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Autor Thema: Fakten: Wo / seit wann wurde durch ARD-Anstalt Rechtsanwalt beauftragt?  (Gelesen 1504 mal)

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Wo / seit wann wurde durch ARD-Anstalt Rechtsanwalt beauftragt?

Hier geht es NUR um bundesweite Faktenermittlung.
Nicht um die Rechtsfrage, ob erlaubt. Denn das ist komplex verzahnt und würde die Faktenermittlung verwässern.
Wer über Anwaltsvertretung ja/nein hier berichtet, wird vielleicht die üblichen paar Zeilen Kommentar hinzufügen, das ist ja meist nützlich und hilfreich für das Verständnis.
Nur längere Diskussion der Rechtsfragen, dafür könnten Moderatoren möglicherweise eine Entfernung entscheiden, damit dieser Thread der Faktenermittlung nicht verwässert wird.

Wir benötigen für jede der 9 (beziehungsweise letztlich 7) inkasso-bearbeiteten ARD-Landesanstalten.
-----------------------------------------------------
A1. Werden Rechtsanwälte sofort nach Zustellung der Klage der Bürger beauftragt?
Oder vielleicht nur in seltenen Fällen, wenn der Schweregrad hoch wird? 

A2. Erfolgt dies gleichartig für das gesamte Sendergebiet oder nur für Teilregionen im Fall der größeren Flächenstaaten?

A3. Werden die RA-Kosten auch zwangskassiert, sofern es eine Geringverdiener-Klage für Härtefallantrag war "Existenzminum unterschritten"?
(Dies ist Besonderheit, weil Verstoß gegen Art. 1 GG für öffentlich-rechtliche Gegner)

Gesichtspunkte:
---------------------------
G1. Name der Kanzleie/n hier im Forum vorsorglich jeweils nur gekürzt auf den ersten Buchstaben - restliche Zeichen durch je ein * ersetzen, Standort/e der Kanzlei/en sollen vollständig bezeichnet werden, also z.B.:
Zitat
LRA: RBB
Klage in: Brandenburg
Kanzlei: D****** Rechtsanwälte, Potsdam
> insges. 2 parallele Fälle bekannt (Stand 01/2023 beide noch anhängig vor dem VG)
> davon eine Klage anhängig seit 07/2021
> Vertretungsanzeige durch Kanzlei erfolgte mit erstem Schriftsatz und Vorlage des "Verwaltungsvorgangs"
> dazu vorgelegte ("blanko"-)"Vertretungsvollmacht" stammt bereits aus 05/2021 (also 2 Monate vor Klageeinreichung und knapp 3 Wo vor dem Widerspruchsbescheid) und bezieht sich nicht ausdrücklich auf das jeweilige konkrete Verfahren, ist aber auch nicht als "Generalvollmacht" o.ä. ausgewiesen und wird entsprechend angefochten
> "besonderer Schweregrad" wurde seitens LRA nicht artikuliert
Vollständige Namens-Daten, Ortsangaben, weblink bitte ausschließlich per PM.
Bedingung ist ungeachtet dessen, dass keinerlei abwertende Polemik gegen die jeweilige Kanzlei erfolgt.
Fakteninfo, was die Kanzlei tat, ist erlaubt, weil nicht "abwertende Polemik".

G2. BR:
Für Bayern steht fest: Landesweite Vertretung durch 1 einzige Kanzlei. Deren Hintergründe wurden hier bereits recherchiert. Das war ausgesprochen aufklärend, um es zurückhaltend zu formulieren.

G3. RBB:
Für Berlin ist es geklärt: Seit die Strafbarkeit von Falschinkasso beim RBB zum Thema erzwungen wurde, seit etwa 2020, werden immer Kanzleien sofort beauftragt. Gegen Anwälte gehen Strafanzeigen ins Leere. So hat alles seine Logik, nur nicht immer die richtige.  - Das wird aktuell ausgestritten.

G4. RBB:
Für Brandenburg ist es noch nicht voll geklärt.
 
