Hallo!
Schon das "Erstellen eines Festsetzungsbescheides in der Datenbank" reicht dem BS für die Vollstreckung -- FSB nicht bekanntgegeben, keine Mahnung abgeschickt, Widerspruch ohne Ablehnungsbescheid -- interessiert keinen auch nicht eine Bohne...
Es gibt aber die Entscheidung des BVerwG 9 C 19.15 bezüglich der Bekanntgabe, die "3-Tage-Fiktion" ist demnach nur noch fiktiv im §41 VwVfG (bzw nach Land abweichend) zu finden.
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"