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Autor Thema: RBB zieht gg. RBB-Staatsvertrag vor Bundesverfassungsgericht  (Gelesen 7901 mal)

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Süddeutsche Zeitung, 15.11.2024
Öffentlich-Rechtliche
RBB zieht vor Bundesverfassungsgericht
Der Sender kündigt an, gegen den RBB-Staatsvertrag zu klagen. Durch ihn werde die Rundfunkfreiheit verletzt, so Intendantin Ulrike Demmer.
https://www.sueddeutsche.de/medien/rbb-verfassungsbeschwerde-rbb-staatsvertrag-lux.LLBYwqCQoLPMunrweYiLjU
Zitat von: Süddeutsche Zeitung, 15.11.2024, Öffentlich-Rechtliche - RBB zieht vor Bundesverfassungsgericht
Ein knappes Jahr nachdem das neue RBB-Gesetz in Kraft ist, will der öffentlich-rechtliche Sender juristisch dagegen vorgehen. Der geltende Staatsvertrag verletze das Grundgesetz, die Eingriffe der Länder seien zu tief. Ein Sendersprecher erklärt, eine Verfassungsbeschwerde gegen den RBB-Staatsvertrag werde in der kommenden Woche beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums ebenso wie auch die Inhalte vorgenannter Partei(en)/ Organisation(en)/ Gruppierung(en) sowie auch die Grundhaltungen deren Vertreter spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Ausgewählte Links zu diesem Thema:
RBB zieht gg. RBB-Staatsvertrag vor Bundesverfassungsgericht (11/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38217.0
Nach Verfassungsklage: SPD in Brandenburg stellt RBB-Verbleib infrage (11/2024)
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Das kann ick auch!

[BE] Vorbereitung Verfassungsbeschwerde rbb-StV 2024
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U better not mess with the GEZ-Boykott-Forum!

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Märkische Allgemeine, 15.11.2024
Klage gegen Rundfunkstaatsvertrag
„Verfassungsbeschwerde unausweichlich“: Der RBB wehrt sich gegen politische Einflussnahme
Der RBB zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Er wehrt sich gegen den zwischen Berlin und Brandenburg ausgehandelten Rundfunkstaatsvertrag. Damit wurde der Sender nach der RBB-Affäre um Ex-Intendantin Schlesinger an die kurze Leine gelegt.
von Torsten Gellner
https://www.maz-online.de/brandenburg/verfassungsbeschwerde-in-karlsruhe-der-rbb-wehrt-sich-gegen-politische-gaengelung-AFQW5CJYFFH7FFGS7MVKQFLQSA.html
Zitat von: Märkische Allgemeine, 15.11.2024, „Verfassungsbeschwerde unausweichlich“: Der RBB wehrt sich gegen politische Einflussnahme
[...]  Der Sender sieht die Rundfunkfreiheit durch den seit Ende 2023 gültigen Vertrag bedroht. [...]

[...] Dagegen wehrt sich der RBB, da dies eine Einschränkung der Rundfunkfreiheit bedeute.

[...]

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Spiegel, 15.11.2024
Zu viel Einfluss der Politik?
RBB legt Verfassungsbeschwerde gegen neuen Rundfunkstaatsvertrag ein
Ein neuer Rundfunkstaatsvertrag sollte für mehr Kontrolle beim ehemaligen Skandalsender RBB sorgen. Doch dem Sender geht die Einflussnahme der Politik zu weit – nun wehrt er sich juristisch.
Von Vicky Bargel
https://www.spiegel.de/wirtschaft/rbb-legt-verfassungsbeschwerde-gegen-neuen-rundfunkstaatsvertrag-ein-a-30588399-358e-49fe-9b92-b39f3b64a9b4

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P
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Das ist gut, die Bürger könnten vielleicht auch klagen gegen das Land auf Unterlassung des Eingriffs in die Pressefreiheit durch die beteiligten Länder in Form des Rundfunkstaatsvertrags. Das könnte jedes Landesverfassungsgericht - hier Berlin - wahrscheinlich isoliert prüfen, wenn es isoliert erfolgt. 1 Jahr Zeit ab der Änderung, oder?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. November 2024, 00:51 von Bürger«

