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Autor Thema: Chef der Staatskanzlei NRW: „Geltendes Recht muss effektiv durchgesetzt werden“  (Gelesen 1670 mal)

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Medienpolitik, 13.02.2019

„Geltendes Recht muss effektiv durchgesetzt werden“

Interview mit Nathanael Liminski, Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen 

Zitat
Bessere Medienkompetenz, starker unabhängiger Journalismus und effektiveres Vorgehen gegen strafbare Inhalte seien die besten Rezepte gegen Hassrede, Cyber-Mobbing und Desinformation in den sozialen Netzwerken. So lautet ein Ergebnis des Medien- und Kommunikationsberichts der Bundesregierung 2018, den das Bundeskabinett Mitte Januar beschlossen hat. Medienpolitik.net hat in den vergangenen Wochen Bundes- und Landespolitiker nach einer Einschätzung dieses Berichts, der bei der Opposition viel Widerspruch ausgelöst hat, befragt. Nathanael Liminski, Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen betont im Zusammenhang mit einer im Bericht geforderten Regulierung von Intermediären, dass eine „steuernde Einflussnahme durch den Staat auf Inhalte darf dabei weder unmittelbar noch mittelbar erfolgen“ darf. Mögliche grundlegende regulatorische Maßnahmen bei Intermediären seien deshalb bei den Landesmedienanstalten richtig verortet. Zugleich verweist Liminski darauf, dass auch in sozialen Netzwerken geltendes Recht durchgesetzt, die digitalen Übeltäter identifiziert und der Verfolgungsdruck hoch gehalten werden. Allerdings gehe es hier um ein sensibles Rechtsgebiet: „Mit der freien Meinungsäußerung ist ein Grundrecht berührt.“
[…]
medienpolitik.net: Der Bericht schlägt „als weiteres Element einer konvergenten Medienordnung“ einen Medieninnovationsfonds vor, „durch den ein Teil des Rundfunkbeitrages auch für die Finanzierung unabhängiger privater Medienproduktionen eingesetzt wird.“ Was halten Sie von dieser Idee?
Liminski: Es ist offenkundig, dass der digitale Wandel auch privatwirtschaftliche Anbieter von Medieninhalten vor große Herausforderungen stellt. Sie investieren erhebliche Ressourcen in die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Die Aufgabe der Politik ist es, dafür bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Ob dazu längerfristig betrachtet auch eine finanzielle Unterstützung staatlicherseits gehört, da bin ich eher skeptisch. Denn die privaten Medienunternehmen legen bislang größten Wert auf Staatsferne – aus sehr nachvollziehbaren Gründen.

medienpolitik.net: Der Bericht verweist im Zusammenhang mit der Regulierung von Intermediären auf den „verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsfreiheit, der eine steuernde Einflussnahme auf die Inhalte von Medien durch den Staat verbietet.“ Inwieweit teilen Sie diese Bedenken im Zusammenhang mit dem Entwurf des Medienstaatsvertrages?
[…] Eine steuernde Einflussnahme durch den Staat auf Inhalte darf dabei weder unmittelbar noch mittelbar erfolgen. Hierzu dient in der Medienregulierung auch die den staatsfern ausgestalteten Landesmedienanstalten übertragene Aufsicht. Mit Blick darauf, zukünftig Intermediäre jedenfalls grundlegenden regulatorischen Anforderungen zu unterwerfen, bestätigen die Hinweise des Bundes, dass die Aufgabe der Durchsetzung solcher Verpflichtungen bei den Landesmedienanstalten richtig verortet sein wird.

medienpolitik.net: Der Bericht vertritt im Zusammenhang mit der Sicherung der Medienvielfalt und der Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Positionen, die meiner Meinung nach in die Kernkompetenz der Länder fallen. Überschreitet der Bund mit diesem Bericht seine Kompetenzen?
Liminski: Die Sicherung der Medienvielfalt ist Ländersache – aus guten Gründen, sachlich wie historisch. Deshalb achten die Länder sehr darauf, dass der Bund nicht schleichend Zuständigkeit beansprucht, wie dies bei anderen Themen ja auch diskutiert wird. Gleichwohl ist es sinnvoll, dass die Länder und der Bund, dort wo es von der Sache her geboten ist, möglichst eng zusammenarbeiten. Wenn wir uns abstimmen und dann jeder in seinem Bereich seinen Beitrag zur Lösung der aktuellen Herausforderungen leistet, kommen wir dem Ziel einer konsistenten und effektiven Regulierung deutlich näher.

Weiterlesen auf:
https://www.medienpolitik.net/2019/02/geltendes-recht-muss-effektiv-durchgesetzt-werden/

siehe u.a. auch:
Bewerbung als Entfilzung vom 28.11.2017 ff.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25398.msg160470.html#msg160470

Ein „fadenscheiniges“ Findungsverfahren + Bewerbung Markus Kompa für LMK vom 03.12.2017 ff.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25483.msg160923.html#msg160923

Eumann wird neuer Direktor der Landesmedienanstalt vom 04.12.2017 ff.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25493.msg160994.html#msg160994

Gratulationswelle für Marc Jan Eumann vom 06.12.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25509.msg161110.html#msg161110

Die Landesmedienanstalten sind ein großes Ärgernis vom 08.12.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25547.msg161254.html#msg161254

Bund der Steuerzahler hält Wahl von Marc Jan Eumann zum Medienaufseher für nicht rechtmäßig vom 11.12.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25585.msg161540.html#msg161540

Wahl Eumanns (SPD) zum Direktor der Medienanstalt RLP landet vor Gericht vom 13.12.2017 ff.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25604.msg161616.html#msg161616

Causa Jan Eumann - Ganz schön retro vom 17.01.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25972.msg163826.html#msg163826

Gericht lässt ominöse Eumann-Wahl durchgehen vom 01.03.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26579.msg167105.html#msg167105


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Zitat
Hierzu dient in der Medienregulierung auch die den staatsfern ausgestalteten Landesmedienanstalten übertragene Aufsicht.

Ein derartiger Titel und dann das, siehe Zitat?

Eine Medienanstalt ist eine Behörde, sagt der EuGH
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22235.0.html

Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen gegen EU-Kommission

Zitat
Somit ist die Klägerin als Behörde zu betrachten, die im Sinne von Art. 87 EG in die Verwaltungsorganisation des Landes Nordrhein-Westfalen und somit des Staates eingegliedert ist.

Wieso setzt sich NRW über den EuGH hinweg?


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