Die Ministerpräsidenten haben verabredet in jedem ihrer Bundesländer ein Gesetz gleichen Wortlauts auf den Weg zu bringen und diese Verabredung per Unterschrift besiegelt.
Wir müssen uns dass quasi so vorstellen, dass der RBStV im Prinzip auch hätte formuliert sein können mit "§1 Alle MP bringen in ihren Bundesländern ein Gesetz zur Verabschiedung.
Der Gesetzestext wird nachstehend veröffentlicht - hier folgt jetzt der RBSTV..."
D.h. der Vertrag enthält lediglich die Verabredung, die später verabschiedeten Gesetze dann den Rest...und mit diesem feinen Winkelzug ist es auch kein Vertrag zu Lasten Dritter mehr bzw. war es nie.
@sky-gucker,
Meine Auffassung dazu.
Gleicher Wortlaut ist nicht möglich, es müssten 16 unterschiedliche, dem jeweiligen Land angepasste Wortlaute sein mit Nennung von Ross und Reiter. Du musst genau wissen, wem du zugehörig bist mit exakter Angabe.
16 unterschiedliche Gesetze müssten theoretisch entstehen.
Derzeit ist es ein Vertrag zu Lasten Dritter, der in dieser Form jedoch keine rechtliche Wirkung auf den Bewohner Bayerns entfalten kann.
Meine Begründung.
Lt. cleverle2009 ist Bayern das einzige Land, wo exakt formuliert ist, dass zuerst ein Zustimmungsgesetz vom Parlament verabschiedet werden muss, bevor der MP bzw. die Staatsregierung Verhandlungen aufnimmt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann gab es jedoch kein Zustimmungsgesetz und die Nachfragen danach seitens cleverle2009 und U15000 verliefen bisher ins Leere?Der MP hat daher vermutlich ohne erforderliche parlamentarische Beauftragung gehandelt? Die festgeschriebenen Parlamentarischen Regeln wurden nicht eingehalten?
Wichtig: Der bayerische MP und die Staatsregierung sind
einzig und allein für Bayern zuständig.
Länderübergreifend ist der
Bund zuständig. Dafür gibt es den Bund.
Der Staatsvertrag ist in dieser Fassung analog Bundesrecht, da 16 Länder beteiligt sind.
Rundfunk ist in Bayern Bayerisches Landesrecht und Bayern veranstaltet Rundfunk in Bayern. Ein Staatsvertrag ist gar nicht notwendig.
Wozu dann diesen Staatsvertrag? Den braucht es im Grunde nicht.
Wenn also 16 Länder etwas vereinbaren, dann geht es über die Landesgrenze hinaus. Bayern darf aber nur für Bayern bestimmen. In dem Vertrag steht nichts von einer Begrenzung auf Bayern. Das müsste zwangsläufig in einem Bayerischen Gesetz verankert werden.
(Und genau das ist in der jetzigen Form des Vertrages absolut nicht möglich.)
Die Krux ist die, dass Landesrecht auch Landesrecht zu bleiben hat. Ein Vertrag, an dem 16 Länder beteiligt sind,
wäre quasi Bundesrecht, da länderübergreifend. Dieser Vertrag kann schon daher keinerlei rechtliche Wirkung hinsichtlich eines einzelnen Landes entfalten, da er sich auf alle 16 Länder gleichermaßen bezieht und nicht auf ein Land beschränkt.
Da die anderen Landeschefs alle unterzeichnet haben, würde es bedeuten, dass die auch in das Bayerische Recht mit eingreifen würden und dem Bewohner Bayerns etwas zu sagen hätten,
was aber de facto nicht möglich ist.
Zusatz: Einen Länderfinanzausgleich, wie er vereinbart wurde, gibt es im Landesrecht nicht. Ergo vollkommen rechtswidrig, da es den Länderfinanzausgleich nur auf Bundesebene geben kann.
Edit "Bürger":
Thread wird vorerst geschlossen. Moderation bleibt vorbehalten.
Hier wird trotz zwischenzeitlich sinnvoller Hinweise immer wieder spekulierend abgedriftet.
Das Thema "Vertrag zu Lasten Dritter" und "Landesrecht ist Landesrecht" ist bereits ausgiebig andernorts im Forum behandelt ohne wirklichen Erkenntniswert. Mehrfachdiskussionen sind im Forum nicht vorgesehen.
Das dann noch ständig in allen möglichen Threads wiederzugeben, bringt die Sache nicht vorwärts.
Bitte beachten: MP Bayern hat unterzeichnet - und damit für "sein" Land die Zustimmung gegeben.
Die Unterschriften der anderen Beteiligten dürften insofern keinen Eingriff in das Landesrecht Bayerns darstellen, denn jeder hat nur für "sein" Land unterschrieben.
Bitte mal auf dem Teppich bleiben!
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.