G5. WDR:
Belegt ist bisher: Mindestens gelegentliche Beauftragung jedenfalls für Raum Köln-Düsseldorf.
Immer die gleiche Kanzlei - das ist wichtiger Gesichtspunkt.
Ansonsten in NRW möglicherweise nicht? Oder nur, falls Terminsvertretung oder Schweregrad es nahelegt?
Für NRW ist Klärung sehr wichtig, weil vermutlich in Zuständigkeit von Frau Vernau, nun zuständig für Durchsetzen von Rechtsstaat, Ethik und Moral beim RBB, Berlin. Sie unterzeichnete persönlich für die schließlich 6 Monate Haftdauer von Georg Thiel, weil er den "solidarischen" Beitrag als Verteidiger der Informationsfreiheit Art. 5 GG verweigerte.
Nein, wir vergessen nicht, wir verzeihen nicht. Die Haftbefehl-Verantwortung wird Frau Vernau begleiten wie ein beinbeiß-freudiger Schoßhund sein Frauchen.

G6. NDR und Radio Bremen:
Wohl keine RA Beauftragung. Sollte es anders sein, so wäre das wichtig.
Da gab es auch einmal einen sehr kritischen Entscheid zu Gunsten der Bürger gegen übersetzte Terminskosten. Dessen Begrüdung ist hier geeignet für Verfahren dokumentiert.

G7. SWR und SR und MDR: 
Wohl keine RA-Beauftragung. Sollte es anders sein, so wäre das wichtig.


R. Rechtslage:
----------------------
Das soll in diesem Thread bitte nicht erörtert werden. Hier nur im Erstbeitrag klarstellend eingefügt. Wer es diskutieren möchte, dafür bitte einen neuen Thread bilden.

R1. RA-Beauftragung unzulässig, ausgenommen juristisch komplexe Fälle:
So im Sammelgutachten "Metastudie LIBRA" als Rechtsmeinung umfassend erarbeitet.
Da Gerichte bundesweit mit ihren Textbaustein-Scheinbescheiden zeitsparend unzulässig abweisen, belegen sie die Juristendeutung, dass juristische Schwierigkeit ausscheidet.
Analog die Textbaustein-Konglomerate der ARD-Bescheide. 

R2. Kostenanlastung zudem unzulässig bei Härtefallanträgen,
soweit durch Geringverdiener (egal, ob diese auch sonstige Argumente vortrugen).
Die Unzulässigkeit ergibt sich auf Grundlage von Art. 1 GG wegen Einkommen unterhalb Existenzminimum, ist also unzulässig allein wegen des durch die Klage belegten entsprechenden Faktums im Fall von öffentlich-rechtlichen Stellen. Das Fehlen von aller Kostentragungs-Pflicht - Gericht und Rechtsanwälte - sollte schon in der Klageschrift ganz am Anfang vermerkt werden.


Edit "Bürger": Gesammelte Links zu diesem Themen-Komplex
Fakten: Wo / seit wann wurde durch ARD-Anstalt Rechtsanwalt beauftragt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36915.0
Dürfen ARD-Anstalten uns Kosten für externe Rechtsanwälte aufzwingen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35339.0
Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22911.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22911.msg187341.html#msg187341
Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29380.0
Kostenfestsetzungsbeschluss f. Kanzlei d. Rundfunkanstalt > Was dagegen tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24388.0


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Thread nach Klärung/ Anpassung für die Mitwirkung geöffnet - bitte Einstiegsbeitrag und insbesondere diese Hinweise beachten:
G1. Name der Kanzleie/n hier im Forum vorsorglich jeweils nur gekürzt auf den ersten Buchstaben - restliche Zeichen durch je ein * ersetzen, Standort/e der Kanzlei/en sollen vollständig bezeichnet werden, also z.B.:
Zitat
LRA: RBB
Klage in: Brandenburg
Kanzlei: D****** Rechtsanwälte, Potsdam
> insges. 2 parallele Fälle bekannt (Stand 01/2023 beide noch anhängig vor dem VG)
> davon eine Klage anhängig seit 07/2021
> Vertretungsanzeige durch Kanzlei erfolgte mit erstem Schriftsatz und Vorlage des "Verwaltungsvorgangs"
> dazu vorgelegte ("blanko"-)"Vertretungsvollmacht" stammt bereits aus 05/2021 (also 2 Monate vor Klageeinreichung und knapp 3 Wo vor dem Widerspruchsbescheid) und bezieht sich nicht ausdrücklich auf das jeweilige konkrete Verfahren, ist aber auch nicht als "Generalvollmacht" o.ä. ausgewiesen und wird entsprechend angefochten
> "besonderer Schweregrad" wurde seitens LRA nicht artikuliert
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Bedingung ist ungeachtet dessen, dass keinerlei abwertende Polemik gegen die jeweilige Kanzlei erfolgt.
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MDR/ Sachsen
In Sachsen ist seit mehreren Jahren (seit ~2015/2017...?) und in diesseits gut zwei bis drei Dutzend geläufigen Verfahren keine Vertretung des MDR durch externe Rechtsanwälte erinnerlich. Dies war mglw. nur in den ersten Jahren nach Neueinführung des "Rundfunkbeitrags" zum 01.01.2013 und auch da nur tlw. der Fall - mglw. nur dann, wenn Kläger sich ebenfalls haben vertreten lassen oder ggf. auch erst ab 2. Instanz.


