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Autor Thema: Zweitwohnung: SWR hebt Bescheide nach Urteil BVerfG 07/18 auf  (Gelesen 4931 mal)

D
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Bei einem Kläger, welcher an seinem Zweitwohnsitz gegen den Rundfunkbeitrag klagt, hat der SWR nunmehr aufgrund des Urteils des BVerfG vom 18.07.2018 die streitgegenständlichen Bescheide aufgehoben. Der Kläger hatte in der ersten Instanz verloren und nun dabei den Weg der Berufung zu gehen.

Zitat
teilen wir mit, dass wir im Hinblick auf die zwischenzeitliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 18.07.2018, Az.: 1 BvR 1675/17, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17) den streitgegenständlichen Bescheid vom ... hiermit aufheben. Die Bescheide setzen Rundfunkbeiträge für die Zweitwohnung des Klägers fest und waren damit nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufzuheben.

Die Angelegenheit ist damit erledigt. Der Beklagte gibt eine entsprechende Erledigungs- und Kostenübernahmeerlärung ab.

Die Dokumente finden sich im Anhang.


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Na so etwas, toll!
Person A ist ja auch noch mehrfach beim SWR anhängig.
Das "Kerstin" wird sich sicher freuen, da bin ich mir sicher :)

(Bislang außer den Gerichtskosten für die erste Klage noch nichts bezahlt, nun denn!!!!!!!!!!!!!!)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

 
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