Die Schuld soll laut Gesetz entstehen.
Die Höhe der Schuld soll im Gesetz stehen.
Die Fälligkeit soll im Gesetz stehen.
Das Ziel der Schuld soll im Gesetz stehen.
Das Gesetz soll so sein, dass der Bürger sein Handeln daran ausrichten kann.
Zur Frage der Zulässigkeit eines Festsetzungsbescheid muss jeder für sich die folgende Frage beantworten:
Ist eine Schickschuld aus diesem Gesetz ohne weitere Hilfe -Verwaltungsakt- erfüllbar?
Kann der Bürger bestimmen, was "ein Rundfunkbeitrag" ist?
Kann der Bürger erkennen, wohin er "einen Rundfunkbeitrag" bringen soll?
Kann der Bürger ermitteln, wann er "einen Rundfunkbeitrag" bringen soll?
Bitte nicht blöd anstellen.
Ohne Fälligkeit keine Säumnis.
Ohne Ort also Ziel kann nichts gebracht werden.
Ohne zu wissen, was genau "ein Rundfunkbeitrag" ist, wird es schwer, das Richtige zu bringen.
Um diese Frage der Zulässigkeit zu beantworten, kann jeder genau lesen, was die Verwaltungsgerichte dazu geschrieben haben. Was das Verfassungsgericht zu diesen Punkten erklären wird, dürfte teilweise noch offen sein. Erklärt wurde, dass eine Wertangabe in einem anderen Gesetz steht. Übersehen wurde, dass auf dieses kein Zeiger im Gesetz gesetzt wurde. Es wird vom Bürger also erwartet, dass er zusätzlich zu einem Gesetz viele weitere Sachen lesen wird. Das ist natürlich "absolut hilfreich", wenn der verständige Bürger sich nur nach einem Gesetz richten will.
Der Bürger muss lernen, wann etwas fällig ist und wann ein Anspruch entstanden ist. Der Rest ist Auslegung.
Das Problem an einer Schickschuld ist der genaue Ort.
Es wird keinen Lieferanten geben, der etwas ohne Ortsangabe bringen kann.
Wenn etwas nicht erfüllbar ist, dann ist zu prüfen, warum und wer dann Schuld hat.
Hat der Bürger Schuld, wenn der Ort nicht erkennbar für Ihn im Gesetz steht?
Steht ein Verweis auf den Ort im Gesetz? Bitte ganz genau prüfen.
Natürlich meldet sich irgendwann eine unbekannte Stelle und will etwas - ohne zu erklären, in welchem Auftrag oder Rechtsverhältnis.
Irgendwie bizarr, aber doch ganz gut gemacht, es gibt ja kaum Klagen.
Schreib ein Gesetz, schreib eine Schuld rein und einen Ort und eine Fälligkeit. Der Rest regelt sich schon selbst, wie geil ist das denn? Dann kommt ein Schreiben Brief "Festsetzungsbescheid" - das was davor war, muss nicht angekommen sein. Und schon startet eine Vollstreckung. Klasse. Es dürfte nicht mehr lange dauern bis es irgendwo brennt.
Wichtig bei einer Schickschuld: Wenn diese eine Geldschuld sein soll, dann die Schuld mittels Geld auslösen.
Das sollte körperlich an den Ort gebracht werden, der im Gesetz zu finden ist.
Die Frage, ob der Ton gegen Systemopfer sich verstärkt, kann mit ja beantwortet werden.
Die Mitläufer des Systems tragen daran keine Mitschuld.
Wahrscheinlich könnte das Gesetz als Theaterstück aufgeführt werden. Die Rollen und Aktionen der Darsteller können ermittelt werden. Das Publikum wäre gänzlich verwirrt, wenn das gelingt.
Zu Riskieren und Nebenwirkung beim Lesen von Gesetzen befragen Sie jemanden, der etwas davon versteht.