Guten Abend,
Freundin A erhält wenige Tage 
vor dem Urteil des BVerfG vom 18.07.2018 ein Schreiben, wonach der Beitragsservice Daten abgeglichen hat und festgestellt hat, dass Person A sich nicht angemeldet hat.
Am Tag des Urteils 18.07.2018 verweist Person A auf das Urteil und beantragt Befreiung.
Die Befreiung wurde gewährt ab dem 01.07.2018.
Für die 
Zeit davor aber bekam Person A ein Informationsschreiben, wonach 
525 Euro offen wären.
Die 
Befreiung würde nur für Beiträge 
nach dem 18.07.2018 gelten.
Ein 
Bescheid ist 
noch nicht ergangen.
Es ist wohl mehr als irreführend, wenn nach diesem Urteil nun doch Bescheide für einen Zweitwohnsitzbeitrag ergehen.
Wären die Bescheide 
vor dem Urteil ergangen und man hätte 
vor dem Urteil auch form- und fristgerecht Widerspruch eingereicht, dann wären 
keine Zahlungen mehr notwendig.
So der Beitragsservice.
Nun verschickt man die Bescheide 
danach und erwartet dann die Zahlungen?
Was ist denn das?!
Anscheinend typische Manier, oder?
Gibt es ähnliche Fälle?
Auszug aus dem Informationsschreiben :
Die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkbetragspflicht für Ihre Nebenwohnung liegen erst seit dem 18.07.2018 vor. Auf Grundlage der Entscheidung des BVerfG vom 18.07.2018 ist eine Befreiung für frühere Zeiten grundsätzlich nicht möglich.
Somit soll eine Rechtswidrigkeit erst am 18.07.2018 eingetreten sein?
Für etwas, was bis dahin noch gar nicht im Raum stand?!