Dieser thread ist nun schon uralt und dennoch hat sich nichts verändert in unserer Justiz. Wie Udo Hochschild in seinem Webauftritt die fehlende Gewaltenteilung beschreibt, muss ich als Bürger doch konstatieren, Richter entsprechen nicht den Anforderungen, die das Grundgesetz vorschreibt. Ich sehe daher die Richter als Exekutivbeamte, denen man zur Täuschung des Bürgers eine Robe umgehängt hat. Nach meiner Meinung sind daher alle Rechtsakte die von Richtern erlassen wurden schlicht nichtig, da diese Rechtsakte nicht vom gesetzlichen Richter verkündet wurden.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 97
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen..
Auf der Webseite von Udo Hochschild ehemaliger Richter kann man es als Fake nachlesen:
Beispiel Bayern:
– Eine politische Partei stellt die Mehrheit der Abgeordneten und dominiert das Parlament.
– Dieselbe Partei stellt die Regierung und beherrscht die Exekutive.
– Der Justizapparat untersteht der Regierung:
a. Der Justizminister ist für die Auswahl und Ernennung der Staatsanwälte zuständig.
b. Die Staatsanwälte sind den Weisungen des Justizministers unterworfen.
c. Der Justizminister ist für die Auswahl und Ernennung der Richter und der Gerichtsleiter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig.
d. Der Justizminister bestimmt die Art und Weise der periodischen Überwachung der Richter und Staatsanwälte in Geschäftsprüfungen.
e. Der Justizminister bestimmt Art und Weise der Beurteilung von Richtern und Staatsanwälten in Dienstzeugnissen.
f. Der Justizminister entscheidet über die Beförderungen der Richter und Staatsanwälte.
g. Die Gerichtsleiter (Präsidenten und Direktoren) sind als Beamte den Weisungen des Justizministers unterworfen.
h. Entsprechendes gilt für die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit, die in Bayern der Dienstaufsicht des jeweiligen Fachministers unterstehen.
i. Der Innenminister ernennt die Verwaltungsrichter aus den Reihen seiner Verwaltungsbeamten.
Eine Mitwirkung oder Kontrolle von anderer Seite (z.B. durch einen Landesjustizrat oder Richterwahlausschuss) ist bei alledem (a. bis i.) nicht vorgesehen.
Deutschland baut nicht auf die Begrenzung von Macht durch eine organisatorische Dreiteilung der Staatsgewalt. Es beschränkt die Gewaltenteilung des Artikel 20 Grundgesetz auf geschriebene Worte. Die Legislative ist gegenüber der Exekutive organisatorisch selbständig, die Judikative ist es nicht.
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Ein ganz böses Kapitel ist die sogenannte Dienstaufsicht der Exekutive, die tausend Hände hat, um den Richter abhängig zu machen und die Rechtsprechung zu beeinflussen."
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https://www.gewaltenteilung.de/siehe auch:
https://www.gewaltenteilung.de/impressum/Anmerkung des "u15000":
Die Justiz wurde nicht im Sinne des Grundgesetzes implementiert, sondern zur Machterhaltung von sogenannten Eliten eingerichtet.Ein ehemaliger Justizminister
Gerhard Adolph Wilhelm Leonhardt (* 6. Juni 1815 in Hannover; † 7. Mai 1880 ebenda) war ein deutscher Jurist. Er war Justizminister im Königreich Hannover und später in derselben Funktion in Preußen.
Quelle Wikipedia
Diesem
Gerhard Adolph Wilhelm Leonhardt wird die überlieferte Äußerung zugeschrieben, er fürchte sich nicht vor der Unabhängigkeit der Richter, solange er über ihre Beförderung entscheide.
„…. Der Aufstieg in einer Hierarchie ist von dem Wohlwollen derjenigen abhängig, die diesen Weg schon gegangen sind und jetzt Spitzenpositionen in der Pyramide einnehmen. Was liegt für den Aufstiegsmotivierten näher, als sich die inhaltlichen Positionen der schon Aufgestiegenen zu eigen zu machen und sich so deren Wohlwollen zu erkaufen?….“
https://www.gewaltenteilung.de/die-institutionalisierte-abhaengigkeit-des-richters/