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Möglich wären Landesverfassungsbeschwerden der Bürger in Brandenburg und Berlin.
--------------------------------------------
Sie wären im Prinzip vorgreiflich, weil konform mit den Regeln der Subsidiarität - Details lasse ich weg. 
Also müsste die Beschwerde beim BVerfG eigentlich ausgesetzt werden... Ergebnis insoweit offen...
Die Bürgerbeschwerde verfolgt andere Punkte, so dass die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht des RBB sie nicht gegenstandslos machen kann.

An Rechtlichen Argumenten gegen den RBB-Staatsvertrag fehlt es nicht.
----------------------------------------------------------------
Die politischen Parteien haben sich den RBB "zur Beute gemacht", möchte man frei nach Wissenschaftler Herbert von Arnim sagen. Mit diesem Staatsvertrag endgültig?

Der "VEB Volkseigene Betrieb" RBB gehört dem Finanzierer seit 1923, dem Volk. Dies hat weder Recht auf Gesellschafter-Hauptversammlung noch Wahl von Aufsichtsrat und Vorstand. Das ist Verstoß gegen den Enteignungsschutz. Wenn die Parteien die Sender kaufen wollen, gerne, bitte 10.000 Euro Enteignungs-Entschädigung an jeden Haushalt ("Aktionjär").

Da das bundesweite Gesamtvermögen der Parteien weit unterhalb der nur für den RBB nötigen 40 Milliarden Euro ist, fordern die Bürger Reaktivierung ihres gestohlenen Eigentümer-Rechts.


Ferner, "Rundfunkfreihet" gilt nicht für Öffentlich-Rechtliche.
--------------------------------------------------------
Grundrechte sind Schutzrechte der Privaten gegen die öffentlich-rechtliche Gewalt. Die Sender verfügen über Grundrechteschutz gar nicht. Sie bluffen. Bei vielen Richtern mag das ja funktionieren, so lange niemand widerspricht.

Letztlich ist die RBB-Verfassungsbeschwerde ein risikoarmer Versuchsballon im Sinn von Stellvertreterkrieg für die Finanzinteressen der rund 100.000 Privilegierten im Land, die dank Zwangs-Rundfunkabgabe deutlich mehr Einkommen und Vorteile haben dürften als in der freien Wirtschaft. Der RBB soll ausloten, wie gut man sich auf die parteien-bestimmten Richter des Bundesverfassungsgerichts einmal mehr hoffentlich verlassen kann.


Die seit 2021 im Schwebezustand verbliebenen Landes-Verfassungsbeschwerden
-------------------------------------------
wären erneut zum Entscheid zu beantragen. Dies war im Frühjahr 2021 dem Landesverfassungsgericht Berlin "für irgendwann in den nächsten Jahrzehnten" schon angekündigt worden. Der dortige Entscheid wurde allein deshalb für unwirksam erklärt, weil über 50 % des Richterkollegiums damals bereits nicht mehr im Amt waren. Ihre Unterschriften waren "ultra vires" - in Überschreitung ihrer Befugnis.

Wenn sich alle mit so etwas abfinden, herrscht der sogenannte "Rechtsfrieden" trotz Nichtigkeit, Die Berliner Beschwerdeführer haben sich damit aber nicht abgefunden, sondern Fehlen eines Entscheides beide je 2-fach reklamiert - also einforderbar neu jetzt 2024. 

Dafür müsste ein Crowdfunding erfolgen.
------------------------------------------------------
Wir haben im Forum aktuell nicht die nötige Breitenwirkung dafür. Bald könnte es einigen Neuzugang geben,, aber eher Anfang 2025. Die Verfassungsbeschwerden müssen aber bis 31. Dezember erfolgen - Fristablauf.

Auch ist ein Politik- und Justizskandal nichts für Anwälte,
----------------------------------------------------------------------
das können Nurjuristen nicht händeln. Nur bei Anwälten funktionieren Spendenaufrufe aber relativ gut. Der fehlende Erfolg war für die praktizierten Fälle voraussehbar.
Anwälte sind ein Hammer, aber nicht jedes Problem ist ein Nagel. Gegen einen Politik- und Justizskandal ist der züchtige anwaltliche Schriftsatz chancenlos, zumal man mit 200 Euro pro Stunde ja 200.000 Euro Honorar berechnen müsste, so breit gefächert ist so ein Politik- und Justizskandal. 

Dies ist gegenüber vielen Streitern aber nicht gut einsehbar zu machen.


Die Aufgabe lautet nun demnach, extern - nicht im Forum - ein Crowdfunding zu organisieren
--------------------------------------------------
für 2 x- 3 = 6 Landesverfassungsbeschwerden.
Mindestbedarf 500 Euro pro Beschwerde, Wunschbedarf 1.000 Euro pro Beschwerde.

Bemühungen dafür setzen ein. Da es - jedenfalls einstweilen - keine Maßnahme des Forums ist, soll das jedenfalls einstweilen hier nicht weiter erörtert werden.
Darum habe ich es hier eingefügt statt einen neuen Thread zu starten. (Hloffenllich sehen die Moderatoren des Forums das analog...)   :angel:
Das sollte hier also nicht ausgiebig diskutiert werden, sondern wenn, dann nur straff und kurz.-

Wer sich startk fühlt, dafür in Sozialen Netzwerken Spender zu aktivieren,
----------------------------------------------------------
bitte Mitteilung per PM, vorzugsweise mit eigener E-Mail-Adresse.
Wer in Berlin und Brandenburg selber diese Standard-Beschwerde einreichen möchte, bitte ebenfalls Mitteilung per PM mit E-Mail-Adresse.
Das ist überflüssig für diejenigen, die sowieso auf dem Verteiler des etwa monatlichen Newsletters für die Führung von Musterverfahren sind. . 



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. November 2024, 23:20 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Ferner, "Rundfunkfreihet" gilt nicht für Öffentlich-Rechtliche.
--------------------------------------------------------
Grundrechte sind Schutzrechte der Privaten gegen die öffentlich-rechtliche Gewalt. Die Sender verfügen über Grundrechteschutz gar nicht.
1 Grundrecht haben sie, vom BVerfG bestätigt; siehe

BVerfG 1 BvR 341/93 - ÖRR nur Anspruch auf Art 5 Abs 1 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33746.0

Alle ÖRR haben das Grundrecht der inhaltlichen Freiheit, darüberhinaus alle weiteren Grundrechte allen anderen gegenüber einzuhalten, da "öffentlich".


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Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Dieser Thread läuft in die völlig falsche Richtung!
Die Dreistigkeit der Intendantin des rbb sollte hier nämlich Schwerpunkt sein!
Die Frau ist politische Beamtin des Bundes im einstweiligen Ruhestand.

Zeit Online vom 21. Juni 2023, + Artikel
Kommentar von Georg Löwisch
Ulrike Demmer:
Senderstörung
Die Journalistin Ulrike Demmer ist mutig. Dennoch hätte die Ex-Regierungssprecherin nicht zur RBB-Intendantin gewählt werden dürfen.
https://www.zeit.de/2023/27/ulrike-demmer-rbb-intendantin-wahl

Süddeutsche Zeitung vom 28. September 2023
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk:
Gutachten: Wahl der RBB-Chefin war rechtswidrig
Nach einem teils chaotischen Verfahren wurde Ulrike Demmer im Juni als Senderchefin bestellt. Ein Gutachten kommt zu dem Schluss: Die Wahl müsse wegen zu vieler Fehler wiederholt werden.
https://www.sueddeutsche.de/medien/rbb-wahl-intendantin-ulrike-demmer-gutachten-1.6261012

Dass Bundes-Ulrike-Merkel-Vertraute1 eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Rundfunkfreiheit einreicht, ist doch sehr erstaunlich! Sie selbst ist nämlich unzweifelhaft eine erhebliche Gefahr für Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG!

1
Stern Podcast
"ÜberMerkel" – Folge 8 Angela Merkels frühere Sprecherin Ulrike Demmer: "Sie hat schon Säle gerockt"

Mehr als fünf Jahre lang hat Ulrike Demmer als stellvertretende Regierungssprecherin den Alltag von Ex-Kanzlerin Angela Merkel hautnah miterlebt. In der achten Folge des stern-Podcasts "ÜberMerkel – Vertraute erzählen" berichtet sie aus dem Inneren des Kanzleramts – und von sehr menschlichen Momenten.
https://www.stern.de/politik/deutschland/uebermerkel/ulrike-demmer-ueber-angela-merkel---sie-hat-schon-saele-gerockt--31665864.html

 :)


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Dieser Thread läuft in die völlig falsche Richtung!
Die Dreistigkeit der Intendantin des rbb sollte hier nämlich Schwerpunkt sein!
Sollte nicht eher über die Sache gestritten werden und weniger über konkrete Personen?

Das Land Brandenburg bringt übrigens den Rückzug aus dem RBB ins Spiel - siehe u.a. unter
Nach Verfassungsklage: SPD in Brandenburg stellt RBB-Verbleib infrage (11/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38221.0


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Sollte nicht eher über die Sache gestritten werden und weniger über konkrete Personen?

Gesellschaft der Zukunft
38 Ideen für Neues

https://www.herder.de/geschichte-politik/shop/p4/83097-gesellschaft-der-zukunft-gebundene-ausgabe/

Verlag Herder
1. Auflage 2024

Zitat
Mit Beiträgen von Ulrike Demmer, Kirsten Fehrs, Serap Güler, Dunja Hayali, Stephan Harbarth, Christoph Heusgen, Wolfgang Holler, Timotheus Höttges, Wolfgang Huber, Michael Ilgner, Ilko-Sascha Kowalczuk, Annegret Kramp-Karrenbauer, Michael Kretschmer, Norbert Lammert, Nathanael Liminski, Bettina Limperg, Klaus Mertes, Friedrich Merz, Hildegard Müller, Sönke Neitzel, Konstantin von Notz, Verena Pausder, Constanze Peres, Frauke Roth, Peer Steinbrück, Frank-Walter Steinmeier, Ellen Ueberschär, Arnd Uhle, Kristina Vogel, Jan Vogler, Volker Wieker, Ulrich Wilhelm

Watt iss denn die "Sache"?
Wie die Demmer vernetzt ist?
Denk mal drüber nach!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2024, 19:57 von Profät Di Abolo«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass...
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Dieser Thread bewirkte über PM einen Vorschlag, der die angestrebte Minimalfinanzierung für die Bürger-Verfassungsbeschwerden ermöglichen könnte. Also ist die Aufgabe nun konkreter zu überdenken.

Ja, die Ex-Regierungssprecherin und ihre Einbindung -
--------------------------------------------------------------------
darunter der Chef des Bundesverfassungsgerichts im Autorenteam. Das Forum hat mit diesem Thread wieder einmal seine Entdeckungs-Effizienz gezeigt.

Immer, wenn jemand empört ist über den Vorwurf "Staatsfernsehen", dürfen wir kontern:
"Ja, wie hättet ihr es denn gern? 'Regierungssprecher-Fernsehen' kann ich beispielsweise zur Wahl anbieten. RBB Berlin und jahrelang der BR in München. Kleine Steigerung von Staatsfernsehen, nicht wahr?"


