Guten TagX,
rein fiktiv natürlich.
Tja, so iss das mit den staatlichen und staatsfernen Technokraten eben.
Dieser registergestützte Zensus und dieser registergestützte "bundesweite Meldedatenabgleich" haben so ihre Tücken. Wie jetzt 3 Millionen Wohnungen aus dem "Raster des BeitraXservice" verschwinden können ist ein Mysterium. Vielleicht hat ja der Umstand damit was zu tun, dass so ein Genie und BVerfG-Richter a.D. - dessen Bruder damals 2018 am BVerfG das Urteil Rundfunkbeitrag verlas - ein Gutachten "umhegte Wohnung Art. 13 GG"
1 für die ARD schrieb. Wer weiß schon, ob die 3 Millionen Wohnung vom Bildschirm des ARD, ZDF, Deutschlandradio BeitraXservice verschwanden, weil sie tatsächlich leerstehen? Vielleicht ist der GEZ-Boykott ja viel erfolgreicher als wir alle dachten! Kann ja sein, dass in den letzten Jahren eine teutonische Trabantenstadt mit 3 Millionen Wohnungen aus dem Boden gestampft wurde und die Bewohner alle "melderechtlich untertauchten", indem sie sich gar nicht anmeldeten! Also ein wohnungsbezogener BeitraX für ungeliebte Anstalten ist jetzt bestimmt nicht so förderlich für melderechtskonformes Verhalten. Der staatferne ARD-Lobbyist und BVerfG-Richter a.D., der dem Staat einen Bärendienst leistete und dafür noch Ruhegehalt vom Bund kassiert. Tja, "Prof. umhegte Wohnung" kleiner ARD-Gutachten-BeitraX, große melderechtliche Wirkung!
Ey du musst dich noch Ummelden! Auch bei der GEZ! Jaaaa, klar! "Gleich" nächstes Jahr! Vielleicht ...
Geiler ARD-Gutachten-BeitraX zur Schrottung der "Meldedatenbanken, "Prof. umhegte Wohnung"! Supi Alter!
Jedenfalls sollen dem Beitragsservice zum "Stichtag 06.11.2022" (Seite 17; Jahresbericht 2023) wohl alle personenbezogenen Meldedaten (volljährig; keine Auskunftssperre § 51 BMG) übermittelt worden sein. Wieviel genau das waren verschweigt der Jahresbericht. Ob jetzt ganze Gemeinden GEZ-Sabotage betrieben und ihre Datenbestände "auf Null reduzierten" müssen diese Genies beim BeitraXservice "erforschen". Jedenfalls wissen wir aus dem
Lieferkonzept – Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörde an die Landesrundfunkanstalten 2022 dass 72,9 Millionen Personendatensätze an den BeitraXservice übermittelt werden sollten.
Thema: Findet der Meldedatenabgleich 2022 statt oder fällt er aus?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36058.msg217587.html#msg217587Lieferkonzept – Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörde an die Landesrundfunkanstalten 2022 (zip, 1.9 MB)Quelle:
https://www1.osci.de/meldewesen/xmeld/begleitende-informationen-zum-standard-xmeld-2247#T%C3%9C0120 So, jetzt ist dieser "registergestützte Zensus und bundesweite Meldedatenabgleich, mit wem wohnst du und wird GEZahlt" nur eine Momentaufnahme. Sozusagen das GEZ-Gesamtbewohner-Foto vom 06.11.2022. Am 07.11.2022 fanden schon die ersten Umzüge statt und die Momentaufnahme fing an zu verblassen. Naja, dann kam der Jahreswechsel und die Umzüge 2023 fingen an. Dazu schreiben die Genies vom BeitraXservice in ihrem Jahresbericht 2023 auf Seite 16-17:
Ergebnisse der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung
Im Jahr 2023 verschickte der Beitragsservice auf Basis der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung knapp
3,8 Mio. Briefe an rund 2,4 Mio. private Adressen, um zu klären, ob der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Die Anzahl der
Klärungsschreiben liegt damit geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres (2022: rund 3,9 Mio.).