@alle im Bereich des WDR > bitte um Mitwirkung
G5. WDR:
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Für NRW ist Klärung sehr wichtig [...]
unter Beachtung dieser Hinweise - danke :)
G1. Name der Kanzleie/n hier im Forum vorsorglich jeweils nur gekürzt auf den ersten Buchstaben - restliche Zeichen durch je ein * ersetzen, Standort/e der Kanzlei/en sollen vollständig bezeichnet werden, also z.B.:
Zitat
LRA: RBB
Klage in: Brandenburg
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> dazu vorgelegte ("blanko"-)"Vertretungsvollmacht" stammt bereits aus 05/2021 (also 2 Monate vor Klageeinreichung und knapp 3 Wo vor dem Widerspruchsbescheid) und bezieht sich nicht ausdrücklich auf das jeweilige konkrete Verfahren, ist aber auch nicht als "Generalvollmacht" o.ä. ausgewiesen und wird entsprechend angefochten
> "besonderer Schweregrad" wurde seitens LRA nicht artikuliert
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Berlin (RBB): In einem Verfahren aus Anfang 2021 wurde vom RBB Rechtsanwalt B. B. beauftragt, den RBB zu vertreten.


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Nach jetzigem Stand wird vermutet:
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Aktuell keine Anwaltsbeauftragung: NDR+RB  MDR  SWR+SR

Anwalttsabeauftragung immer: RBB_seit 2020  BR_seit2020_oder_früher 

Antwaltsbeauftragung oft oder meistens: WDR

Nun mal gründlich überdenken... und zwar:

Das Spektrum des Missbrauchs ist derart breit geworden,
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dass die rechtliche Abwehr des Missbrauchs wieder einmal einen Großeinsatz erfordert. Als ob wir davon nicht schon genug hätten.
So ist Politik- und Justizskandal - wo man hinschaut, hat die Senderübermacht über die Bürger-Rechtslaien zu Zuständen geführt, die möglicherweise streittechnisch am einfachsten durch Versuch der Zerschlagung dieses Staats im Staat bekämpfbar sind, statt sich aufzureiben an kollektiver Juristen-Hybris.


Die Jurakollegen der Gerichte sind seit 10 Jahren derart fortschreitend abgeglitten
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in Textbaustein-Übernehmer von den ARD-Juristen - alle mitschuldig an dem Justiz- und Politikskandal - das gemeinsame Sündigen verbindet sie untereinander.
Kein Richter-Jurist wird seinem Jura-Kollegen "Rechtsanwalt" die Kostenrechnung anzweifeln. Schließlich wird der Richter-Jurist mit seinem Fachkollegen-Juristen noch oft zu tun haben, da ist gute Kooperation hilfreich.

Mit dem Recht suchenden Bürger nur 1-mal, diese "Nörgler und Querulanten" sind sowieso die "Nervensägen für Verwaltung und Juristen": Die sollen sich bitte gefälligst mit dem Unrecht und dem Richterspruch über die läppischen 200 Euro im Jahr abfinden und dann überall verbreiten "Gerechtigkeit gibt es nicht in Sachen Rundfunkabgabe". Das ist der beste Weg, die Aktenzahl zu vermindern.   


