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Autor Thema: Wohnung ist nicht gleich Wohnung - Wer muss jetzt Rundfunkbeitrag zahlen?  (Gelesen 1272 mal)

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Nordkurier, 07.03.2019

Wohnung ist nicht gleich Wohnung
Wer muss jetzt Rundfunkbeitrag zahlen?


Zitat
Mit einem Datenabgleich versucht der Beitragsservice von ARD und ZDF mal wieder, säumige Zahler zu finden. Wer sich bislang sicher wähnte, könnte eine böse Überraschung erleben […]
Das ist bereits die zweite Welle”, weiß Stephan Tietz, Berater bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

Wohnung kann auch ein Zimmer sein
[…]
Baulich abgeschlossene Einheit
[…]
Ein Eingang – ein Beitrag
[…]
Befreiung ist möglich
Von der Zahlungspflicht befreit sind Personen, die Leistungen vom Staat erhalten. In manchen Fällen ist es möglich, einen ermäßigten Beitrag zu zahlen. Dies betrifft unter anderem Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Ausbildungsförderung oder Grundsicherung im Alter. Auch taubblinde Menschen können sich von der Abgabe befreien lassen.

Neu ist, dass entsprechende Personengruppen den Grund für die Befreiung nur noch als einfache Kopie dem Antrag beifügen müssen. Bis Ende 2016 war dazu noch ein Original oder eine beglaubigte Kopie des entsprechenden Bescheides nötig. Außerdem kann seit 2017 der Antrag rückwirkend bis zu drei Jahre gestellt werden. […]

Weiterlesen auf:
https://www.nordkurier.de/ratgeber/wer-muss-jetzt-rundfunkbeitrag-zahlen-0634759303.html

siehe u.a. auch aktuelle Diskussion
WGs und Mehrfamilienhäuser als 'Sparmodell'
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30381.0
sowie u.a. auch unter
Anzeige-/Auskunftspflicht zu Wohnung/ Beitragspflicht gem. RBStV/Satzung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.msg188019.html#msg188019
Anzeigepflicht, Auskunftsrecht RBStV - Ordnungswidrigkeit und mögliche Folgen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30025.msg188015.html#msg188015
Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28893.msg181466.html#msg181466


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2019, 18:37 von Bürger«
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Nordkurier, 07.03.2019

Zitat
Von der Zahlungspflicht befreit sind Personen, die Leistungen vom Staat erhalten. In manchen Fällen ist es möglich, einen ermäßigten Beitrag zu zahlen. Dies betrifft unter anderem Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Ausbildungsförderung oder Grundsicherung im Alter. Auch taubblinde Menschen können sich von der Abgabe befreien lassen.

Die ermäßigten Beiträge gibt es nur für sogenannte Behinderte. Hier sind wohl Sätze in der Reihenfolge durcheinandergekommen:

Richtig muss es heißen:
Zitat
"Von der Zahlungspflicht befreit sind Personen, die Leistungen vom Staat erhalten. Dies betrifft unter anderem Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Ausbildungsförderung oder Grundsicherung im Alter. Auch taubblinde Menschen können sich von der Abgabe befreien lassen. In manchen Fällen ist es möglich, einen ermäßigten Beitrag zu zahlen."

Unwissen - oder nach dem Schreiben nicht mehr durchgelesen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2019, 14:47 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Vielleicht auch einfach aus der falschen Quelle abgeschrieben?

Zitat
Framing Manual, S. 60:
Wer sich in diesem Sinne nicht beteiligen kann, meldet das bei der Verwaltung des gemeinsamen Rundfunks entsprechend an. Und wer sich in einem geringe­ren Maße beteiligen kann, als wir es in der Regel können, der meldet auch dies an und damit sinkt seine Beteiligungsverantwortung oder sie wird niedriger veranschlagt, bis er sich wieder voll am gemeinsamen Rundfunk ARD beteili­gen kann. Da der gemeinsame Rundfunk ARD nach dem Gleichwertigkeits­Prinzip funktioniert, hat er weiterhin freien Zugang zur medialen Infrastruktur.
Hervorhebungen nicht im Original.
(Qelle: https://fragdenstaat.de/files/foi/157466/framing_gutachten_ard.pdf)

Auf diese Weise wird schön von dem tatsächlichen Unrecht abgelenkt, daß
- nicht jeder den Anspruch auf Befreiung hat, obwohl er die Zwangsabgabe aus seinem Existenzminimum bezahlen müßte,
Befreiungen teilweise nicht anerkannt werden (ist natürlich nur ein übles Gerücht, daß "wortbrüchige Gegner" in die Welt gesetzt haben, um "unserem gemeinsamen Rundfunk ARD" zu schaden),1
- viele, die früher aufgrund chronischer Erkrankungen voll befreit wurden, sich inzwischen mit einem Drittel-Beitrag "beteiligen dürfen".

Solange man derartige Fehlinformationen verbreitet, muß man sich auch ein zunehmendes Mißtrauen gegenüber der sonstigen Berichterstattung gefallen lassen.
Akzeptanz läßt sich nicht erzwingen.


Edit:
1GEZ reagiert nicht auf Befreiungsantrag. Habe jetzt Mahnung bekommen. Was nun?
https://www.gutefrage.net/frage/gez-reagiert-nicht-auf-befreiungsantrag-habe-jetzt-mahnung-bekommen-was-nun


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2019, 14:47 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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