Hallo NichtzahlerKA,
Ich bin mir sicher daß für die 15.09.-Zahlung ("kurz davor") keine Zahlungsaufforderung oder -erinnerung versandt wurde. Steht in sämtlichen Newsmeldungen im Internet so beschrieben.
Es wird/wurde im Feb.2022  nur mehr eine EINMALIGE [Zahlungsaufforderung für die Zukunft] versandt, daß ich jährlich am   15.03.  15.06.  15.09. 15.12.   selbstständig zahlen soll.
Diese Zahlungsaufforderung kann dann natürlich keine passenden "Rechnungsdetails"  zB für eine konkrete Zahlung (zB  Zahlung_15.09.2022)  enthalten.
Genau das finde ich ja so dreist.     "Der Gläubiger (BS) findet es nicht mal mehr der Mühe wert dem Schuldner (mir)   zum Zahlungszeitpunkt   eine Rechnung/Zahlungsaufforderung zu senden,  die alle notwendigen Rechnungsdetails enthält:
Rechnungsdetails zu einer einzigen Zahlung (zB 15.09.20xx) sind:
     >> wofür ist die Zahlung (also zB GEZ-Gebühren für  Intervall  01.08. - 31.10.2022)
     >> Forderungshöhe
     >> bis wann muß beglichen werden
     >> wohin soll überwiesen werden
     >> usw.
Die Rechnungsdetails darf sich der Schuldner (ich) nun jetzt dazu-denken, oder wie ??   Sag mal lieber BS:  Geht's noch??"
Das ist doch einfach nur dreist und kann doch nicht rechtens sein!! Ich habe doch kein Abo beim BS !?!
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Aber nochmal die Frage - hat jamnd noch eine Idee/Hinweis:
In welchem Gesetz (BGB § 

 )     steht, daß ein Schuldner von einem Gläubiger
eine [Rechnung]  
mit allen nötigen [Rechnungsangaben]     zum Zahlungsfälligkeitsdatum erwarten darf ??
Der Beitragsservice behauptet  hier,
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.htmlZitat
Der Rundfunkbeitrag ist gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (§ 10) unaufgefordert zu zahlen.....
Daß sehe ich definitv nicht so.  Aber wo steht das Gegenteil in einem Gesetz    zB im BGB § xx    ??
Edit "Bürger" - nochmals: Die Frage bzgl. der "bescheidlosen Schickschuld" geht über den eigentlichen Anlass dieses Threads hinaus und sollten wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff gesondert diskutiert werden, allerdings unter Berücksichtigung bereits vorhandener Informationen und Diskussionen im Forum. Siehe dazu u.a. auch die Argumentationen des LG Tübingen bzgl. Bescheidnotwendigkeit. Links folgen - bitte etwas Geduld. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Bei "Zahlungsschwcierigkeiten" (welcher Art auch immer) siehe u.a. auch unter
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0
Dort ist u.a. auch von einer "Zahlungsübersicht" die Rede.