Guten Abend,
Freundin A erhält wenige Tage
vor dem Urteil des BVerfG vom 18.07.2018 ein Schreiben, wonach der Beitragsservice Daten abgeglichen hat und festgestellt hat, dass Person A sich nicht angemeldet hat.
Am Tag des Urteils 18.07.2018 verweist Person A auf das Urteil und beantragt Befreiung.
Die Befreiung wurde gewährt ab dem 01.07.2018.
Für die
Zeit davor aber bekam Person A ein Informationsschreiben, wonach
525 Euro offen wären.
Die
Befreiung würde nur für Beiträge
nach dem 18.07.2018 gelten.
Ein
Bescheid ist
noch nicht ergangen.
Es ist wohl mehr als irreführend, wenn nach diesem Urteil nun doch Bescheide für einen Zweitwohnsitzbeitrag ergehen.
Wären die Bescheide
vor dem Urteil ergangen und man hätte
vor dem Urteil auch form- und fristgerecht Widerspruch eingereicht, dann wären
keine Zahlungen mehr notwendig.
So der Beitragsservice.
Nun verschickt man die Bescheide
danach und erwartet dann die Zahlungen?
Was ist denn das?!
Anscheinend typische Manier, oder?
Gibt es ähnliche Fälle?
Auszug aus dem Informationsschreiben :
Die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkbetragspflicht für Ihre Nebenwohnung liegen erst seit dem 18.07.2018 vor. Auf Grundlage der Entscheidung des BVerfG vom 18.07.2018 ist eine Befreiung für frühere Zeiten grundsätzlich nicht möglich.
Somit soll eine Rechtswidrigkeit erst am 18.07.2018 eingetreten sein?
Für etwas, was bis dahin noch gar nicht im Raum stand?!