Erst mal dachte ich mir, macht das so Sinn? Der bekannte Kritiker Olaf Kretschmann wartet mit derselben Gewissensbegründung seit etlichen Jahren auf seine Verhandlung in Karlsruhe. Beim letzten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wurden ja überhaupt nur 4 Klagen angenommen bzw. verwertet.
Die grundsätzliche Frage ist aber durchaus berechtigt. Darf man wider besseres Gewissen oder aus einem Gewissenskonflikt heraus die Beitragszahlung stoppen? In jedem anderen Fall ginge das nicht, weil man ja kündigen kann. Es ist keine staatliche Abgabe, also entfällt auch dieser argumentative Punkt. Mir fällt tatsächlich kein anderes Praxisbeispiel ein, wo man an die Zahlung gebunden oder man zur Beibehaltung des Vertragsverhältnisses verpflichtet wäre.
Das Problem ist, dass der Vertragsteilnehmer auch nicht Bürger und LRA sind, sondern Bundesland und LRA. Es entscheidet also der Staat über das eigene Gewissen hinweg. Ergo müsste man eigentlich die Landesorgane anschreiben und bitten wegen Gewissenskonflikt pro Kläger eine Freistellung zu beantragen, doch der wird auf die Landesrundfunkanstalten verweisen. Logik greift ab diesem Punkt schon lange nicht mehr. Kurz gesagt, mit der Umstellung von Gebühr auf Beitrag hat man ein echtes Demokratiemonster geschaffen.