Person A hat ein Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung auf vorherigen Vollstreckungsersuchen vom 04.10.22 bekommen.
Person A soll alle Beiträge ab 2015 zahlen. Drittschuldner ist die Firma der Person A der da im Aussendienst tätig ist. Was die GEZ nicht weiss
ist das Person A seit 2016 bei der Firma mit geleasten Firmenfahrzeug 6,30 € GEZ Gebühr bezahlt. Person A wurde ja nicht gefragt ob er GEZ Gebühr überhaupt bezahlt.
Die Forderung liegt bei 1861 €
Da aber dieser Betrag ja nicht stimmt ist dann automatisch die Pfändung ungültig?
Soll Person A bei der GEZ anrufen und das mitteilen das er die 6,30 € seit 2016 zahlt und auch belegen kann?
Danke
Edit "Bürger":
Thread-Betreff nicht aussagekräftig. Fallbeschreibung/ Beschreibung der Vorgeschichte/ des Werdegangs vollkommen unzureichend.
Anonymisiertes Abbild des Ersuchens fehlt. Anonymisiertes Abbild der Pfändungsverfügung fehlt.
Was soll denn angesichts des RBStV die Beitrags-Zahlung für ein geleastes Firmen-Auto mit der Beitragszahlung für die private Wohnung zu tun haben?
Und wie soll denn bitteschön angesichts all der fehlenden Informationen irgendetwas zielführend diskutiert werden?!?
Ohne die vollständigen Informationen bleibt dieser Thread binnen Tagen/ Wochen der Löschung vorbehalten.
Siehe auch PM! Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.