Insgesamt meldete der Beitragsservice für mehr als 1,35 Mio. der privaten Adressatinnen/Adressaten im Zuge der
anlassbezogenen Meldedatenübermittlung eine Wohnung an:
- Rund 0,46 Mio. Bürger/-innen beantworteten die Klärungsschreiben eindeutig mit den erforderlichen Angaben und wurden entsprechend angemeldet.
- Rund 0,57 Mio. Empfänger/-innen der Klärungsschreiben reagierten entweder gar nicht oder nicht sachdienlich. Sie
wurden automatisch angemeldet.
- In weiteren rund 0,32 Mio. Fällen reagierten die Angeschriebenen zwar auf das Klärungsschreiben, das Anmeldedatum
stimmte aber nicht mit den übermittelten Daten der Meldebehörde überein. In diesen Fällen erfolgte eine Anmeldung zum von der Meldebehörde übermittelten Datum.
Insgesamt nahm der Beitragsservice infolge der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung 0,89 Mio. automatische Anmeldungen vor.
Bearbeitung der anlassbezogen übermittelten Meldedaten
Nicht mehr benötigte Meldedaten löscht der Beitragsservice innerhalb der gesetzlichen Fristen. Konkret hat der
Beitragsservice die von den Einwohnermeldeämtern übermittelten Daten der volljährigen Bürger/-innen 2023 wie
folgt bearbeitet:
- In rund 19,3 Mio. Fällen konnten die Daten der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung gelöscht werden. Sie waren entweder schon bekannt oder ließen sich einem bereits bestehenden Beitragskonto zuordnen. Die hohe Zahl hängt damit zusammen, dass gegenüber 2022 zwar rund 11 Mio. mehr Meldesätze geliefert wurden. Der Großteil
der zusätzlichen Meldesätze war aber vom Klärungsverfahren ausgeschlossen, da es sich lediglich um Fortschreibungsnachrichten aus dem Melderegister handelte, die aus einer Umstellung im Meldewesen resultierten. Folglich hatten die meisten dieser Meldesätze keine Relevanz für den Beitragsservice und wurden direkt verworfen.
- Rund 4,4 Mio. anlassbezogen übermittelte Datensätze führten zu einer Aktualisierung der Beitragskonten.
Wieviele dieser "Klärungsschreiben 2022 bundesweiter Meldedatenabgleich 2022 und anlassbezogene Meldedatenübermittlung 2023" im Post-Nirvana landeten, wissen die Genies beim BeitraXservice natürlich nicht. Wieviele "Bewegungsmeldungen", also wegen Umzugs" es tatsächlich gab, ist ein Geheimnis, da die Genies des BeitraXservice "Umzugsmeldungen" und "Korrekturmeldungen" in "einen Topf" werfen. Wir können allerdings feststellen, dass 19,3 Mio. "anlassbezogene Personendatenübermittlungen" für den Drops waren, da sie sofort vom BeitraXservice gelöscht wurden. Ob diese massenhaften Löschungen nun tatsächlich so sinvoll war, werden wir nie erfahren und weiß eigentlich nur der Programmierer beim BeitraXservice, da die Löschung ja nicht "einzeln händisch" durch einen Sachbearbeiter erfolgt.
Und schon sind wir bei der These der "Mata Hari des GEZ-Boykott´s"! Diese fiktive Agentin, die Mata Hari des GEZ-Boykott´s, ist Programmierin beim BeitraXservice und hat in den Programmablauf den "GEZ-Boykott-Wurm" "eingeschleust"! Der GEZ-Boykott-Wurm löscht nach dem Zufallsprinzip Millionenfach personenbezogene Daten des bundesweiten Meldedatenabgleichs 2022 und der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung 2023!
Der Hammer ist, dass bei diesem nichtrechtsfähigen Konstrukt in Kölle, also bei NIEMAND, niemand schuld haben kann. Am Ende war es natürlich kein Mensch sondern die Maschine hat schuld!
Das wird dann wohl auch der Grund dafür sein, dass die Aufsichtbehörde Art. 51 DSGVO, der gemeinsame UnfuXdatenschutzbeauftragter BR, MDR, SR, SWR, WDR, hr, rbb, Deutschlandradio und ZDF der Sache nicht auf den Grund geht. Wieso sollte er gegen Niemand ermitteln!?! Sind doch nur Millionenfach personenbezogene Daten betroffen, die völlig beknackt und rechtswidrig verarbeitet werden. Wen wundert es auch, dass über die "Aktualität der Wohnungskonten beim BeitraXservice" und die "Anordnung eines bundesweiten Meldedatenabgleichs § 11 Abs. 5 RBStV die KEF mit "Bericht" entscheidet!?!
Das jetzt "die Kosten" beim Beitragsservice nur leicht gestiegen sind, aber unter der "Infaltionsrate" liegen, ist auch so ein Ding! Wie zu jedem bundweiten Meldedatenabgleich, eXplodierten die Kosten für "IT-Fremdleistungen, Fremdbearbeitung" (Seite 34 Jahresbericht 2023) von
51.177.576,66 Euro im Jahr 2022 auf satte
58.029.120,81 Euro im Jahr 2023.
Naja, jedes Jahr seit 2013 kommt dieser "Jahres- / Geschäftsbericht Daten-Debakel" raus.
Thema: Geschäftsberichte/ Jahresberichte - GEZ/ Beitragsservice https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36461.msg219058.html#msg219058 Die "Geschäfte" laufen wohl gut, schließlich gab es eine "Ertragssteigerung" auf knapp über 9 Milliarden Euro 2023.
So wie die da in Kölle allerdings mit ihren "Daten" umgehen, hab ick da so meine Zweifel. Ick möchte nicht wissen, was auf deren Bankkonten tatsächlich los ist. Nach den rbb-Skandal würde mich nicht wundern, wenn "auf Grund eines Programmfehlers" tatsächlich seit Jahren Milliarden verschwunden sind! Natürlich hat NIEMAND schuld, ist ja schließlich ein "nichtrechtsfähiges Konstrukt". Und am Ende war es ja die Maschine die Bitcoins digital erwarb und auf eine Südsee-Insel verschwand!
Jetzt könnt ihr euch alle aufregen oder auf den Rat des Profäten hören:
Einfach für alle! Einfach ALLE: die Ministerpräsidenten, regierenden Bürgermeister, ARD, ZDF, Deutschlandradio, den gemeinsamen UnfuXdatenschutzbeauftragten, ARD-Volljuristen und Lobbyisten, die jaanze römische GEZ-Welt herzhaft auslachen!
ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice Jahresbericht 2023?
ausGEZählt und ausgelacht!
U better not mess with the GEZ-Boykott-Forum!
1 Seite 64; Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erstattet im Auftrag
der ARD, des ZDF und D Radio von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof Bundesverfassungsrichter
Abrufbar unterhalb Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag darf erhöht werden; "Titel":
Achtung! Link führt zum SWRhttps://www.swr.de/unternehmen/suche-unternehmen-100.html?swx_restriction=%2Funternehmen&swx_q=Finanzierung
Zudem nimmt dieser gesetzliche Tatbestand einer sozialen Gruppe die Vorgaben des Art. 6 Abs. 1 GG auf, die die Gemeinschaft von Eltern und Kindern – als Lebens- und Erziehungsgemeinschaft, als Hausgemeinschaft und später als Begegnungsgemeinschaft – schützt. Jenseits dieses Haushaltskerns der „bürgerlichen Kleinfamilie“ als „familiales Grundmuster“ bietet der Privathaushalt in der Vielfalt moderner Lebensformen stets Gemeinschaften, die auf ein Zusammenleben – auch in allen Formen des Rundfunkempfangs – angelegt sind. Insoweit üben die Beteiligten ihre Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1) in ihrer unverletzlichen Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG), dem räumlich – formalisiert umhegten Privatbereich aus, beanspruchen den „inneren Wohnungsschutz“ als Mittelpunkt ihrer menschlichen Entfaltung und individuellen Persönlichkeitsgestaltung. Der Abgabengesetzgeber erfasst und bündelt also unterschiedliche Formen der Rundfunknutzung in der sozialen Gemeinschaft, die in besonderer Weise „unverletzlich“ ist, deswegen weiteres Fragen und Nachforschen nicht erlaubt. Dieser Tatbestand kann in der Wohnung formalisiert erfasst werden.