Als Mensch bin ich auf das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht angewiesen. Das Teilhaben an der öffentlichen Debatte einer "sehr" modernen Demokratie, an der Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft, an allgemeiner Kultur und Unterhaltung, an allgemein zugänglichen Quellen der Information ist mir ohne das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten möglich.
Die aus den Grundrechten folgenden staatlichen Schutzpflichten veranlassen die verfassungsrechtliche Frage, ob ein einzelner Bürger allein wegen der Nichtteilnahme der Nutzung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme als Kostenträger herangezogen werden kann. Diese Frage ist zu verneinen.
Die Frage wird nicht dadurch komplexer, wenn zusätzlich zu klären ist ob ein Eingriff in das Existenzminimum überhaupt möglich ist.
Es verbietet sich, da der Eingriff wegen Nichtteilnahme bereits nicht möglich ist.
Das ändert jedoch aktuell nicht das Problem, dass es trotzdem versucht wird. Unter Umgehung der Klärung der Notwendigkeit. Wer keine Teilnahme erklärt ist kein Teilnehmer, wie aus anderen nicht vorhanden Erklärungen eine Teilnahme fingiert wird bedarf der Klärung.
Rundfunk bleibt eine private Sache. Ob das gebraucht wird entscheidet jeder für sich selbst.
Wenn der Staat der Ansicht ist, das Angebot bereit stellen zu müssen, dann ist zu klären wie das zu finanzieren ist. Da der Bereitstellung bereits der individuelle Vorteil fehlt, ist diese aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren.