6.15; BVerwg 6 C 7.15; BVerwg 6 C 8.15 entsprechend $94 VwGO auszusetzen."

VG Stuttgart 08/2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15242.msg102448.html#msg102448
"[...] aktueller Status: habe nun die Mitteilung vom VG bekommen, dass mein Verfahren bis zur Klärung durch das BVG ausgesetzt wird."


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