Wo / seit wann wurde durch ARD-Anstalt Rechtsanwalt beauftragt?Hier geht es NUR um bundesweite Faktenermittlung.
Nicht um die Rechtsfrage, ob erlaubt. Denn das ist komplex verzahnt und würde die Faktenermittlung verwässern.
Wer über Anwaltsvertretung ja/nein hier berichtet, wird vielleicht die üblichen paar Zeilen Kommentar hinzufügen, das ist ja meist nützlich und hilfreich für das Verständnis.
Nur längere Diskussion der Rechtsfragen, dafür könnten Moderatoren möglicherweise eine Entfernung entscheiden, damit dieser Thread der Faktenermittlung nicht verwässert wird.
Wir benötigen für jede der 9 (beziehungsweise letztlich 7) inkasso-bearbeiteten ARD-Landesanstalten.
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A1. Werden Rechtsanwälte sofort nach Zustellung der Klage der Bürger beauftragt?
Oder vielleicht nur in seltenen Fällen, wenn der Schweregrad hoch wird?
A2. Erfolgt dies gleichartig für das gesamte Sendergebiet oder nur für Teilregionen im Fall der größeren Flächenstaaten?
A3. Werden die RA-Kosten auch zwangskassiert, sofern es eine Geringverdiener-Klage für Härtefallantrag war "Existenzminum unterschritten"?
(Dies ist Besonderheit, weil Verstoß gegen Art. 1 GG für öffentlich-rechtliche Gegner)
Gesichtspunkte:
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G1. Name der Kanzleie/n hier im Forum vorsorglich jeweils nur gekürzt auf den
ersten Buchstaben - restliche Zeichen durch je ein * ersetzen, Standort/e der Kanzlei/en sollen vollständig bezeichnet werden, also z.B.:
LRA: RBB
Klage in: Brandenburg
Kanzlei: D****** Rechtsanwälte, Potsdam
> insges. 2 parallele Fälle bekannt (Stand 01/2023 beide noch anhängig vor dem VG)
> davon eine Klage anhängig seit 07/2021
> Vertretungsanzeige durch Kanzlei erfolgte mit erstem Schriftsatz und Vorlage des "Verwaltungsvorgangs"
> dazu vorgelegte ("blanko"-)"Vertretungsvollmacht" stammt bereits aus 05/2021 (also 2 Monate vor Klageeinreichung und knapp 3 Wo vor dem Widerspruchsbescheid) und bezieht sich nicht ausdrücklich auf das jeweilige konkrete Verfahren, ist aber auch nicht als "Generalvollmacht" o.ä. ausgewiesen und wird entsprechend angefochten
> "besonderer Schweregrad" wurde seitens LRA nicht artikuliert
Vollständige Namens-Daten, Ortsangaben, weblink bitte ausschließlich per PM.
Bedingung ist ungeachtet dessen, dass keinerlei abwertende Polemik gegen die jeweilige Kanzlei erfolgt.
Fakteninfo, was die Kanzlei tat, ist erlaubt, weil nicht "abwertende Polemik".
G2. BR:
Für Bayern steht fest: Landesweite Vertretung durch 1 einzige Kanzlei. Deren Hintergründe wurden hier bereits recherchiert. Das war ausgesprochen aufklärend, um es zurückhaltend zu formulieren.
G3. RBB:
Für Berlin ist es geklärt: Seit die Strafbarkeit von Falschinkasso beim RBB zum Thema erzwungen wurde, seit etwa 2020, werden immer Kanzleien sofort beauftragt. Gegen Anwälte gehen Strafanzeigen ins Leere. So hat alles seine Logik, nur nicht immer die richtige. - Das wird aktuell ausgestritten.
G4. RBB:
Für Brandenburg ist es noch nicht voll geklärt.
G5. WDR:
Belegt ist bisher: Mindestens gelegentliche Beauftragung jedenfalls für Raum Köln-Düsseldorf.
Immer die gleiche Kanzlei - das ist wichtiger Gesichtspunkt.
Ansonsten in NRW möglicherweise nicht? Oder nur, falls Terminsvertretung oder Schweregrad es nahelegt?
Für NRW ist Klärung sehr wichtig, weil vermutlich in Zuständigkeit von Frau Vernau, nun zuständig für Durchsetzen von Rechtsstaat, Ethik und Moral beim RBB, Berlin. Sie unterzeichnete persönlich für die schließlich 6 Monate Haftdauer von Georg Thiel, weil er den "solidarischen" Beitrag als Verteidiger der Informationsfreiheit Art. 5 GG verweigerte.
Nein, wir vergessen nicht, wir verzeihen nicht. Die Haftbefehl-Verantwortung wird Frau Vernau begleiten wie ein beinbeiß-freudiger Schoßhund sein Frauchen.
G6. NDR und Radio Bremen:
Wohl keine RA Beauftragung. Sollte es anders sein, so wäre das wichtig.
Da gab es auch einmal einen sehr kritischen Entscheid zu Gunsten der Bürger gegen übersetzte Terminskosten. Dessen Begrüdung ist hier geeignet für Verfahren dokumentiert.
G7. SWR und SR und MDR:
Wohl keine RA-Beauftragung. Sollte es anders sein, so wäre das wichtig.
R. Rechtslage:
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Das soll in diesem Thread bitte nicht erörtert werden. Hier nur im Erstbeitrag klarstellend eingefügt. Wer es diskutieren möchte, dafür bitte einen neuen Thread bilden.
R1. RA-Beauftragung unzulässig, ausgenommen juristisch komplexe Fälle:
So im Sammelgutachten "Metastudie LIBRA" als Rechtsmeinung umfassend erarbeitet.
Da Gerichte bundesweit mit ihren Textbaustein-Scheinbescheiden zeitsparend unzulässig abweisen, belegen sie die Juristendeutung, dass juristische Schwierigkeit ausscheidet.
Analog die Textbaustein-Konglomerate der ARD-Bescheide.
R2. Kostenanlastung zudem unzulässig bei Härtefallanträgen,
soweit durch Geringverdiener (egal, ob diese auch sonstige Argumente vortrugen).
Die Unzulässigkeit ergibt sich auf Grundlage von Art. 1 GG wegen Einkommen unterhalb Existenzminimum, ist also unzulässig allein wegen des durch die Klage belegten entsprechenden Faktums im Fall von öffentlich-rechtlichen Stellen. Das Fehlen von aller Kostentragungs-Pflicht - Gericht und Rechtsanwälte - sollte schon in der Klageschrift ganz am Anfang vermerkt werden.
Edit "Bürger": Gesammelte Links zu diesem Themen-Komplex
Fakten: Wo / seit wann wurde durch ARD-Anstalt Rechtsanwalt beauftragt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36915.0
Dürfen ARD-Anstalten uns Kosten für externe Rechtsanwälte aufzwingen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35339.0
Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22911.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22911.msg187341.html#msg187341
Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29380.0
Kostenfestsetzungsbeschluss f. Kanzlei d. Rundfunkanstalt > Was dagegen tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24388.0