Zitat aus der Pressmitteilung Nr. 140/18 zur den Schlussanträgen des Generalanwalts in der Rechtssache C-492/17:
Nachzulesen hier:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-09/cp180140de.pdf Der Generalanwalt fügt hinzu, dass sich die Änderung des Entstehungstatbestands neben anderen Gründen durch den technologischen Fortschritt erkläre. Hätte man das frühere System („ein Gerät, eine Gebühr“) aufrechterhalten, hätte angesichts der Verbreitung neuer Geräte, die Zugang zu Rundfunkprogrammen ermöglichten, das Risiko einer Vervielfachung der Einnahmen bestanden.
Sinn für Humor hat der Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona mit diesem Satz bewiesen.
Derartig angewandte Rechtswissenschaft ist wirklich ein guter Witz.
In seiner Entscheidung vom 07.12.2016 - 6 C 49.15; 6 C 12.15; 6 C 13.15; 6 C 14.15
erläuterte das BVerwG gemäss beck-aktuell Nachrichten, hier
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bverwg-rundfunkbeitrag-fuer-betriebsstaetten-und-betrieblich-genutzte-kraftfahrzeuge-verfassungsgemaess nachzulesen, noch:
Die erforderliche Rechtfertigung des Rundfunkbeitrags sei des Weiteren anzuerkennen, weil eine Flucht aus der Rundfunkgebühr auch im nicht privaten Bereich festzustellen gewesen sei und damit Zweifel an der Belastungsgleichheit der Erhebung der Rundfunkgebühr bestanden hätten, erläutert das BVerwG.
Gefragt wird nach der Vereinbarung neuer gesetzlicher Regelungen mit vorbestehendem, höherrangigen Recht.
Geantwortet wird von den Gerichten nicht mit einer Prüfung der Vereinbarkeit, sondern mit wild an den Haaren herbeigezogenen Erklärungen, warum eine Neuregelung erforderlich war, wobei sich widersprechende, gerade gegenteilige Behauptungen zu ein und derselben Sachlage von verschiedenen Gerichten aufgestellt werden.
Was drohte denn 2012 tatsächlich, eine Explosion des Beitragsaufkommens, wie der Generalanwalt des EuGH 2018 schreibt, oder eine massenhafte Flucht aus der Rundfunkgebühr, wie es das Bundesverwaltungsgericht 2016 feststellte?
Und was hat das eigentlich mit der Frage zu tun, ob sich etwas wesentliches geändert hat, wenn ich vorher nichts zahlen musste und jetzt nach der Änderung 1000 Euro für die letzten vier Jahre bezahlen soll, obwohl ich nach wie vor nicht nutze?
Nein, da hat sich nichts wesentliches geändert, überweisen Sie einfach die 1000 Euro... Nein, der Kreis der Abgabepflichtigen hat sich nicht wesentlich geändert...
Es trägt Züge des Absurden.