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Autor Thema: Mahngebühren des Rundfunks sind nicht vollstreckbar  (Gelesen 55954 mal)

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Siehe auch Querverweis - warum auch immer dies hier noch keine Erwähnung fand:
Urteil: Keine Vollstreckung von Mahngebühren (02/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30118.0.html

Zitat
Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 19.12.2018:
Keine Vollstreckung von Mahngebühren des NDR in Schleswig- Holstein

Die Mahnschreiben des „Beitragsservice“ sind kein Verwaltungsakt, mit dem Mahngebühren festgesetzt werden und deshalb nicht vollstreckbar
[...]


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Querverweis aus aktuellem Anlass:

Es scheint - noch nicht ganz konsistente - Bemühungen seitens der "Rundfunkanstalten" zu geben, dieses Problem mit der (bislang fehlenden) Festsetzung von Mahngebühren zu beheben - siehe u.a. unter

NDR - neue Mahnschreiben mit Festsetzung von Mahngebühren + Rechtsbehelf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31773.0.html


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