Das ist eine eisenharte Front der Juristenherrschaft über das "einfache Volk".
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Wenn Juristenkollegen Kosten erzeugen, richtig, wer das anzweifelt, ist ein Übeltäter.
Dies ist tief verankert im Stil der universitären Juristenausbildung. Besserung nicht in Sicht. Ein kulturelles Problem, ablesbar am vorherrschenden Juristeneifer der Mitwirkung für zwei totalitäre Systeme in einem einzigen Jahrhundert in Deutschland.


Der Staat verliert zunehmend seine Bürger.
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Ob es den Politikern überhaupt etwas ausmacht, das Volk zu verlieren? Vielleicht wollen viele das sogar?


Daraus folgt für diesen Thread:
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Soweit weitere Fakteninformationen das Bild "Rechtsanwalt" komplettieren können, bitte noch einbringen. Alles wird verwertet.

Aber andere Angriffsfronten als diese erweisen sich inzwischen als effizienter, siehe die laufende Medienkritik: ARD-Reform, Missstände usw.. Das kommt nicht ganz zufällig. Dahinter stecken schlaue Köpfe.
 
Bis Gerichte in Sachen Rundfunkabgabe erstmals Gerechtigkeits-Sprechung machen, bis dahin sind ARD, ZDF usw. vielleicht bereits in heutiger Form nicht mehr da.


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w
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Antwaltsbeauftragung oft oder meistens: WDR
Aktueller Fall:
Kurz nach Erhalt des Gerichtsbescheides in einem Verfahren am VG Köln hat W über das Gericht einen Kostenfestsetzungsantrag einer vom WDR extern beauftragten Rechtsanwältin "zur Kenntnisnahme und evtl. Stellungnahme binnen 2 Wochen" erhalten - siehe u.a. unter
Kostenfestsetzungsantrag von externer Rechtsanwältin des WDR - wie weiter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37412.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. August 2023, 17:38 von Bürger«

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Im Sammelgutachten "Metastudie LIBRA" ist die Unzulässigkeit belegt.
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Dort Abschnitt UBFB.

Der in Sachen Rundfunkabgabe totale Vertrauensverlust gegenüber der Rechtsprechung aller Niveaus ist gerechtfertigt, wie ausreichend belegt. In Sachen ARD, ZDF usw. ist das Brechen von Recht und Gerechtigkeit nicht Panne, sondern ist der Plan, meint @pjotre in Nutzung des Grundrechts der Meinungsfreiheit.

Also hilft es wenig, rechtsunkundigen Bürgern zu empfehlen, sich dort Anregungen zu sachen. 


Mit sehr kundiger Strategie könnte man auch diesen Teil des Unrechts brechen.
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Aber das erfordert eine finanzierlle Arbeitsgrundlage, die nicht erreichbar ist.


Immerhin geht dies Sammelgutachten an alle Förderer der Arbeit
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- Näheres per PM -
und ermöglicht ihnen beliebige Verwendung in Schriftsätzen
und bei Protesteingaben an aufsichtführende Landesregierungen.
Deshalb wurde dort nachstehender Verweis auf dies Forum als erweiterte Informationsquelle eingefügt nach Stand August 2023:

Zitat
*UBFB1.   *Rechtsanwaltskosten-Belastung: Unzulässig für Rundfunkabgabe-Verfahren.

UBFB1.a1)   Quellenliste:
Im Beitrag:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22911.msg221053.html#msg221053 §_y1 ist folgende Quellenliste nach Stand 2023-08-17: Fakten: Wo / seit wann wurde durch ARD-Anstalt Rechtsanwalt beauftragt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36915.0

Dürfen ARD-Anstalten uns Kosten für externe Rechtsanwälte aufzwingen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35339.0

Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22911.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22911.msg187341.html#msg187341

Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29380.0

Kostenfestsetzungsbeschluss f. Kanzlei d. Rundfunkanstalt > Was dagegen tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24388.0

Dies war nur zitiert, um zu referieren, wie unser Forum geehrt wird,
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und um Berichtigung zu ermöglichen.
Die maßgebliche Liste ist nicht hier, sondern ist im Einstiegsbeitrag und wird nur dort bei Bedarf aktualisiert.


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