Dem Ministerpräsidenten von Brandenburg hat die RBB-Intendantin zu verdanken,
-------------------------------------------------
dass sie in eine Millionärs-Karriere wechseln durfte nach verlorener vorheriger Funktion ("arbeitslos"?).
Dass sie diese Verfassungsbeschwerde ohne Absprache mit dem Ministerpräsidenten machte, glaubt nur, wer glaubt, dass die Erde eine Scheibe ist - oder irre ich da?
Mit CDU im Bund und im Bundesland Berlin ist die sowieso jahrelang drängende Herstellung der Brandenburger Medien-Autonomie noch mehr ein Muss für das Interesse der dortigen SPD-Zukunft.

Diese Verfassungsbeschwerde, musste sie zeitlich vor der ARD-Gesamtbeschwerde erfolgen, taktisch betrachtet, um diesen Zweck zu erfüllen?
Ist das Scheitern oder Siegen der RBB-Verfassungsbeschwerde, das eine wie das andere, das Ziel? Um im Brandenburger Landtag dann dank Empörung die nötige Mehrheit zu erreichen für die Ehescheidung vom RBB? Trennung von Bett und RBB-Hochhaus für immer?
Der neue MDR-Untersender bekommt die Potsdamer Gebäude des RBB zugeschlagen?


Rundfunkfreiheit, das ist ein komplexes Thema.
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- Dank an @pinguin für die Richtigstellung.

Wir müssen einsteigen in die Wort-Details. Das Bundesverfassungsgericht hat den Rechtsfehler begangen, diese Freiheit ganz summarisch einer öffentlich-rechtlichen Institution zuzuschreiben. Es hätte sofort differenziert werden müssen:
Das ist nur die Programm-Gesamtgestaltung.
An dieser Stelle hätte das Gericht daran erinnern müssen, dass es aber inhaltliche Neutralität als Verpflichtung von ARD, ZDF usw. immer einfordert.

Die öffentlich-rechtlichen Sender sind die einzigen, die den inhaltlichen Ausrichtungs-Aspekt der Rundfunkfreiheit dahingegen also nicht genießen. Die faktische Ausrichtung "links-grün" (und zwar der ideologisch bedenkliche Flügel davon), dies ist den Sendern verboten.

Privatrechtliche Medien dürfen von anarchistisch-links bis national-rechts oder Hayeks totale Wirtschaftsfreiheit, sie dürfen alles abdecken. ARD, ZDF usw. sind schon durch "öffentlich-rechtlich" nicht im Besitz dieser Komponente der Rundfunkfreiheit. Obendrein wird es ihnen durch die Gründungsgesetze und den Medienstaatsvertrag sogar spezial-gesetzlich ganz ausdrücklich untersagt. 

Diese Sender funktionieren mit dem Anteil ihrer Ideologie-Belehrung ständig gesetzwidrig und obendrein fundamental verfassungswidrig. Der in Kettenwirkung entstehende Schaden für die Wirtschaft, das Land, die Bürger ist unermesslich.


Gegen die beweiskräftige ideologische Ausrichtung ist der "ordentliche" Rechtsweg (Verwaltungsgerichte) verweigert worden.
--------------------------------------------------------
Verwiesen wurde auf die Sofortbeschwerde bei Verfassungsgerichten.
(Dürfen wir das nun als den "unordentlichen" Rechtsweg bezeichnen?) :-)

Dies wird in aktuellen Musterverfahren vorbereitet (im Musterschriftsatz "NEIN-BRIEF" der Abschnitt M.).

Sobald eine Mindestfinanzierung für die viele Arbeit erreicht ist, wird losgelegt. Die Frist 31. Dezember 2024 für den RBB-Teil dürfte einzuhalten sein.
Die anderen Gegenbeschwerden der Bürger-Eigentümer gegen das Vorstände-Kartell ihres ARD-Unternehmenskapitals können sich in Varianten bis Februar 2025 erstrecken. 

Anmerkung: Vorher ist noch die Frist des 18. Dezember 2024 gegen die Heizungsgesetze, die den Bürgern die Mieten und die Eigenheimkosten um rund 5 Prozent erhöhen wollen. Die vorbereitete Beschwerde steht schon im Netz. Das dürfte also nebeneinander schaffbar sein. 


