heise.de, 13.12.2018ARD und ZDF begrüßten einhellig das EuGH-Urteil. "Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli ist der Rundfunkbeitrag jetzt auch in der Europäischen Union abgesichert. Damit besteht Rechtssicherheit auf allen Ebenen", sagte ZDF-Intendant Thomas Bellut.
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Wenn an Rechtssicherheit Zweifel bestanden, dann hätte man den Entwurf des RBStV der Kommission der Europäischen Union zur Prüfung vorlegen müssen. Stattdessen haben die Anhänger des Staatsfunks hier gepokert und darauf gehofft, dass nach einer langjährigen Einführung des Rundfunkbeitrages die Institutionen der Europäischen Union nicht mehr so genau hinschauen würden. Diese Rechnung ist nach der Entscheidung zur Vorlage des Landgerichtes Tübingen wohl voll aufgegangen, wobei es den Anhängern der staatliche geförderten Sender wahrscheinlich egal gewesen wäre, wenn der Gerichtshof entschieden hätte, dass gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten gewesen wäre. Es ist schließlich nie strittig gewesen, dass der Rundfunkbeitrag eine staatliche Beihilfe ist, sondern nur fraglich gewesen, ob die Kommission in der Sache einfach übergangen werden kann. Der Gerichtshof lässt diese Frage letztendlich offen, da er sich mehr mit der Unzulässigkeit von hypothetischen Fragen beschäftigt hat.
Man muss natürlich die Frage stellen, ob das anfragende Gericht nicht daran hätte denken müssen, dass es schon sinnvoll gewesen wäre, wenn etwa bei der Frage zur Diskriminierung von alleinerziehenden Müttern zumindest eine der sechs vom SWR verklagten Personen diese Eigenschaft auch aufgewiesen hätte. Es bleiben in der Sache „Rundfunkbeitrag“ damit viele Fragen weiterhin ungeklärt, was vor allem für die eigentliche Frage vieler Bürger gilt, weshalb das Landgericht Tübingen das einzige Gericht in Deutschland war, dass den Mut gehabt hat, eine solche Anfrage überhaupt nach Luxemburg zu senden.
Auch wenn der Verfahrensweg zu den Verwaltungsgerichten in dem obigen Vollstreckungsverfahren keine Rolle gespielt hat, muss man vielleicht mal darauf hinweisen, dass die durch staatliche Beihilfe finanzierten Rundfunkanstalten durch die Möglichkeit der Entscheidung, wem sie einen Widerspruchsbescheid ausstellen oder nicht, sich die Kläger aussuchen können. Aus eigenen Erfahrung weiß ich, dass es nicht selbstverständlich ist, dass jeder einen solchen Widerspruchsbescheid bekommt. Zum Beleg dieser Form der Manipulation der Rechtsprechung verweise ich nur auf die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Zweitwohnung, in der der Kläger erst durch die Einreichung einer Untätigkeitsklage es geschafft hat, einen Widerspruchsbescheid zu erhalten, der ihm den Weg zu den Gericht ermöglicht hat. Auf so eine Idee kommt nicht jeder Bürger und auch nicht jeder Rechtsanwalt.
Zur saloppen Arbeitsweise des Generalanwaltes im Verfahren verweise ich im Übrigen auf meine Kommentare in einem anderen Thread:
Generalanwalt hält Vermieter und nicht Mieter für beitragspflichtighttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28836.msg184398.html#msg184398Der Generalanwalt hat ganz offensichtlich nicht seine Hausaufgaben gemacht https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28836.msg181231.html#msg181231Die Menschenrechtsfragen werden einfach übergangenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28836.msg181073.html#msg181073