ARD und ZDF missachten den Rundfunkstaatsvertrag (§10 und §11). Sie schulden eine staatsfreie, sachliche und objektive Berichterstattung ohne eine gezielte Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung. Da es hieran fehle, gäbe es auch keine Legitimation, die Bürger zwangsweise zur Finanzierung heranzuziehen.
Das ist nur ein Versprechen, wie jene der Politiker.
Politiker soll man wählen, obwohl sie sich an die Versprechen nicht halten.
Rundfunk muss man auch dann zahlen, wenn die Leistung nicht jene entspricht, die das schon ungerechte Gesetz vorschreibt.
Am deutlichsten war die Begründung, warum Blinde und Taube zahlen sollen: weil es ihnen angemessene Programme versprochen werden.
Man zahlt für das Versprechen, für das in der Theorie so tolle öffentliche Rundfunk wie in den Vorstellungen und Träumen von Paul Kirchhof. Es muss nicht Wirklichkeit sein, die Vorstellung genügt für die Fälligkeit der Abgabe,