Später soll nach Wegen gesucht werden, dass Einzelbürger
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sich den anhängigen Beschwerden anschließen können. Mit dem Bundesverfassungsgericht war bereits etwa 2022 geklärt worden: Verfahrensrechtlich ist da kaum Spielraum. Der Rest-Spielraum muss geklärt und genutzt werden.

Für die Musterverfahren gegen ARD, ZDF usw. ist es in diesen Wochen gelungen, eine kostenfreie Ankopplung durch jedermann zu gestalten (dank der Anregung eines hessischen Verwaltungsgerichts im Hinweisbeschluss etwa 1. August 2024 an den HR Hessischen Rundfunk).


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Dass sie diese Verfassungsbeschwerde ohne Absprache mit dem Ministerpräsidenten machte, glaubt nur, wer glaubt, dass die Erde eine Scheibe ist - oder irre ich da?
Ob das verifizierbar ist, daß der MP des Landes Brandenburg dieses vorab bereits wusste? Der Landtag des Landes Brandenburg verkündete jedenfalls, daß er nichts davon wusste?


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@pinguin : Strategie der Herren - die Abstimm-Kader in den Landesparlamenten erhalten erst Info, sobald der Tag der Abnickpflicht gekommen ist.
Die Simulation "alle Macht geht vom Volk aus" verpflichtet. Jedenfalls ist es nur Simulation in Sachen ARD, ZDF, Informationsfreiheit usw.

Wie könnten beim RBB die Bausteine zusammenpassen?
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- Der RBB sucht ja bereits Käufer für die Hälfte seiner Berliner 2 Mini-Hochhäuser.
- Angeblich kein Bedarf für 1 Hälfte. 
- Übrigens, die gleichen RBB-Gremien hatten Super-Flächen-Bedarf bejaht für den geplanten Neubau. Passt schlecht zusammen?
- Gleich 2 unvereinbare Simulationen von Demokratie und "Herrschaft geht vom Volk aus".


Prognose-Versuch für spätere Nachschau:
-----------------------------------------------------------
Also, die Grauen Eminenzen "da ganz oben" planen vielleicht, die Hälfte des RBB, Berlin, loszuwerden für viel Geld, da wieder-aufersteht dann das unter Schlesinger mit allseitiger (!) Zustimmung verbrannte RBB-Eigenkapital, der neue Brandenburg-Untersender hat ja dann die wohl wenig genutzten Potsdamer RBB-Liegenschaften,
anderes dort im Immobilien-Umfeld gehört wohl sowieso mittelbar dem Staat.

Ablauf?
------------------
Man holt sich einen Entscheid vom BVerfG,
findet darin Empörendes, egal, wir er ausfällt,
kündigt den RBB-Vertrag, zieht im allseitigen Einvernehmen die Ehescheidung vor auf 31. Dezember 2025.   ? ? ?


Prognosen haben es an sich, dass es auch ganz anders kommen kann.
------------------------------------------------------------------
Hier nur gemacht, um es festzuhalten,
weil bereits ein Bestandteil der kommenden Bürger-Verfassungsbeschwerde.
Denn für den Fall dieses Ablaufes wird verlangt, dass die Bürger von Berlin und Brandenburg, die RBB-Eigentümer, durch Volksabstimmung zu diesen Punkten befragt werden.


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Man holt sich einen Entscheid vom BVerfG,
findet darin Empörendes, egal, wir er ausfällt,
kündigt den RBB-Vertrag, zieht im allseitigen Einvernehmen die Ehescheidung vor auf 31. Dezember 2025.   ? ? ?
"Empörend" am derzeitigen Konstrukt, dessen Produkte ich mangels Rundfunkinteresse selbst nicht beurteilen kann, ist, soweit die Aussagen des Landtages Brandenburg stimmen, die ungenügende Berichterstattung über Belange des Landes Brandenburg und der Bürger/-innen des Landes Brandenburg.

Vielleicht war es, im Nachhein betrachtet, tatsächlich ein Fehler, ORB und SFB zum RBB zusammenzulegen?


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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