Aus aktuellem Anlass der Veröffentlichung der Urteils-Volltexte des BVerwG siehe nunmehr u.a. diese Anmerkungen unter
Barzahlungsausschluss unter Berücks. v. Härtefällen übergangsweise anwendbar (04/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36039.msg218069.html#msg218069Eine Person B könnte es so verstehen
Das "Schöne" an diesen Entscheidungen ist, dass nun höchstinstanzlich durch das BVerwG festgelegt wurde, dass es eine Ausnahme vom kategorischen Ausschluss der Barzahlung geben muss - wenn auch nur für eingeschränkte Personenkreise unter bestimmten eingeschränkten Lebensumständen, wobei aber letzteres zunächst dahinstehen kann.
Somit ist bis zu einer anderweitigen/ konkreteren Regelung nun auch höchstinstanzlich durch das BVerwG festgelegt, dass nunmehr jeder prinzipiell erst einmal Antrag auf Barzahlung stellen kann und darf
Dazu könnte/ sollte ein formloser Einzeiler ausreichen
Ich stelle hiermit Antrag auf Barzahlung sowie Antrag auf Mitteilung der
Barzahlungsstelle/n an meinem Wohnort für die zusatzkostenfreie Barzahlung.
(Anmerkung, die zu gegebenem Zeitpunkt ggf. noch näher erläutert wird:
Dieser Antrag sollte vorsorglich mglw. nicht auf den "Rundfunkbeitrag" konkret bezogen oder auf den "Rundfunkbeitrag" an sich beschränkt werden.
Der Antrag könnte/ sollte mglw. genau so kurz und offen gestellt werden, wie möglich.)
Wer nicht gerade Gefahr läuft, bzgl. eines still ruhenden Verfahrens "schlafende Hunde" zu wecken, könnte/ sollte sich also mglw. getrost mit einem solchen Kurz-Antrag auf Barzahlung an ARD-ZDF-GEZ wenden
Wer (Asche aufs Haupt!!!) noch mittels Lastschrifteinzugsermächtigung bzw. SEPA-Mandat abbuchen lässt, könnte/ sollte dies mglw. besser vorab noch kündigen - siehe u.a. unter
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Anlässe gibt es ja regelmäßig...
Wie die weitere Bearbeitung dieser Anträge auf Barzahlung dann ablaufen wird, wird sich zeigen (müssen) - sollte dann aber in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussgekräftigem Thread-Betreff fortgesetzt werden.
Schließlich müssten ARD-ZDF-GEZ ja dann die AntragstellerInnen mglw. unter Bezug auf die aktuellen BVerwG-Entscheidungen dazu auffordern nachzuweisen, dass diese "nachweislich weder bei privaten noch bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten ein Girokonto eröffnen können".
Das dürfte spannend werden
Und für weitere VerwaltungsverVIELfachung sorgen
...wie zu erwarten/ zu erhoffen war
N. Häring - Bargeldklage > nach BVerwG (und EuGH) nun Verfassungsbeschwerde (08/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36250.0Hiesiger Thread bleibt zunächst weiter geschlossen, da sich die Umstände seit dessen Erstellung etwas geändert haben.